Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1601-1650
URN: urn:nbn:de:stab-c975b6b7-2ef2-4a4d-9e52-d20ef2fe6bc04
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 3020
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 2128 (1644 IV 23)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Friderich Casimir, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, und seine Schwester Frl. Lucia Euphemia, der am 16. November 1643 die Hfm. Puech in Vilshouer Landgericht zu freiem Eigentum wegen ihrer Forderungen an die Herrschaft Seldenaw um eine Summe Geld verkauft worden war und die sich zur Unterstützung ihres Bruders hinsichtlich der Unkosten der vom Kaiser angeordneten Kommission betreffend New Orttenburg von Geörg Hörwärtl d. Ä., derzeit Lehenverwalter, 1000 fl rh. geliehen hat, die dieser zumeist aus eigenen Mitteln aufbrachte, die laut Schuldschein vom 4. Januar 1644 zu Georgi zu bezahlen gewesen wären, bekunden nun, da ein geplanter Verkauf wegen Mangel an Käufer unterbleiben muss und Hörwartl und seine Mitinteressenten der Einlösung der Schuld erwarten, folgende Vereinbarung mit diesem:

1. Die Hfm. Puech und ihre Untertanen sollen noch beim G. bleiben und die Übergabe nicht erfolgen.

2. Der mit dem Frl. G. geschlossene Kauf bleibt bestehen, ebenso die Hypothek von 1000 fl für Hörwartl und seine Erben bis zur Bezahlung der Schuld.

3. Da die Schuldverschreibung einen kurzen Rückzahltermin nennt, wird dieser bis Georgi 1645 verlängert, dafür sind 5 Prozent Zinsen zu leisten und für diese von gewissen Gütern und deren Besitzern zu Puech folgende Dienste: vom Freistifter Georg Keyßer 1 Schaff 20 Kübel Hafer, vom Freistifter Wolff Hilckhinger 1 Schaff 20 Kübel Hafer, vom Riemerguett, das Geörg Nagel als Freistifter innehat, 1 Schaff 20 Kübel Hafer und vom Freistifter Paulus Hoffer 1 Schaff 20 Kübel Hafer Ortenburger Maß.

Die übrigen Getreidedienste nach Abzug der vorgenannten Haferdienste, nämlich pro Gut und Untertan 3 Kübel Weizen und 4 Kübel Hafer sowie Stift, Kücheldienst und andere Herrenforderungen bleiben dem G.

4. Für beide Teile ist eine Aufkündigung jeweils ein Vierteljahr vor Georgi möglich, zu Georgi hat dann die Tilgung der Schuld zu erfolgen. Wird die Hfm. vor Bezahlung der Schuld verkauft, so ist sofort die Tilgung derselben bei Hörwartl und seinen Erben vorzunehmen. Solange das vorher Vereinbarte nicht geschieht und die Rückzahlung nicht erfolgt, haben Hörwartl und seine Erben Anspruch auf das gestellte Unterpfand.

5. Die landesfürstlichen Steuern und Kriegslasten sind während der Pfandschaft ohne Beeinträchtigung der Entgelte für Hörwartl und seine Erben von den Einkünften zu Puech und notfalls durch das Frl. G. aus Seldenauerischen Gefällen zu bestreiten.; S 1-2: Ausst.1-2.; US: (Friderich Casimir Graff zu Orttenburg manu pp)ria.; (Lucia Euphemia Greuin vnd Freulein zu Orten)burg.

Laufzeit: 1644 April 23
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.-Heft

Ausstellungsort: Schloss Alt-Ortenburg

Registerbegriffe

Ortsnamen: Buch (Gde. Ortenburg, Lkr. Passau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden