Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
|---|---|
| Kapitel-Bezeichnung: | 1301-1350 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-d8ee1f1d-1543-4dfc-a8ed-157cd8bd73ac1 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 374 |
| Archivische Altsignatur: |
Rheinpfälzer U 6000, Straßburg E 5156/17, beglaubigt, 1777 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Johann von Salm (Salmen) Herr zu Püttlingen (Puttelingen) und seine Frau Margarete bekunden, ihrem Verwandten (nefen) Graf Johann von Sp. 3500 Pfund Metzer (Metzcher) Pfennige an alter Schuld schuldig zu sein, die aufgelaufen sind wegen der 80 Pfund, die sie jährlich aus ihrem Land zu Püttlingen an Graf Johanns verstorbene Mutter Loretta, die Vatersschwester des Ausstellers, von Wittum wegen zu zahlen hatten. Dafür übertragen sie Graf Johann nunmehr ein Viertel der Burg Hunolstein (Hunoltz-) oben und unten, ein Viertel der Mannen, Burgmannen, Länder, Leute, hohen und niederen Gerichte, Zinsen, Gülten, Dörfer und des übrigen Zubehörs, gelegen zu Bernkastel oder anderswo, so daß sie nun mit Graf Johann gemeinsam zu Hunolstein sitzen. Da aber Gerhard Vogt von Hunolstein die Burg dem Aussteller und seinem Neffen, dem Grafen von Salm, widerrechtlich vorenthält, überträgt er seine Forderung auf Graf Johann, der die Burg gewinnen, ein Viertel für sich behalten und ein weiteres Viertel an die Aussteller weitergeben soll. Falls die erwähnten Mannen und Burgmannen ihre Lehen nicht von Graf Johann empfangen wollen, soll sie der Aussteller dazu bringen, ggf. dazu verurteilen. Falls kriegerische Maßnahmen notwendig werden, sollen die Aussteller auf ihre Kosten und Verlust dort, wo es nötig ist, 10 Ritter und Knechte mit gekrönten Helmen stellen. Diese können bei einem Waffenstillstand wieder heimfahren; bei dessen Ende aber sind erneut 10 Mann zu stellen. Andernfalls kann Graf Johann 10 Mann auf Kosten und Verlust der Aussteller dingen. Will Graf Johann die Burg Hunolstein ausbauen, sollen sich die Aussteller nach Rat zweier gemeinsamer Freunde daran angemessen beteiligen. Einer soll ohne den anderen keinen Frieden schließen, die Burg auch nur im Notfall auslösen; in diesem Fall sollen die Lösungsurkunden vorgelegt bzw. dem Grafen zur Vorlage übergeben werden. Die Aussteller sollen den Erzbischof [Balduin] von Trier (Triere) dazu veranlassen, Graf Johann mit dem Viertel zu belehnen; andernfalls sollen sie das Viertel für den Grafen vermannen, wie es Recht ist. Gegen den Vertrag sollen sie nicht gerichtlich vorgehen. Johann (1) und Margarete (2) siegeln und bitten um Mitbesiegelung ihren Onkel (oyheim) Graf Walram von Zweibrücken (Zweynbrucken) (3) sowie die Ritter Johann von Chambley (4) und Gerhard von Warsberg (Warnes-) (5). Diese kündigen ihre Siegel an. |
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| Laufzeit: | 1350 Juni 1 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 7 Bilder |
| Ausstellungsort: | Zweibrücken |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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