| Betreff: |
Adelheid, Witwe des Würzburger Bürgers und Dombaumeisters ("magister fabrice") Heinrich Heckeris, trifft im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte unter Widerrufung ihrer bisherigen Testamente die folgenden letztwilligen Verfügungen: 1. Zu ihren Testamentsvollstreckern bestimmt sie Eberhard [von Bopfingen], Kustos des Stifts Neumünster in Würzburg, Konrad von Katzenstein, Domvikar in Würzburg, und ihren Verwandten ("consanguineus") Eberlin von Gänheim ("Gawenheim"), Bürger zu Würzburg. 2. Nach ihrem Begräbnis sind zunächst ihre sämtlichen Schulden aus dem von ihr hinterlassenen beweglichen und unbeweglichen Besitz zu bezahlen. Am Tag ihrer Beisetzung soll man den Angehörigen der vier Bettelordensklöster, aller Nonnenklöster und Klausen in der Stadt Würzburg sowie der Nonnenklöster Himmelspforten und Paradies in Heidingsfeld ("Heytingesuelt") Brot und Wein zu ihrem Seelenheil reichen. 3. Im Würzburger Dom bei der Pforte, durch die man zu den Domstufen ("ad gradus") hinausgeht, hat sie einen der Jungfrau Maria und den Heiligen Bartholomäus und Katharina geweihten Altar auf ihre Kosten errichten lassen. Zu diesem Altar stiftet sie nun letztwillig eine ewige Vikarie, die mit den unten aufgeführten Gütern ausgestattet werden soll. Den Nießbrauch dieser Güter behält sie sich auf Lebenszeit vor. Ebenso das Recht, für diese Vikarie eine geeignete Person, welche die Priesterweihe oder eine niedere Weihe besitzt, zu präsentieren. Sollte sie vor ihrem Tod keine geeignete Person präsentiert haben, dann haben ihre Testamentsvollstrecker für dieses eine Mal das Recht, einen Priester als ewigen Vikar zu präsentieren. Danach fällt das Präsentationsrecht an den jeweiligen Domdekan. Dieser hat innerhalb eines Monats nach Eintreten der Vakanz einen geeigneten Priester für die Vikarie zu benennen. Der Vikar ist dem Stiftsdekan zum Gehorsam verpflichtet, wie die anderen Domvikare auch. Er soll an dem Altar täglich eine Messe feiern oder durch einen geeigneten Priester feiern lassen und dabei für das Seelenheil der Stifterin und ihres Ehemanns beten. Versäumt es der Domdekan, bei Vakanz innerhalb eines Monats einen geeigneten Priester zu präsentieren, dann geht das Präsentationsrecht für dieses Mal an das Domkapitel über. Zur Ausstattung der Vikarie überträgt sie dieser folgende Güter: - 4 Joch Weinberg am Schalksberg ("Schalkeberg") in der Gemarkung Würzburg neben Weinbergen des Domherrn Heinrich von Wechmar und der Klementia ("Mente") von Herrn Quabel. - 3 Joch Weinberg ebendort, die gemeinhin Gochsheim ("Goxheim") genannt werden. - Sollte sie bis zu ihrem Tod für die Vikarie keine jährlichen Einkünfte an Geld oder Getreide im Wert von 260 Pfund Heller erworben haben, dann sollen ihre Testamentsvollstrecker diese Summe aus ihrer hinterlassenen Habe dem Kapitel des Würzburger Domstifts übergeben, damit dieses dafür die erwähnten Einkünfte für die Vikarie erwirbt. Der jeweilige Vikar soll von den Gütern und Einkünften, die sie der Vikarie übergeben hat oder noch übergeben wird, jährlich 6 Malter Weizen ("triticum") an das Domstift abführen. Dieser Weizen ist in Form von Semmeln unter die Domherren und Domvikare zu verteilen, und zwar die Hälfte an ihrem Jahrtag, die andere Hälfte an dem ihres Ehemannes. Die Jahrtage sollen auf die im Domstift gebräuchliche Weise mit Vigilien und Messen gefeiert werden. 4. Ihren Hof Zum Heller ("Ze dem Heller") innerhalb der Stadtmauern Würzburgs beim Franziskanerkloster ("monasterium fratrum minorum"), ungefähr 3 Joch Weinberg am Neuberg ("Nuweberg") in der Gemarkung des Dorfes Randersacker zwischen Weinbergen des Emhard, Vikar des Stifts Neumünster, und der Witwe des Würzburger Bürgers Friedrich Virnkorn, 5 Joch Weinberg in Randersacker in der Zent ("in loco dicto Cente") zwischen Weinbergen der Deutschordenskommende in Würzburg und des Apel von dem Methof sollen meistbietend verkauft werden. Von dem Erlös sind zunächst die Schulden der Erblasserin zu bezahlen und die Stiftungen auszuführen. Der Rest fällt an die Armen. 5. Ihren Hof Krautheim ("Krutheim") bei der Kurie Uissigheim ("Vssenkein") [in Würzburg], überlässt sie auf Lebenszeit der Witwe Hildegunde und dem Mädchen ("puella") Gertrud, ihren Verwandten, die bei ihr leben. Die beiden oder der überlebende Teil von ihnen sollen das ausführen oder testamentarisch bestimmen, was Adelheid zu Lebzeiten über die Verwendung des Hofes nach dem Tod ihrer Verwandten noch verfügen wird. Trifft sie bis zu ihrem Tod keine besonderen Verfügungen, dann sollen ihre Verwandten oder die Überlebende von ihnen anordnen, dass der Hof nach ihrem Tod meistbietend verkauft und der Erlös zu ihrem sowie der Adelheid und ihres Ehemannes Seelenheil unter die Armen verteilt wird. 6. Ungefähr 2 Joch Weinberg am Neuberg in der Gemarkung Randersacker zwischen Weinbergen des Nikolaus [von Homburg], Kanoniker des Stifts Neumünster, und der Elisabeth Kamiller sowie der Klementia [von Herrn Quabel] vermacht sie ebenfalls Hildegunde und Gertrud auf Lebenszeit. Sie müssen davon Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten jedes Jahr 2 Pfund Heller geben. Dafür soll im Kloster der Jahrtag Adelheids mit Vigilien und Seelmesse begangen werden, wobei dem Konvent im Refektorium eine besondere Mahlzeit zu reichen ist. Nach dem Tod der beiden fällt der Weinberg an das Kloster Himmelspforten, wobei dann die Äbtissin oder der Verwalter ("procurator") des Klosters dem Konvent die 2 Pfund Heller zu dem oben genannten Zweck reichen sollen. Geschieht dies einmal nicht oder wird der Weinberg vom Kloster entfremdet, dann fällt er als Strafe an das Domstift zu Würzburg. 7. Drei Joch Weinberg am Kirchbühl ("Kirchbuhel") in der Gemarkung Würzburg zwischen Weinbergen der Johanniterkommende ("fratres Hospitaliariorum") in Würzburg und des Würzburger Bürgers Ecko vom Steren ("de Ariete") vermacht sie den Gebrüdern Johannes und Heinrich, Söhne des Würzburger Bürgers Andreas, ihres Verwandten. Sie sollen davon dem jeweiligen Dompfarrer in Würzburg jedes Jahr 2 Pfund Heller als Zins geben. Davon soll der Dompfarrer 5 Schilling Heller an ihrem und 5 Schilling Heller am Jahrtag ihres Ehemannes unter seine Mitpriester in der Dompfarrei verteilen, der Rest verbleibt ihm selbst. Beide Jahrtage sollen in der Dompfarrei gehalten werden, wie es dort üblich ist. 8. Stirbt Adelheid nach einem 22. Februar ("post festum Kathedre sancti Petri"), dann sollen ihre Testamentsvollstrecker alle notwendigen Kulturarbeiten in ihren Weinbergen bis zur Ernte auf ihre Kosten durchführen lassen und den Erlös aus dem Verkauf der geernteten Trauben zur Schuldentilgung, Ausführung der Legate und für Almosen verwenden. Ausgenommen sind die für die Ausstattung der Domvikarie bestimmten Weinberge, die sofort nach ihrem Tod an diese fallen. Stirbt sie allerdings vor einem 25. Juli ("ante festum beati Jacobi apostoli"), dann soll man dem Vikar an dieser Vikarie für die Bebauung der Weinberge 30 Pfund Heller übergeben, die dieser ausschließlich zu diesem Zweck verwenden darf. 9. Von den 100 Pfund Hellern, die sie speziell für ihr Seelenheil stiftet, erhält jeder Priester in den vier Bettelordensklöstern in Würzburg 30 Würzburger Pfennige. Dafür sollen die Priester während ihrer Messen für das Seelenheil der Stifterin beten. Der Rest der Summe ist unter andere bedürftige Priester zu verteilen, die ebenfalls für die Stifterin beten sollen. 10. Von weiteren 100 Pfund Hellern, die sie ebenfalls für ihr Seelenheil gestiftet wissen will, erhalten die Konvente der Klöster Schönau ("Schonnawe"), Maidbronn ("Meydebrunnen") und Heiligenthal je 10 Pfund Heller. Davon soll jedes Kloster jährliche Einkünfte erwerben, wovon den Klosterangehörigen an ihrem Jahrtag, der zusammen mit dem Gedächtnis an ihren Ehemann in den Klöstern begangen werden soll, im Refektorium eine besondere Mahlzeit zu reichen ist. 10 Pfund Heller dienen zur Reparatur der Mainbrücke in Würzburg. 3 Pfund Heller fallen an Schwester Katharina, Nonne im Kloster Paradies [in Heidingsfeld], eine geborene Jüdin. Von diesen 100 Pfund Heller soll man auch die Ausgaben für Brot und Wein, die wie oben beschrieben am Tag ihres Begräbnisses verteilt werden sollen, bestreiten, falls dazu ihre sonstige Habe nicht ausreicht. Der Rest soll unter die Armen verteilt werden. 11. Den Schwestern Katharina und Kunigunde, Nonnen im Kloster Himmelspforten und Töchter des Eberlin [von Gänheim], vermacht sie 20 Pfund Heller. Davon soll man jährliche Einkünfte erwerben. Diese fallen auf Lebenszeit an die beiden Nonnen, nach ihrem Tod an das Kloster. 12. An Äbtissin und Konvent des Klosters St. Agnes innerhalb der Stadtmauern von Würzburg fallen 20 Pfund Heller zum Ankauf von jährlichen Einkünften. Diese sind als besondere Gabe am Jahrtag der Stifterin im Refektorium des Klosters unter die Konventsangehörigen zu verteilen. Dafür ist das Totengedächtnis für Adelheid und ihren Ehemann dort zu begehen. 13. Die Bruderschaft in der Finsteren Kapelle ("nova capella beate Virginis dicta Ze dem Loche") erhält 10 Pfund Heller. Dafür sind jährliche Einkünfte zu erwerben, die am Jahrtag der Stifterin, der in der Kapelle begangen werden soll, unter die Mitbrüder zu verteilen sind. 14. Dem Bürgerspital ("hospitale novum ante portam in Hauge") [in Würzburg] vermacht sie 20 Pfund Heller. 15. Bruder Johannes von Rottweil ("Rotwile") aus dem Dominikanerkloster in Würzburg ("ordinis Predicatorum domus"), ihrem Beichtvater, vermacht sie 10 Pfund Heller zum Kauf von Büchern und zur Verbesserung seiner Kleidung. 16. Dem erwähnten Bruder Johannes und seinem Neffen ("nepos"), dem Dominikaner Albert, vermacht sie 8 Pfund Heller zur Besserung ihrer Kleidung. Diese sind zu gleichen Teilen an die beiden auszubezahlen. 17. Des weiteren vermacht sie: -dem Bruder von Günzburg ("de Guntzeburg") aus dem Franziskanerorden 1 Pfund Heller; - dem Domvikar Thomas, Sohn des verstorbenen Apothekers ("apothecarii") Albert, 3 Pfund Heller; - dem Pfarrer zu Eibelstadt ("Isolfstat") 3 Pfund Heller; - [Heinrich] von Heyngen ("Hayngen"), jetzt Abt des Klosters Bronnbach ("Brunebach"), ihren kleinen Silberbecher; - dem Kustos Eberhard [von Bopfingen], ihrem Testamentsvollstrecker, ihren großen Silberbecher; - Konrad [von Katzenstein], ihrem Testamentsvollstrecker, 10 Pfund Heller; - Eberlin [von Gänheim], ihrem Testamentsvollstrecker, ihre vier silbernen Becher ("bicaria"); - den vorerwähnten Hildegunde und Gertrud 50 Pfund Heller; - Schwester Adelheid von Nürnberg, Nonne im Kloster St. Agnes, 3 Pfund Heller; - ihrer Schwiegermutter ("socrus") Gertrud [Heckeris] den besseren ihrer mit Silber verzierten Holzbecher und eines ihrer besseren Betten; - den Kranken im Bürgerspital 3 Betten; - ihrem Diener ("famulus") Walter ein Bett; - dem Spital St. Oswald ("hospitale sancti Johannis") in Würzburg 2 Betten; - der Mechthild, die im Löwenhof ("in curia dicta Ze dem Lewen") [in Würzburg] wohnt, 1 Bett. 18. Ihre übrigen Betten, Wäsche, Kissen und der gesamte Hausrat fallen an Hildegunde und Gertrud. Ausgenommen sind davon ihre Wagen, Weinfässer und anderen Gefäße, die in der Kelter benötigt werden. Von den Wagen erhält die von ihr gestiftete Vikarie zwei, Hildegunde und Gertrud einen. Die Weinfässer und übrigen Gefäße in der Kelter sind dagegen meistbietend zu verkaufen, der dabei erzielte Erlös ist zu ihrem Seelenheil unter die Armen zu verteilen. 19. Ihre Ringe, die nicht anderen vermachten Silbergefäße und ihre anderen Kleinodien sind meistbietend zu verkaufen, der Erlös ist unter die Armen zu verteilen. 20. Ihre besseren Röcke sind ebenfalls zu verkaufen. Von dem Erlös soll man den Kranken im Bürgerspital 8 Pfund Heller zu ihrer Genesung geben. Erträgt der Verkauf weniger, dann soll der Rest [aus der sonstigen Hinterlassenschaft] gedeckt werden. 21. Ihren gesamten restlichen Nachlass, über den sie keine besonderen Verfügungen getroffen hat, sollen ihre Testamentsvollstrecker und Hildegunde und Gertrud zu ihrem Seelenheil verwenden, wie es ihnen am besten erscheint. 22. Adelheid behält sich das Recht zur Änderung dieses Testaments und seiner einzelnen Bestimmungen vor. Ausgenommen davon sind die Bestimmungen über die Stiftung der Domvikarie und die dafür bestimmten Besitzungen und Einkünfte. Zeugen: Der Offizial der Würzburger Kurie, die Testamentsvollstrecker Eberhard [von Bopfingen], Kustos [des Stifts Neumünster], und Konrad [von Katzenstein], die Priester und Vikare des Stifts Neumünster Johannes von Hall genannt von Wiesenbach ("Wisempach") und Heinrich Schilling ("Schillink"), Magister Eberhard von Zimmern genannt von Augsburg, öffentlicher Notar und Schreiber ("tabellio") der Würzburger Kurie, sowie der Testamentsvollstrecker Eberlin [von Gänheim]. Auf Bitte der Testamentarin siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. Eberhard von Zimmern, der die Urkunde angefertigt hat, unterzeichnet mit seinem Signet.
Aussteller: Adelheid Heckeris, Bürgerin zu Würzburg Empfänger: Kloster Himmelspforten
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| Laufzeit: |
1331 März 12, Würzburg |
| Sprache: |
ger |
| Gattung: |
Urkunden |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 158 S. 178 - 181 Druck: Monumenta Boica, Bd. 46, Nr. 45 S. 78 - 87
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| Ausstellungsort: |
Würzburg |
| Ortsnamen: |
Würzburg, Bürger ; Würzburg, Dom, Baumeister ; Würzburg, Stift, Neumünster, Kustos ; Würzburg, Stift, Neumünster, Vikar ; Würzburg, Stift, Neumünster, Kanoniker ; Würzburg, Domstift, Vikar ; Würzburg, Domstift, Vikarie, St. Bartholomäus ; Würzburg, Domstift, Dekan ; Würzburg, Domstift, Kapitel ; Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Domstift, Kurie, Uissigheim ; Würzburg, Domstift ; Würzburg, Dom, Dompforte ; Würzburg, Dom, Domstufen ; Würzburg, Dom, Altar, St. Bartholomäus ; Würzburg, Kloster, Bettelorden ; Würzburg, Kloster, Nonnenkloster ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Refektorium ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Verwalter ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Nonne ; Würzburg, Kloster, Franziskanerkloster ; Würzburg, Kloster, Franziskanerkloster, Mönch ; Würzburg, Kloster, St. Agnes, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, St. Agnes, Konvent ; Würzburg, Kloster, St. Agnes, Refektorium ; Würzburg, Kloster, St. Agnes, Nonne ; Würzburg, Kloster, Dominikanerkloster, Mönch ; Würzburg, Klause ; Würzburg, Weinberg ; Würzburg, Flurnamen ; Würzburg, Gemarkung ; Würzburg, Hof, Zum Heller ; Würzburg, Hof, Krautheim ; Würzburg, Hof, Löwenhof ; Würzburg, Deutschordenskommende ; Würzburg, Johanniterkommende ; Würzburg, Pfarrei, Dompfarrei, Pfarrer ; Würzburg, Brücke, Mainbrücke ; Würzburg, Kapelle, Finstere Kapelle, Bruderschaft ; Würzburg, Spital, Bürgerspital ; Würzburg, Spital, St. Oswald ; Würzburg, Tor, Haugertor ; Würzburg, Offizial ; Würzburg, Bischof, Kurie, Schreiber ; Heidingsfeld (Stadt Würzburg), Kloster, Paradies ; Heidingsfeld (Stadt Würzburg), Kloster, Paradies, Nonne ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Weinberg ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Flurnamen ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Gemarkung ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Dorf ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Anlieger ; Schönau (Stadt Gemünden/Lkr. Main-Spessart), Kloster, Konvent ; Maidbronn (Gde. Rimpar/Lkr. Würzburg), Kloster, Konvent ; Heiligenthal (Gde. Schwanfeld/Lkr. Schweinfurt), Kloster, Konvent ; Eibelstadt (Lkr. Würzburg), Pfarrer ; Bronnbach (Baden-Württemberg/Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Kloster, Abt |
| Personennamen: |
Heckeris, Adelheid, Würzburg, Bürgerin ; Heckeris, Heinrich, Würzburg, Dombaumeister ; Heckeris, Gertrud ; Bopfingen, Eberhard von, Würzburg, Stift Neumünster, Kustos ; Katzenstein, Konrad von, Würzburg, Domvikar ; Gänheim, Eberlin von, Würzburg, Bürger ; Gänheim, Katharina von, Kloster Himmelspforten, Nonne ; Gänheim, Kunigunde von, Kloster Himmelspforten, Nonne ; Wechmar, Heinrich von, Würzburg, Domherr ; Herrn Quabel, Klementia von, Würzburg ; Emhard, Würzburg, Stift Neumünster, Vikar ; Virnkorn, Friedrich, Würzburg, Bürger ; Methof, Apel von dem, Randersacker ; Hildegunde, Witwe ; Gertrud ; Homburg, Nikolaus von, Würzburg, Stift Neumünster, Kanoniker ; Kamiller, Elisabeth, Randersacker ; Steren, Ecko vom, Würzburg, Bürger ; Johannes ; Heinrich ; Andreas, Würzburg, Bürger ; Katharina, Heidingsfeld, Kloster Paradies, Nonne ; Rottweil, Johannes von, Würzburg, Dominikanerkloster, Mönch ; Rottweil, Albert von, Würzburg Dominikanerkloster, Mönch ; Günzburg, N. von, Würzburg, Franziskanerkloster, Mönch ; Apotheker, Thomas, Würzburg, Domstift, Vikar ; Apotheker, Albert ; Konrad, Eibelstadt, Pfarrer ; Heyngen, Heinrich von, Kloster Bronnbach, Abt ; Nürnberg, Adelheid von, Würzburg, Kloster St. Agnes, Nonne ; Mechthild ; Hall alias von Wiesenbach, Johannes von, Würzburg, Stift Neumünster, Vikar ; Schilling, Heinrich, Würzburg, Stift Neumünster, Vikar ; Zimmern alias von Aschaffenburg, Eberhard von, Würzburg, Bischof, Kurie, Schreiber und öffentlicher Notar |
| Sachbegriffe: |
Bürger, Würzburg ; Baumeister, Würzburg, Dom ; Kustos, Würzburg, Stift, Neumünster ; Vikar, Würzburg, Domstift ; Vikar, Würzburg, Stift, Neumünster ; Kloster, Würzburg, Bettelorden ; Kloster, Würzburg, Nonnenklöster ; Kloster, Würzburg, Himmelspforten ; Kloster, Würzburg, Franziskanerkloster ; Kloster, Heidingsfeld (Stadt Würzburg), Paradies ; Klause, Würzburg ; Dom, Würzburg, Dompforte ; Dom, Würzburg, Domstufen ; Altar, Würzburg, Dom, St. Bartholomäus ; Vikarie, Würzburg, Domstift, St. Bartholomäus ; Dekan, Würzburg, Domstift ; Kapitel, Würzburg, Domstift ; Weinberg, Würzburg ; Weinberg, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Flurnamen, Würzburg ; Flurnamen, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Gemarkung, Würzburg ; Gemarkung, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Kanoniker, Würzburg, Domstift ; Kanoniker, Würzburg, Stift, Neumünster ; Anlieger, Würzburg ; Anlieger, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Hof, Würzburg, Zum Heller ; Hof, Würzburg, Krautheim ; Hof, Würzburg, Löwenhof ; Dorf, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Deutschordenskommende, Würzburg ; Kurie, Würzburg, Domstift, Uissigheim ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, St. Agnes ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Schönau (Stadt Gemünden/Kr. Main-Spessart), Kloster ; Konvent, Maidbronn (Gde. Rimpar/Kr. Würzburg), Kloster ; Konvent, Heiligenthal (Gde. Schwanfeld/Kr. Schweinfurt), Kloster ; Konvent, Würzburg, Kloster, St. Agnes ; Refektorium, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Refektorium, Würzburg, Kloster, St. Agnes ; Verwalter, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Domstift, Würzburg ; Johanniterkommende, Würzburg ; Pfarrer, Würzburg, Dompfarrei ; Pfarrer, Eibelstadt (Kr. Würzburg) ; Brücke, Würzburg, Mainbrücke ; Nonne, Heidingsfeld (Stadt Würzburg), Kloster, Paradies ; Nonne, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Nonne, Würzburg, Kloster, St. Agnes ; Bruderschaft, Würzburg, Kapelle, Finstere Kapelle ; Spital, Würzburg, Bürgerspital ; Spital, Würzburg, St. Oswald ; Tor, Würzburg, Haugertor ; Mönch, Würzburg, Kloster, Dominikanerkloster ; Mönch, Würzburg, Kloster, Franziskanerkloster ; Abt, Bronnbach (Stadt Wertheim/Main-Tauber-Kreis), Kloster ; Offizial, Würzburg ; Schreiber, Würzburg, Bischof, Kurie |