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Titel: Die Gemarkung der Gemeinde Stübach mit den Nachbargemeinden Baudenbach, Guttenstetten, Roßbach, Münchsteinach und Kleinsteinach (alle Lkr. Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim) Art: Hybrid Darstellungsmethode: Ansicht von schräg oben Maßstab: unbekannt Dargestellter räuml. Bereich: Gebiet mit Äckern und Wäldern vom Ehebach mit Baudenbach und Stübach nach Roßbach, Münchsteinach, Kleinsteinach und Guttenstetten hin Dargestelltes räuml. Thema: strittiger Schaftrieb und Schafweide zwischen der Gemeinde Stübach und dem Rittergut Roßbach Aussagen des zugehörigen Schriftguts: Mitte September 1592 wurden Dorfmeister, Vierer und Gemeinde Stübach in erster Instanz von Albrecht Stiebar zu Buttenheim und dessen Brüdern für das Rittergut Roßbach auf Herausgabe von Lämmern verklagt. Diese waren von Stübach gepfändet worden, um eine weitere Weide der Schafe von Roßbach zu unterbinden. Der beigefügte Plan veranschaulicht nun die Gemarkung Stübach und soll die Aussage stützen, dass das zur Verfügung stehende Weideland gerade groß genug für die Stübacher Herden sei. Trotzdem wurde der Klage auf Herausgabe der Lämmer stattgegeben und der Trieb und die Weide der Roßbacher Schafe auf Stübacher Grund erlaubt. Daraufhin klagen Dorfmeister, Vierer und Gemeinde zu Stübach vor dem Reichskammergericht gegen das Gewohnheitsrecht auf Trieb und Weide, welches der neue Besitzer des Ritterguts Roßbach, Georg Erkinger von Lentersheim aufgrund dieses Urteils geltend macht. Der Prozess wird jedoch wegen eines Formfehlers eingestellt. Historisches Territorium: Markgrafentum Brandenburg-Kulmbach(-Bayreuth) Modernes Territorium: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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