Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1451-1500
URN: urn:nbn:de:stab-de11d4a1-7104-4b40-9fc3-fdcbe4d8ebb46
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1040
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 464 (1460 I 10)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Allram G. zu Ortenbergk gibt seinem Eidam, Hr. Wolfganngen von Walsse, Hofmeister und Hauptmann ob der Enns, zugleich als Bevollmächtigtem seiner Frau bzw. Tochter Veranica folgende Erbregelung bekannt:

1.) Schloss und Feste Allten Ortenbergk mit aller Zugehörung, allen U. und Mannschaft, die dem Geschlecht Ortenbergk zugehören, sodann alle Güter und Gülten, die er von seinem verstorbenen Vetter H. Hainrichen von Ortenbergk gekauft hat und die in der Herrschaft Egklhaim und hierin liegen, sollen seinen Vettern G. Jörgen und G. Sebastian von Ortenbergk zufallen. Diese erhalten auch die fahrende Habe, Hausrat und Bettzeug in diesem Schloss, ausgenommen das, was er davon noch seiner Tochter, der von Wallsse, vermachen wird. Vom Verbleibenden haben die beiden Vettern ihrer Schwester bzw. seiner Muhme Fr. Sigawn, abgesehen von dem, was ihr als väterliches und mütterliches Erbe zusteht, auch etwas nach ihrem Gutdünken zur Aufbesserung ihres Heiratsgutes zu geben.

2.) Fr. Veranica von Walsse soll als Erbtochter erhalten: Schloss und Feste Ennglsperg mit aller Zugehörung, dazu die Güter Wallerstarff, Mämyng, Emerskirchen, Pilberkofen, Gotfarding und Vtenkofen mit allen Einkünften und Gerechtigkeiten, wie sie von seinem verstorbenen Vetter G. Eczlein an ihn und den vorgenannten verstorbenen Vetter G. Hainrich vererbt worden und zum Teil von letzterem durch Kauf an ihn gekommen sind. Sie soll auch alles andere hinterlassene Gut erhalten, über das nicht testamentarisch verfügt wurde.

3) Vorbehalten bleiben Zuwendungen von Besitz für Seelgerätstiftungen für sich und seine verstorbenen Frau Angnesen sowie ihrer beider Vorfahren und Nachkommen, ebenso Legate für die Bediensteten und in Notfällen das Recht zum Verkauf oder zur Verpfändung vorgenannter Besitzungen, doch soll das stets mit Wissen und Willen des Eidams und der Tochter geschehen, denen dabei ein Vorkaufsrecht zusteht.

4) Dem Eidam wird für das Heiratsgut mit 2000 fl ung. Wallerstarff mit Zugehörung verschrieben; dafür gibt er den Schuldbrief über diese 2000 fl zurück.

5) Alle Pfleger, Amtleute, Richter, Pröpste werden jetzt schon dem Eidam und seiner Tochter huldigen, damit sie die Gewähre an den Gütern haben, auch wenn alles weiterhin Zeit seines Lebens noch ihm selbst gehört und untersteht.

6) Von den genannten Gütern werden 800 Pfund Pfennig vorbehalten, die bei passender Gelegenheit für eine Seelgerätstiftung für ihn und seine verstorbenen Frau dienen sollen.

7) Eidam und Tochter erhalten ferner für das Schloss Ennglsperg den Aufsendebrief an die Lehensherrn, desgleichen für die anderen Lehen, dazu alle dieses Schloss betreffenden U. und Urbare bzw. diese werden zu ihrer Verfügung hinterlegt.

8) Eidam und Tochter haben von sich aus zugesagt, dass sie das Schloss Enngelsperg mit Zugehörung an einen der beiden Vetter, der ihnen am besten gefällt, verschreiben wollen.

S 1: Ausst., S 2: Eglof Lewprechtinger zu Moshaim, S 3: Oswald Wiellssen zu Rainting.

Laufzeit: 1460 Januar 10
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Registerbegriffe

Ortsnamen: Ortenburg (Lkr. Passau) ; Egglham (Lkr. Rottal-Inn) ; Wallersdorf (Lkr. Dingolfing-Landau) ; Mamming (Lkr. Dingolfing-Landau) ; Seemannskirchen (Gde. Mamming, Lkr. Dingolfing-Landau) ; Pilberskofen (Gde. Mamming, Lkr. Dingolfing-Landau) ; Gottfrieding (Lkr. Dingolfing-Landau) ; Uttenkofen (Gde. Stephansposching, Lkr. Deggendorf) ; Englburg (Gde. Tittling, Lkr. Passau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden