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Ulrich Dachsperger, Pfleger und Landrichter zu Ried, beurkundet das Urteil auf der Landschranne daselbst, wonach Johann, Abt zu Aschpach, klagte gegen Hennsel von Wolfersperg, der gegen den Abt im Gerichtsurteil ausgebracht hatte, wegen angeblicher Schädigungen an seinem Lehen, während der Abt wegen Flussausritts zu diesem Gerichte nicht hatte erscheinen können. Nach Erzählung weiterer Gerichtsverhandlungen wird hier das von Hennsel ausgebrachte Urteil für nichtig erklärt und der Abt von dessen Schadensklage befreit. Urteiler: Jörig Eytzinger, Veit Elrechinger, Jorig Talhaimer, Hainr. Hu{e}tenpuecher u.A.
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