Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-e39fea83-5f5e-4738-bafd-909a563cbf7a3
Bestellsignatur: StAWü, Johanniterorden Kommende Würzburg Urkunden 265
Archivische Altsignatur:

Johanniterorden, Kommende Würzburg Urkunden 1361 August 9

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Der Komtur Heinrich Geiling und die Brüder der Johanniterkommende in Würzburg verkaufen mit Wissen und auf Geheiß des Konrad von Neuenstein, Komtur zu Schwäbisch Hall und Balleier des Johanniterordens in Franken, an Johannes Merkelin von Marktsteinach und seinen Bruder Konrad [Merkelin] genannt Koburger einen jährlichen Zins von 66,5 Malter Roggen ("korns") Würzburger Maß. Den Roggen soll man ihnen auf Lebenszeit jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September ("zwischen den zweyen vnser Frauwen messen in der erne, Wurczwihe vnd als sie geborn wart") auf Kosten der Kommende in die Stadt Würzburg in ein Kornhaus, das die Käufer bestimmen können, liefern. Der Zins gefällt von folgenden Gütern:
- Heinrich Bernger gibt von einem Gut in Wülfershausen ("Willebrehtzhusen") 10 Malter Weizen, 18 Malter Roggen und 6 Malter Hafer Arnsteiner Maß.
- Konrad im Garten gibt von einem Gut ebendort 7 Malter Roggen und 4 Malter Hafer Arnsteiner Maß.
- Dietrich Stepper gibt von einem Gut ebendort 8 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Arnsteiner Maß.
- Ein Gut in Euerhausen ("Vrhusen") zinst jährlich 16 Malter Roggen Würzburger Maß. Es wird von Heinrich Schneider ("Snyder") von Geislingen ("Gyselheim") bewirtschaftet.
- Ein Gut zu Gützingen zinst jährlich 13 Malter Roggen Würzburger Maß und wird von den Erben des Hermann Mulner bewirtschaftet.
Alle Beständer besitzen ihre Güter zu Erbrecht. Die Verkäufer haben dafür 400 Pfund Heller erhalten und zur Tilgung der Schulden der Kommende verwendet. Sie übergeben daher die Güter und den Zins mit allen ihnen daran zustehenden Rechten den Käufern, erhalten sie von diesen gegen Reichung des erwähnten Zinses zurück und verpflichten sich zur Leistung von Währschaft nach Eigengüterrecht und Gewohnheit des Landes Franken. Sollten die Käufer einmal ihren Zins nicht bis spätestens 6 Wochen nach dem 8. September erhalten haben, dann müssen ihnen die Johanniter zusätzlich zu dem Zins noch 20 Malter Roggen als Strafe geben. Sollten die Johanniter weder den Zins noch die fällige Strafe bis zum 6. Januar ("vffen Obersten tag") des folgenden Jahres entrichtet haben, fallen die Güter an den Dekan und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg. Diese können über die Güter verfügen, müssen aber davon den Käufern auf Lebenszeit ihren Zins entrichten. Nach ihrem Tod fallen die Güter dann zur freien Verfügung an das Domstift. Sollte die Kommende eines der Güter verkaufen oder verpfänden, solange noch die Zinspflicht besteht, fällt das betreffende Gut ebenfalls an das Domstift. Falls die Käufer den 15. August überleben, dann soll man ihnen den Zins in dem betreffenden Jahr liefern oder demjenigen, dem sie diesen vermacht haben. Stirbt einer der Käufer, erhält der andere den Zins in voller Höhe. Nach dem Tod beider ist die Kommende von der Pflicht zur Lieferung des Zinses befreit.
Der geben wart 1361 an sant Laurencien obent.
Aussteller: Johanniterkommende Würzburg
Empfänger: Johannes und Konrad Merkelin

Äußere Beschreibung:

Beschreibstoff: Perg.

Laufzeit: 1361 August 9
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 258

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Würzburg, Johanniterkommende, Brüder ; Würzburg, Maß ; Würzburg, Domstift, Dekan ; Würzburg, Domstift, Kapitel ; Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg), Johanniterkommende, Komtur ; Franken, Johanniterorden, Balleier ; Wülfershausen (Gde. Wasserlosen/Lkr. Schweinfurt), Gut ; Wülfershausen (Gde. Wasserlosen/Lkr. Schweinfurt), Dorf ; Wülfershausen (Gde. Wasserlosen/Lkr. Schweinfurt), Beständner ; Arnstein (Lkr. Main-Spessart), Maß ; Euerhausen (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Gut ; Euerhausen (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Beständner ; Gützingen (Gde. Bütthard/Lkr. Würzburg), Gut
Personennamen: Geiling, Heinrich, Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Neuenstein, Konrad von, Franken bzw. Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg), Johanniterorden, Balleier bzw. Komtur ; Merkelin von Marktsteinach, Johannes ; Merkelin von Coburg, Konrad ; Bernger, Heinrich, Wülfershausen ; Garten, Konrad im, Wülfershausen ; Stepper, Dietrich, Wülfershausen ; Schneider von Geislingen, Heinrich ; Mulner, Hermann, Gützingen, dessen Erben ; Fuchs, Konrad, Johanniterbruder

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: No. 3 (18. Jh.)