Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1401-1450 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-e160f8ed-7a89-45cb-b479-9c826c8b12ad8 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1207 |
| Archivische Altsignatur: |
Sp. U 350 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Johann (Hans) Seher von Kuppenheim (Coppen-) bekundet: ohne Erlaubnis des Bernhard Markgrafen zu Baden, dem er angehört, und seiner Amtleute hat er ein dem Johann Grafen zu Sp. angehörendes, eigenes Vogtweib zur Ehe genommen. Deswegen hat ihn der Graf in den Turm zu Trarbach (Tranre-) legen lassen, aus dem er jetzt auf Bitten von dessen Freunden entlassen worden ist. Er gelobt, die Güter, die seine Frau und deren Kinder vom ersten Ehemann Thilmann (Thielgin) vom Stern hinter dem Grafen und der Grafschaft zu Trarbach besitzen oder ererben, nicht zu verkaufen, zu versetzen oder sonst zu verändern. Was der Frau und den Kindern im Erzstift Trier (Triere) oder anderswo anfällt, soll er in die Grafschaft bringen und dort anlegen. Er verspricht, seine Frau und deren Kinder hinter dem Grafen zu lassen, nicht abtrünnig zu machen und nicht gegen die Bürgschaft zu verstoßen, die die Frau und deren Kinder für Leib und Gut dem Grafen gestellt haben (1). Verstößt er gegen diese Zusicherungen, ist er ehrlos, treulos, sicherlos und meineidig. Der Graf und seine Amtleute können an Johanns Leib und Güter greifen, wohin er auch kommt. Keinerlei Freiheit, Recht, Geleit, Gesetz oder Landfrieden, von Päpsten, Kaisern, Königen, Fürsten, Grafen, Herren, Rittern, Knappen oder Städten gegeben, soll ihn davor schützen. Er bittet die Junker (1) Heinrich von Zeiskam (Zeysekeym) und (2) Johann (Hans) vom Berg (Berge) gen. Meiser um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. (1) Vgl. Nr. 4270. |
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| Laufzeit: | 1426 Oktober 27 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 3 Bilder |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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