Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Nürnberg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Urkundenselekt Kirchen in Nürnberg |
| URN: | urn:nbn:de:stab-c6bd0512-be53-468b-a0d5-bbefc0cdeea93 |
| Bestellsignatur: | StAN, Reichsstadt Nürnberg, Kirchen, Urkunden (St. Sebald, St. Lorenz, Moritzkapelle, Ottmarskapelle, Marienkapelle) 184/1* |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Testament Eberhart Vorhtels, Bürger zu Nürnberg. Mit der Vollmacht seiner Frau Mechthild bestimmt er vorbehaltlich einer späteren Änderung folgendes: 1. Seine Vormünder sollen etwaige Ansprüche an ihn entgelten. 2. Nach seinem Tod sollen auf seine Frau folgende Rechte und Besitzungen übergehen: sie darf bis auf S. Walburgstag im bisherigen Wohnhaus leben; wenn es verkauft wird, erhält sie 800 fl. vom Erlös; sie erbt allen Hausrat und Kleinodien, mit Ausnahme von 5 gemachten Betten, von denen je eines an die zwei Spitäler und die Siechenhäuser zu sant Johanns, sant Jobs und sant Lienhart fallen soll. 3 eigen Gütlein zu Kempnaten, 1 Hof "zu dem Keßwasser" (Reichslehen, der ihm zugleich mit Berchtold Haller dem älteren verliehen ist), eine Wiese daneben, "die mein vorauß ist", 1 Hof zu Weirspuch (burggräfl. Lehen), 2 Cram an dem Marckt, 1 1/2 pfd. Ewiggeld an der Cramergassen, alle seine Gärten "vor dem Irherthurlin", 1 eigen Hof zu Vach, alles Vieh (ohne die Pferde) und alles Brennholz. Wenn seine Frau ohne letzten Willen stirbt, sollen seine Vormünder das Vermögen an Arme geben. Die Frau soll mit der "Kammerschuld" ihres Mannes nichts zu tun haben. 3. Für Stiftungen soll 1 Hof zu Seckendorff und 1 Hof zu Pellnhofenn an die Pfleger zu S. Sebald und Unser Frauen Brüder fallen, deren Reichnisse bestimmt sind a) für ein ewiges Licht zu Unser Frauen Brüder in dem Chor; b) 1 fl. 1 Ort für einen Jahrtag "meiner swiger" am Obersten (6. Januar) an die Frauen zu Frawenawrach c) 1 fl. für einen Jahrtag seines "schwehers" 14 Tage nach Ostern an die Frauen von S. Klara, die das Geld den Barfüßerherren jedem gleichviel "in die hennd" geben sollen. Albrecht Nutzel und die Rudolff Sechßin sollen trotz dieser Stiftungen ihre alten Verpflichtungen gegenüber den Klöstern Frauenaurach und S. Klara wegen der Jahrtage seines "schwehers" und "swigers" weiter erfüllen. d) Die Pfleger zu S. Sebald sollen für einen Jahrtag mit Vigil und Seelmesse für Eberhart Vorhtel dem Pfarrer 2 Schilling jedem Pfarrherrn in dem Pfarrhof, dem Schulmeister und dem Mesner 1 Schilling h geben und den Rest "an den paw" wenden. 4. Stiftungen von seiner Barschaft und dem Mehrerlös über 800 fl. aus dem Verkauf seines Hauses: 20 fl. "zu sant Sebold, an den paw";10 fl. zu Unnser Frawen sal auff dem platz, zusätzlich "alles mein harnasch", für das ewige Licht vor dem Altar in dem Chor; 40 fl. je 10 fl. für die 4 Bettelorden, 40 fl. "an die pew hintz sant Kathrinen"; 40 fl. zu sant Claren, "yezlichem closter zustewr an ainem gutlin, das in ir Frincken gepessert werde"; 1 böhm. Groschen für jede Frau von S. Katharina und S. Klara und für jeden Herrn in den 4 Bettelorden; 10 fl. "zu dem Newen Spital zu dem Heiligenn Gaist" "an den paw"; 20 fl. ebendorthin für Essen und Trinken für die Siechen; 50 fl. zum Bessern von "steg und weg zu Nurmberg zu den fünffthoren"; 80 fl. je 20 fl. in die Karthäuserklöster zu Tuchelhausen (Tüchelhausen, LK Ochsenfurt), Würzburg, Grunlich (Grünau, LK Marktheidenfeld ?) und Mainz zum Seelenheil für sich und Peter Sachs; 50 fl. für seine Frau, die das Geld unter die arme Verwandschaft verteilen soll; 20 fl. für das ewige Licht "zu dem Hailigen Krewtz"; 10 fl. "zu sant Johanns an den paw"; 12 fl. je 4 fl. zum Aufteilen unter die Siechen in den 3 Siechhäusern; 20 fl. für seine Frau, die davon "ainen menschen gen Rom und zwey gen Ach schickenn" soll; 5 fl. sind für 5 Ringe für Bartholmes des Grolands selig Kinder bestimmt. Wenn das Geld für die Stiftungen nicht ausreicht, soll jedem Beschenkten (außer seiner Frau) anteilmäßig (nach Margktzal) abgezogen werden. 5. Hof und Häuser vor dem "Newenn Thor" (burggräfl. Lehen) gehen an Jacob den Holtzschuher (Schwestersohn) und Cunrad den Vorhtel (Brudersohn). Von der Wiese zu Furt (Lehen des Dompropstes zu Bamberg) soll der mitbelehnte Sebald (Brudersohn) seiner Frau 60 fl. geben, die sie an Hausarme in der Stadt und auf dem Lande verteilen soll. - Vormünder: Niclaus Muffel, Michel der Gruntherr, Jobs der Detzel. - Zeugen: Petter Nutzel, Perchtold Pfintzing am Weinmarkt, Cunrat Bamberger. |
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| Laufzeit: | 1376 Mai 19 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
Überlieferungsgeschichte
| Überlieferung: |
Insert |
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| Provenienz: |
Reichsstadt Nürnberg, Kirchen, Urkunden (St. Sebald, St. Lorenz, Moritzkapelle, Ottmarskapelle, Marienkapelle) |