Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-e2a3947e-2216-4516-a19c-bb74dd7f7a8f8
Bestellsignatur: StAWü, Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 6
Archivische Altsignatur:

Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 1361 April 29 / III

Beschreibung des Archivales

Betreff:

In Anbetracht der treuen Dienste, welche die Empfänger ihm und dem Reich geleistet haben und künftig noch leisten sollen, erklärt der Aussteller diese künftig für unverpfändbar. Auch darf niemand die Empfänger wegen Schulden und anderer Sachen des Reiches pfänden oder angreifen. Zuwiderhandelnde müssen 50 Pfund lötigen Goldes als Strafe je zur Hälfte an die Reichskammer sowie an die Kläger und die Stadt Schweinfurt bezahlen. Wer die Empfänger in Mißachtung dieses Privilegs trotzdem pfändet oder angreift, muss ihnen innerhalb von 14 Tagen den angerichteten Schaden ersetzen. Tut er dies nicht, so können ihn Amtmann und Bürgerschaft mit ihren Dienern und Helfern ihrerseits solange pfänden und angreifen, bis die Strafe erlegt und die angerichteten Schäden ersetzt sind.


Aussteller: Kaiser Karl IV.
Empfänger: Rat und Bürgerschaft der Reichsstadt Schweinfurt

Laufzeit: 1361 April 29
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Regest: Regesta Imperii VIII, Nr. 3693; Stein, Nr. 99.
Repertorium: Rep. 6, Bd. V, a
Druck: Lünig, Reichsarchiv, XIV 394.

Ausstellungsort: Sulzbach

Registerbegriffe

Ortsnamen: Schweinfurt, Rat ; Schweinfurt, Bürgerschaft ; Schweinfurt, Verpfändung ; Schweinfurt, Reichsamtmann
Personennamen: Karl IV., Kaiser
Sachbegriffe: Rat, Schweinfurt ; Bürgerschaft, Schweinfurt ; Verpfändung, Schweinfurt ; Reichsamtmann, Schweinfurt