Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-dff361f4-3371-4c89-afba-d67625fa6d8d0
Bestellsignatur: StAWü, Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 686
Archivische Altsignatur:

StA Würzburg: Würzburger Urkunden 88 / 41

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Der Würzburger Bischof Lorenz [von Bibra] beurkundet: Zwischen Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite und der inzwischen verstorbenen Witwe Agnes Eulner und ihrem Kurator Nikolaus Mulner auf der anderen Seite war es zu einem Rechtsstreit wegen des Fronhofs in Vilchband gekommen. Diesen Hof hatte vormals Johannes von Leinach bewirtschaftet, und er war von dessen Witwe Beatrix an ihre Schwester Agnes Eulner vererbt worden. In diesem Rechtsstreit hatte Agnes Eulner gegen am Landgericht des Herzogtums zu Franken sowie am Hofgericht des Würzburger Bischofs ergangene Urteile Berufung eingelegt. Zuletzt war der Prozess bis zum Tod der Agnes am Reichskammergericht anhängig. Nun hat sich der Bischof mit Albrecht Eulner und seinen Miterben als Rechtsnachfolger der Agnes Eulner sowie dem Kloster St. Stephan dahingehend geeinigt, die Sache durch einen von ihm gefällten Schiedsspruch beilegen zu lassen. Beide Parteien haben dazu ihr Einverständnis erklärt. Der Bischof bestimmt daher, dass Albrecht Eulner und seine Miterben den Hof vom Kloster St. Stephan als Zinslehen empfangen und diesem davon jährlich 25 Malter Roggen (korns) Klostermaß als Zins entrichten sollen. Hinsichtlich des Geldes, das Johannes von Leinach dem Kloster schuldig geblieben ist, sollen Albrecht Eulner und seine Miterben dem Kloster die noch ausstehende Summe bezahlen. Wegen der angeblich aus dem Hof gezogenen Güter und Afterlehen entscheidet der Bischof, dass die deswegen von den Erben der Agnes Eulner vorgebrachte Klage nichtig ist. Für die seit dem Beginn des Streites rückständige Gült sollen sie dem Kloster 40 Malter Roggen liefern, womit dessen Forderungen beglichen sein sollen. Albrecht Eulner und seine Miterben haben sich vor dem bischöflichen Rat Siegmund von Thüngen eidlich verpflichtet, diesen Schiedsspruch anzuerkennen und auszuführen.

Am donnerstag nach dem sontag Letare, Mitfasten genant 1511.



Aussteller: Bischof von Würzburg

Empfänger: Kloster St. Stephan

Laufzeit: 1511 April 3
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 109

Bilder: 3 Bilder

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Bischof ; Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt ; Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior ; Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent ; Würzburg, Landgericht ; Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Beständner ; Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Hof, Fronhof ; Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Wald ; Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Lehen ; Marstadt (Baden-Württemberg/Stadt Lauda-Königshofen Main-Tauber-Kreis), Wiese
Personennamen: Bibra, Lorenz von, Würzburg, Bischof ; Herloch, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt ; Eulner, Agnes, Vilchband ; Eulner, Albrecht ; Eulner, Georg ; Mulner, Nikolaus ; Leinach, Johannes von ; Leinach, Beatrix von, geb. Eulner ; Thüngen, Siegmund von

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Original

Provenienz:

Kloster St Stephan Würzburg Urkunden