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A: Barbara Schallerin, Witwe, Bürgerin in Nürnberg S: Stadt Nürnberg Betreff: Testament. Die einzelnen Bestimmungen lauten: 1) Man soll ihren Leib zu St. Egidien in Nürnberg zu ihrem Mann zur Erde bestatten. 2) Man soll ein halbes Tuch von Mecheln zu einem Leichentuch kaufen und es je zur Hälfte dem Subprior zu St. Egidien, dem Storr, und ihrem Beichtvater, Herrn Peter, geben und diesem dazu noch 10 Gulden. 3) Man soll ihr Begräbnis mit sieben Dreissigsten begehen. 4) Dazu soll man Seelwein geben, wie man ihn bei ihrem verst. Mann gegeben hat. 5) Jedem der vier Bettelorden vermacht sie 4 Gulden, die dafür jeweils 30 Seelmessen lesen sollen. 6) Auch soll man die Armenpriester 60 Seelmessen lesen lassen. 7) Nach Aychlberg (Gnadenberg) vermacht sie 4 Gulden, den Kartäusern 3 Gulden, jedem der Zwölfbrüder 30 Pfennig, dem Goldenen Trunk 8 Gulden. 8) Den Herren zu St. Egidien ist sie 72 Gulden schuldig. Dazu vermacht sie ihnen noch 8 Gulden, was zusammen 80 Gulden macht, die man ihnen bezahlen soll. 9) Ihrer Schwester Hans Pehemyn und ihrem Schwager Hans Peham vermacht sie die 5 Gulden, die diese ihr jedes Jahr von dem Haus, in dem sie sitzen, geben. In diesem Haus, das A zur Hälfte gehört, sollen sie ihr Leben lang sitzen dürfen, ohne den Kindern von A einen Zins dafür zu geben. Nach ihrer beider Tod soll das Haus samt dem Vorderhaus, das A auch zur Hälfte gehört, an ihre Kinder zurückfallen. 10) Ihrer Schwester vermacht sie ihre beschlagene schwarze Borte. 11) Ihrer Stieftochter Wilhelm Ercklin vermacht sie ein Kleinod im Wert von 10 Gulden und eine gemalte Tafel mit der Marter unseres Herrn. 12) Ihrer Kunnen (Kunigund?) soll man bezahlen, was sie ihr schuldig ist, das finde man wohl geschrieben. Dazu soll man ihr 15 Gulden, dann das Bett, das sie gegeben hat, dann ein gutes Kuß (Kissen?) zu dem, das sie ihr schon gegeben hat, dann zwei neue Leilach(tücher) von zwei Tüchern, dann zwei gute Tischtücher, dann zwei gute Hantzweheln und die gute kulweinene Kursen von A. 13) Der Kathrein Rosslauffin soll man die 3 Gulden, die sie ihr schuldig ist, nachlassen und außerdem ihr Pfand dazugeben. 14) Was die Mertenin ihr schuldig ist, soll man ihr und ihrem Mann lassen, damit sie Gott für sie bitten. 15) Hans, dem Sohn ihres Mannes, vermacht sie 3 Gulden, für die man ihm etwas kaufen soll. 16) Der Kunnen im Hof vermacht sie einen Gulden, der Sluntin ebenfalls einen Gulden, der Heyln einen Gulden und dazu zwei gute Leilach(tücher) von eineinhalb Tüchern. 17) Herrn Eberhard, der ihr Diener war, vermacht sie 3 Gulden, damit er Gott für sie bitte. 18) Dem Schulmeister zu St. Egidien vermacht sie 2 Gulden, damit er Gott für sie bitte. 19) Von ihren drei Schwestern vermacht sie dem Endlein 5 Gulden, dem Ketterlein (Kathrein) 5 Gulden und der Martha zu St. Klara für sie selbst 5 Gulden, damit sie sich davon einen Pelz und andere Sachen, die sie braucht, kaufen kann. 20) Aus ihrem Vorstat (?) soll man ein Messgewand und aus ihrem roten Tuch von Damast ein Tocken (Decke?) machen und beide für Gott dahin geben, wo es not sei. 21) Ihrem Sohn Sebold vermacht sie vor ihren anderen Kindern 50 Gulden, ihren vergoldeten Gabkopf und ihren Mahelrinck. Wenn er aber unverheiratet oder geistlich ´abgehen´ sollte, soll der Gabkopf an ihren Sohn Jorg fallen. 22) Ihren zwei Söhnen Jorg und Hans vermacht sie ihre sechs silbernen Becher, jedem 10 Gulden, Jorg den Mahelring seines Vaters und Hans ihr Ringlein mit dem Rubin. 23) Ihren zwei Töchtern vermacht sie ihren Teil am Kranz (?) zu deren Teil, dazu ihre Schleier und ihren Sturz, ausgenommen die zwei besten weißen Schleier, die sie ihrer Enkelin, dem Ketterlein (Kathrein) vermacht. 24) Ihrer Enkelin vermacht sie auch ihr korallenes Paternoster. Das soll man ihr ´behalten´, bis sie zu ihren Tagen kommt. Auch soll diese es nicht ihrer Mutter geben. 25) Ihrer Tochter Kathrein vermacht sie ihr rot beschlagenes Portlein. 26) Ihrem Sohn Jorg soll man die 26 Gulden geben, um die sie ihm seinen Teil am Hausrat abgekauft hat. Auch ihren Kindern Hans, Sebold und Kathrein soll man jeweils 26 Gulden für ihren jeweiligen Anteil am Hausrat geben und dann den Hausrat unter ihre fünf Kinder zu jeweils gleichen Teilen aufteilen. 27) Ihre ganze über das Genannte hinausgehende Habe, sie sei liegend oder fahrend, vermacht sie ihren fünf Kindern zu gleichen Teilen, wobei an den Teil ihrer Tochter Ercklin deren Mann keine Ansprüche haben soll. 28) Zu Vormündern über ihr Geschäft bestimmt sie Ludwig Pfintzing d. Ä., dem man ein Kleinod im Wert von 10 Gulden kaufen soll, dann ihren Schwager Hans Behaim und dessen Frau, die Schwester von A. 29) A behält sich vor, ihr Geschäft jederzeit zu ändern, solange sie lebt.
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