Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-c1c43a85-f51e-4f40-aa5d-30e49b29358c5
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 596
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1777 Januar 25

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Maria Blum, die Witwe des Wilhelm Blum zu Himmelstadt, hat einen Anteil, nämlich 1/16, an einem Hof in Himmelstadt, der Achtbauernfeld genannt wird und dem Kloster Himmelspforten gehört, innegehabt. Dazu gehört auch der sechzehnte Teil an einem Sechstel der Schäferei und der Mainfähre zu Himmelstadt. Diese Güter hat sie ihrem Sohn Georg Blum um 600 rheinische Gulden und 2 Karolin veräußert. Nun steht allerdings dem Kloster Himmelspforten laut der über die Verleihung dieses Hofes geschlossenen Verträge von 1636, 1687 und 1733 in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht zu, wovon es auch Gebrauch machen wollte. Allerdings wurde dann auf Bitte des Käufers, der Verkäuferin und ihrer übrigen Kinder beschlossen, dem Verkauf zuzustimmen und dem Georg Blum den Hofanteil unter folgenden Bedingungen zu überlassen:
1. Dem Kloster Himmelspforten steht an dem Hofanteil das Obereigentum zu, und der Käufer erkennt das Kloster als seinen rechtmäßigen und einzigen Lehenherrn an.
2. Ohne Bewilligung durch das Kloster darf Georg Blum von den zu dem Hofanteil gehörenden Gütern nichts verkaufen, vertauschen oder an seine Kinder und andere Personen vererben. Sollte er dies vorhaben, muss er es zuvor im Kloster melden, dem in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht zusteht. Stimmt das Kloster einer Veräußerung oder Vererbung zu, dann steht ihm ein Handlohn in Höhe von 5 % des Verkaufspreises bzw. Wertes des Hofanteils zu.
3. Von den zu dem Hofanteil gehörenden Gütern darf der Käufer nichts ohne Zustimmung des Klosters versetzen. Vielmehr soll er die von seiner Mutter ohne Zustimmung des Klosters aufgenommenen Kapitalien, für die der Hofanteil oder zu ihm gehörende Güter als Pfand eingesetzt wurden, ablösen.
4. Der Käufer darf seinen sechzehnten Teil an dem Hof nicht weiter aufteilen.
5. Der Käufer liefert von seinem Hofanteil dem Kloster jedes Jahr als Zins 2 Metzen Weizen, 1 Malter und 7,5 Metzen Roggen ("korn") und 7,5 Metzen Hafer, alles Karlstadter Maß, sowie als Anerkennung des Obereigentums des Klosters 1/4 Fastnachtshuhn auf seine Kosten in den Klosterhof in Himmelstadt. Außerdem verpflichtet er sich, die unter seiner Mutter aufgelaufenen Zinsrückstände zu begleichen.
6. Von seinem Hofanteil hat der Käufer dem Kloster den Groß-, Klein- und Blutzehnt zu geben.
7. Bei der Verleihung des Achtbauernfeld genannten Hofes im Jahr 1687 wurde den Beständnern auch 1/6 der Schäferei zu Himmelstadt überlassen. Sie haben sich dafür verpflichtet, folgende Lasten zu übernehmen: -Haltung von 4 Zuchtochsen und 1 Eber, nämlich 2 Ochsen und 1 Eber für die Gemeinde Himmelstadt, 1 Ochsen für die Gemeinde Stetten und 1 Ochsen für die Gemeinde Thüngen.
- 2 Reichstaler an das Amt Karlstadt für die Hunderüden.
- 3 Gulden und 5 Batzen für Jägeratzung an das Bürgermeisteramt in Himmelstadt.
- 4 Reichstaler Weidegeld der Gemeinde Stetten.
- 4 Pfund Brunnengeld der Gemeinde Thüngen.
- Anteilmäßige Übernahme der Unterhalts- und Reparaturkosten für die Schäfereigebäude und sonstigen zur Schäferei gehörenden Einrichtungen.
Die Teilhaber des Hofes haben aber bisher vom Kloster für ihren Anteil an der Schäferei jährlich nicht mehr als 3 Gulden erhalten und sich damit auch begnügt. Dafür haben sie in jedem vierten Jahr das Zuchtvieh für die Gemeinde Himmelstadt gehalten, ihren Anteil an der Jägeratzung beglichen und sich an den Unterhaltskosten für die Schäferei beteiligt. Alle anderen Lasten hat aber das Kloster getragen. Dabei soll es auch künftig sein Bewenden haben, und der Käufer soll seinen Anteil an diesen Lasten tragen.
8. Den Mist aus den Schafscheunen kann das Kloster ganz oder zu 3/4 auf die Hoffelder bringen oder aber auch dem Käufer und den anderen Teilhabern an dem Hof überlassen.
9. Das auf seinem Hofanteil anfallende Stroh und den Mist darf der Käufer nicht veräußern, sondern er soll damit seine Felder düngen.
10. Auf den Hofanteil des Käufers fällt auch 1/96 an der Mainfähre zu Himmelstadt. Er soll sich daher auch mit 1/96 an den Unterhalts- und Reparaturkosten für die Landestege und Schelche beteiligen.
11. Die Teilhaber des Hofes haben sich 1687 verpflichtet, im Herbst bei der Weinlese jede dritte Fronfuhre in die Kellerei nach Karlstadt zu übernehmen. Daran soll sich der Käufer zu 1/16 beteiligen.
12. An den dem Kloster von dem Hof zustehenden Fronfuhren soll sich der Käufer ebenfalls anteilmäßig beteiligen.
13. 12 Morgen Acker, einen Gras- und Krautgarten hat derzeit der Klosterverwalter in Himmelstadt bestandsweise inne. Diese Feldgüter müssen ihm von den Teilhabern des Hofes bebaut werden. Auch müssen sie ihm die dort gewachsenen Früchte in seine Scheune fahren sowie Mist, Stroh, Heu, Grummet und anderes fahren. An diesen Arbeiten soll sich der Käufer ebenfalls anteilmäßig beteiligen. Er erhält dafür jährlich 0,5 Gulden.
14. Bei der Bewirtschaftung seines Hofanteils soll der Käufer darauf achten, dass er auf den Feldern des Klosters oder seiner Mitteilhaber keinerlei Schäden anrichtet.
15. Wird der Verkäufer auf die Verwaltung des Klosters zitiert, hat er dort jederzeit zu erscheinen. Auch hat er etwaige Schäden an den Klosterfeldern, die ihm auffallen, dort anzuzeigen.
16. Sofern hier keine anderen Regelungen getroffen wurden, bleibt es bei den in den Verträgen von 1636, 1687 und 1733 festgelegten Bestimmungen.
17. Gerät der Käufer mit der Bezahlung seiner Abgaben an das Kloster bzw. der Begleichung der noch von seiner Mutter herrührenden Rückstände und Schulden in Rückstand, kann das Kloster diesen Hofanteil an sich ziehen und entweder jemand anderem verleihen oder selbst bewirtschaften. Es hat dafür dem Käufer lediglich 12,5 Gulden zu bezahlen.
Der Käufer verzichtet auf sämtlichen Rechtsmittel, mit deren Hilfe er den Vertrag rückgängig machen könnte. Das Kloster verleiht ihm daraufhin 1/16 des Hofes, wofür ihm der Käufer 30 rheinische oder 24 fränkische Gulden als Handlohn zu entrichten hat.


Aussteller: Kloster Himmelspforten und Georg Blum
Empfänger: Georg Blum und Kloster Himmelspforten

Laufzeit: 1777 Januar 25, Himmelspforten
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Papier

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 430

Ausstellungsort: Himmelspforten

Registerbegriffe

Ortsnamen: Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Beständner ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Güter ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Schäferei ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Fähre ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Zehnt ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Hof, Klosterhof ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Zuchttierhaltung ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Bürgermeisteramt ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Acker ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Garten ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Krautgarten ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Verwalter ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Priorin ; Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), Maß ; Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), Amt ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Zuchttierhaltung ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Weiderecht ; Thüngen (Lkr. Main-Spessart), Zuchttierhaltung ; Eußenheim (Lkr. Main-Spessart), Einkünfte
Personennamen: Blum, Wilhelm, Himmelstadt ; Blum, Maria, Himmelstadt ; Blum, Georg, Himmelstadt ; Blum, Adam, Himmelstadt ; Eyrich, Maria Konstantia, Kloster Himmelspforten, Äbtissin ; Blümlein, Maria Adelheid, Kloster Himmelspforten, Priorin ; Hoffmann, M., Kloster Himmelspforten, Verwalter
Sachbegriffe: Beständner, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Güter, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Kloster, Würzburg, Himmelspforten ; Schäferei, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Fähre, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Zehnt, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Hof, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart), Klosterhof ; Maß, Karlstadt (Kr. Main-Spessart) ; Zuchttierhaltung, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Zuchttierhaltung, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Zuchttierhaltung, Thüngen (Kr. Main-Spessart) ; Amt, Karlstadt (Kr. Main-Spessart) ; Bürgermeisteramt, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Weiderecht, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Einkünfte, Eußenheim (Kr. Main-Spessart) ; Acker, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Garten, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Krautgarten, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Verwalter, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Priorin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: N. 614 (18. Jh.)