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Sigmundt G. zu Orttenburg, Dompropst zu Eychstet und Domherr zu Saltzburg, lässt seinen letzten Willen aufzeichnen, mit dem sein Testament vom 16. Juni 1543 aufgehoben und hinfällig wird: 1) Begräbnis soll in der Spitalskirche des Domkapitels mit dessen Billigung erfolgen; der Grabstein soll neben der Inschrift auch das Wappen der G. zu Orttenburg tragen. Für ewige Zeit soll zu jeder Quatember eine gesungene Vigil und ein Seelenamt mit gebührender Beleuchtung gehalten werden, wobei an das Spital und andere arme Leute, die diesen Gottesdienst besuchen, 4 Schilling Pfennig zu verteilen sind, was pro Jahr 2 Gulden ausmacht; dafür werden 4 Pfund ewige Gülte an die Oblei des Domkapitels gestiftet, die von seinen Brüdern und Erben unverzüglichdem Domkapitel nach seinem Ableben zu übereignen ist. Bleibt außer diesen Leistungen noch ein Rest übrig, so steht dieser der Oblei voll zur Verfügung. 2) Seinem Bruder G. Georg zu Orttenburg, Dompropst zu Freysing u. Domherrn zu Saltzburg, werden 100 fl rh. in Gold vermacht. Joachim, der Sohn seines Bruders G. Cristoff zu Orttenburg, erhält den schwarzen Samtrock und G. Hanns, der Sohn des verstorbenen G. Alexannder zu Orttenburg den Atlasrock und das beste Pferd. 3) Alle fahrende Habe, die zu Sannd Georgen unter Lauffen liegt zur Zeit seines Ablebens, erhält Georg Holtzhauser zu freiem Eigen. Was sonst noch vorhanden ist, ausgenommen die Kleider für die beiden genannten G. in Saltzburg, soll in zwei gleiche Teile aufgeteilt werden. Ein Teil kommt für immer in das Schloss Haydenkhofen, der andere Teil an Georg Holtzhauser. Diesem Holtzhauser werden auch 100 fl rh. in Gold vermacht, desgleichen seiner Schwester Regina 100 fl rh. in Gold. 4) Die 10 eingesetzten silbernen Becher kommen in das Schloss Haidenkhofen und haben dort zu seinem Gedächtnis immer zu verbleiben. Das restliche Silbergeschirr soll Holtzhauser erhalten, darüber ein Inventar erstellt werden und solange in Verwahrung der Regina bleiben, bis ihr Bruder Georg Holtzhauser zur Volljährigkeit kommt und nicht leichtfertig wird; erst dann soll ihm das Silbergeschirr übergeben werden. 5) Hr. Friderich von Rusenbach, Domherr und Küster zu Saltzburg, soll den Kelch mit Zugehör des Testators erhalten oder einen vergoldeten Becher mit dem Wappen der von Starhenberg; er kann nach seinem Gefallen wählen. 6) Von den Dienern erhält der Wolfganng 30 fl, der Khellner 25 fl, Georg und Hanns jeweils 10 fl in Münze. Jedem Diener ist auch der völlige Lidlohn auszuzahlen. Auch die Goldschmidin ist wegen ihrer treuen Dienste wohl zu belohnen. 7) Die sonstige, nicht vermachte Habe und Güter, fahrend wie liegend, insbesondere seine Erbteile von väterlicher und mütterlicher Seite mit allen Ansprüchen werden seinen Brüdern G. Georg und G. Cristoff zu Orttenburg vermacht mit der Auflage, dass sie diese bis zu ihrem Lebensende besitzen können, dann aber fallen sie auf das zum Testator nächstverwandte, männliche Mitglied der Familie der G. zu Orttenburg. 8) Als Testamentsvollstrecker werden bestellt die Gebrüder G. Georg und G. Cristoff und Hr. Fridrich von Rusenbach.; Z: Hr. Georg Han, Erhart Satlperger, Georg Vachenlueger, Vikare auf dem Domchor, Gandolff von Khienburg, des Hofgesindes, Adam Khapp, Domkastner, Anndree Erenreich, Kantor in der Pfarrkirche, Leonhart Furperger, Hofmeister des Domkapitels zu Saltzburg. US: Hanns Khalbsor, ein Geweichter Saltzburger Bistumbs aus khayserlichem Gwalt offnner Notari
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