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A1: Abt Konrad des Klosters Speinshart A2: Konz Potzinger, Pfleger zu Creußen S1: Weiprecht von Künsberg, Landrichter und Pfleger zu Auerbach S2: A2 E: Abt Friedrich und Konvent des Klosters Michelfeld einerseits und Hans Urban zu Weidlwang (Lkr. Eschenbach) und seine Mitverwandten andererseits Betreff: Abrede in der Fehde und Feindschaft zwischen E: 1) Hans Urban und seine Erben sollen Abt und Konvent des Klosters Michelfeld ihre Mühle zu Weidlwang zu kaufen geben. Was Abt und Konvent ihnen dafür tun sollen, soll einem Spruch von A1 und A2 bis zum nächsten obersten Tag (6. Januar) vorbehalten sein. 2) Innerhalb der nächsten drei Wochen soll nach Heidelberg geschickt werden, ob der dort gefänglich angenommene Hans Wolf, Schuster zu Neueseß (Nasnitz, Lkr. Eschenbach) noch am Leben sei, was A1 und A2 zu wissen getan werden soll. 3) Hans Urban und seinen Verwandten soll in den nächsten vier Wochen von Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz und Markgraf Friedrich von Brandenburg freies Geleit gegeben bzw. dieses Geleit von A1 und A2 bei den beiden Fürsten ausgebracht werden. 4) Die Gefangenen sollen nach Eröffnung des Spruchs, Bezahlung ihrer Atzung und genugsamer Sicherheitsleistung (in Freiheit gesetzt?) werden. 5) Wenn die beiden Parteien in einem oder in mehreren Artikeln dieses Spruchs strittig werden sollten, sollen darüber A1 und A2 zu entscheiden Macht haben. 6) Wenn der Spruch um die Mühle erfolgt ist, soll Urban und seinen Mitverwandten die Landeshuld zurückgegeben werden und die Fehde aufgehoben sein. 7) Abt und Konvent des Klosters Michelfeld sollen in den nächsten 14 Tagen ihren Bedacht nehmen, ob sie diese Abrede annehmen möchten oder nicht, und dies A1 und A2 zuschreiben. Hans Urban und seine Mitverwandten haben A1 und A2 mit "handgebenden Treuen" geschworen, das Verabredete unwiderruflich zu halten.
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