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Abt Konrad zu Hl. Kreuz in Werde vidimiert die Urkunde König Ludwig d. Bayern vom 2. Februar 1325, mit der dieser dem Deutschen Orden das Dorfgericht zu Lauterbach übergibt (s. Regest Nr. 1149 / 1*):
[Kg. Ludwig überträgt aufgrund vergangener und gegenwärtiger Dienste des von seinen Vorgängern, den Kaisern und Königen, gestifteten Ordens der Brüder vom Deutschen Haus dem Haus zu Wörth sein Dorfgericht zu Lauterbach mit allen zugehörigen Rechten und Nutzen, wie er und seine Vorfahren es innehatten, behält seinen jetzigen und künftigen Amtleuten, Viztumen, Vögten und Richtern die Gerichtsbarkeit über die Fälle vor, die an das Leben gehen, überträgt den Empfängern die Gerichtsbarkeit über alle auf ihren Gütern Ansässigen, die sy mitt tur vnd mitt tor besliezzent, ausgenommen die Gerichtsbarkeit seiner Amtleute in den todeswürdigen Fällen, spricht das Gut der in diesen Fällen Gerichteten den Empfängern zu, befreit sie von den jährlich zu leistenden 32 Pfennigen und 14 metzen Hafer von den Forsten auf dem Hof zu Lauterbach und gebietet allen seinen Amtleuten, die Empfänger darin nicht zu beeinträchtigen, sondern zu schützen. Geben [...] ze Muenchen an dem Liechtmeßtage 1325, r.a. 111.]
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