| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-Aufgabe des Schlosstürmers; -Wasservorrat bei jeder Haushaltung; -Benutzung des Wassers der beiden Weiher im Schöntal; -Achtung auf die öffentliche Sicherheit während der Brände; -Maßnahmen zur Sicherung der stadtamtlichen Akten etc.; -Feuerläufer; -Instruktion für den "Feuerherrn" (Feuerwehrchef) für die bei den Feuerspritzen angestellten Oberbefehlshaber und Spritzenmeister; -Pflichten der Feuerlöschdirektion; -Präzisierung der allgemeinen Feuerordnung vom 24. Oktober 1804. (1 Ex. aus Aschaffenburger Archivreste, Fasz. 352)
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