Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-e177d07e-8f4b-4813-bceb-e28b1da1b5e70 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 312 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1357 März 17 / II |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Heinrich Veldener von Theilheim ("Telheim") bei dem Dorf Randersacker verkauft für sich und seine Erben an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten bei Würzburg 5 Viertel Weinberg in der Gemarkung Theilheim am Gern anstoßend an Weinberge des Huser und des Verkäufers sowie 3 Viertel Weinberg in der Gemarkung Theilheim anstoßend an Weinberge des Rimpar ("Rimpur") und des Verkäufers. Er hat dafür von den Käuferinnen bereits 15 Pfund gute Heller bar erhalten. Daher verzichtet er für sich und seine Erben mit Mund, Hand und Halm, wie es Sitte ist, auf die Weinberge, setzt die Käuferinnen in deren Besitz und erhält sie von diesen zu Erbrecht gegen einen jährlichen Zins von 1 Pfund Heller, zahlbar am 11. November ("uf sant Mertins tak"), zurück. Er gelobt für sich und seine Erben, den Käuferinnen für die Weinberge Währschaft als Eigengüter nach Recht und Gewohnheit des Landes Franken zu leisten. Dafür stellt er ihnen als Bürgen Hermann Beheim und Heinrich Trutherr, gesessen zu Theilheim. Werden die Weinberge von jemandem angesprochen, dann sollen die Bürgen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg solange Einlager zum Schaden des Verkäufers und seiner Erben halten, bis alle Ansprachen ohne Schaden für die Käuferinnen ausgeräumt sind. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll der andere Bürge Einlager halten, bis dies erfolgt ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, seinen Bürgen alle während der Bürgschaft erlittenen Schäden zu ersetzen, die Weinberge in gutem Kulturzustand zu halten und jedes Jahr mit 3 Fuder Mist und 6 Fuder Erde zu düngen. Für versäumte Kulturarbeiten hat er die übliche Strafe zu entrichten. Außerdem gelobt er für sich und seine Erben, den Verkauf in allen Punkten einzuhalten und mit keinerlei Mitteln dagegen vorzugehen. Die Bürgen verpflichten sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten. Auf Bitte des Verkäufers und seiner Bürgen siegelt der Offizial zu der Roten Tür in Würzburg |
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| Laufzeit: | 1357 März 17 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 331 S. 324f. |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Theilheim (Lkr. Würzburg), Einwohner ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Weinberg ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Gemarkung ; Theilheim (Lkr. Würzburg), Anlieger ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Dorf ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Offizial |
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| Personennamen: | Veldener, Heinrich, Theilheim ; Huser, N., Theilheim ; Rimpar, N., Theilheim ; Beheim, Hermann, Theilheim ; Trutherr, Heinrich, Theilheim |
| Sachbegriffe: | Einwohner, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Dorf, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Weinberg, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Gemarkung, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Flurnamen, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Anlieger, Theilheim (Kr. Würzburg) ; Einlager, Würzburg ; Offizial, Würzburg |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. (18. Jh.)<BR/>Nro. 311 (18. Jh.) |
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