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Seyfried Kholer, oberster Amtmann des Waldes bei Nürnberg, Lorenzer Seite, und die Schöffen des Zeidelgerichtes zu Feucht beurkunden auf Ansuchen Steffan Beslers, Bürgers zu Nürnberg, die in der Klagsache Jorg Steltzers, Wirt zu Feucht, gegen ihn wegen widerrechtlichen Besitzes der zu seinem (des Baslers) Zeidelmuttergute gehörigen Güter (ein Haus zu Feucht, darin der Frühmesser seine Wohnung hat, ein Haus darin Fritz Engelhart wohnt, das Haus, darin Els Muntzerin sitzt, das Haus, das Hanns Gugler, Bäcker, eine hat, der Weier, genannt der große Weier, vor dem Wald und der Weier hinter des Klägers Stadel und in seiner Widerklage gegen Steltzer wegen verfallenen Zinses aus seiner Zeidelhube bis donnerstag nach Gollers vorgebrachten Klagen, Einreden, gerichtlicher Erkenntnisse und Appellationen; gegen das am letztgenannten Termin ergangene Gerichtsurteil hat Steltzer zwar Berufung an den Rat eingelegt, diese aber seit 3 Monaten nicht weiter verfolgt. - Zeugen: Vlrich Zogel und Sewolt Schicker. - Siegler: der Waldamtmann.
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