Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-cd529e82-5f85-4357-8f3c-036451dbb9d86
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2452
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1537/I (1584 V 24)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Vlrich, des älteren Geschlechts G. zu Orttennburg, versichert seiner Gemahlin Fr. Khattarina, Witwe des Hr. Erasm Hr. von Starhenburg, Erbtruchsessin Freiin zu Walldpurg, entsprechend der am 24. April 1571 zu Mynndlhaim mit Hr. Jacob und Hr. Johann, des Hl. Röm. Reiches Erbtruchsessen, Frhr. zu Waldpurg, Gebrüdern, Hr. Carl G. zu Hohenzollern, Sigmaringen und Vöringen, des Hl. Röm. Reiches Erbkämmerer, und Hr. Vlrich G. zu Mondfort, Hr. zu Töttenang, Argen und Wasserburg, Röm. kays. Maj. Rat, hinsichtlich ihrer Schwester bzw. Base getroffenen Heiratsabrede die 4000 fl Heiratsgut, den fl zu 60 kr oder 15 Batzen, und die Widerlage mit 4000 fl. auf seinem freieigenen Schloss und Herrschaft Seldenburg mit Renten und Gülten von 400 fl jährlich zeit ihres Lebens, des weiteren die Beschaffung eines Wittumssitzes mit einer standesgemäßen Behausung in der Stadt Vilßhouen oder Passau und deren bauliche Unterhaltung sowie Bezahlung des Hauszinses durch seine Erben, dazu die Leistung von jährlich 50 fl, die ebenfalls auf Schloss und Herrschaft Seldenburg sichergestellt werden. Für die von ihm hinterlassene fahrende Habe soll sie als Ablöse 500 fl erhalten. Sollte sie sich nochmals vermählen, so verliert sie den Wittumssitz und die jährlichen 50 fl Unterhalt. Seine Erben haben ihr die 8000 fl Heiratsgut und Widerlage auszuzahlen oder entsprechend zu verzinsen. Bleibt sie im Witwenstand, so haben ihr seine Erben oder deren Vormunde jährlich 400 fl rh. auszuzahlen. Schäden durch Krieg oder andere Unglücksfälle haben ihr seine Erben aus seinen hinterlassenen Gütern zu ersetzen bzw. zu versichern. Hinsichtlich des paraphernalischen Gutes von 6600 fl, zu deren Zahlung sich die Hr. Rüediger, Gundagkher und Heynnrich, Hr. von Starhenberg, Gebrüder, gegenüber seiner Gemahlin für ihre Forderungen an ihren verstorbenen ersten Gemahl laut Verschreibung vom 13. November 1570 zu Waldtsehe verpflichtet haben, steht ihm zeit seines Lebens die Nutzung zu. Überdies sind ihm von seiner Gemahlin noch 1400 fl in bar übergeben worden. Insgesamt stehen ihm daher 8000 fl zur Verfügung, die auf Schloss und Herrschaft Säldenburg mit allen Gerechtigkeiten und Zugehörungen sichergestellt werden.; S 1: Ausst., S 2 und 3: Hr. Joachim und Hr. Heynnrich, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg.; US: Vlrich der Eltern Grauen Graue zu Orttemburg etc. manu pp.

Laufzeit: 1584 Juni 3
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg. (zerschnitten)

Ausstellungsort: Söldenau

Registerbegriffe

Ortsnamen: Saldenburg (Lkr. Freyung-Grafenau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden