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Schiedsspruch und Vertrag zwischen dem Deutschordenshaus Ellingen und der Stadt Weißenburg zwecks Beilegung verschiedener Irrungen. Demnach soll die Brücke, welche die Stadt über die Velbach gebaut hat, erhalten bleiben, jedoch nur mit Einwilligung des Komturs verändert oder ausgebessert werden; die Weide auf der Creutzwiese soll der Stadt zustehen, jedoch nicht auf den daran grenzenden Wiesen, die der Stadt durch die Gemeinden Hausen und Hettingen beeinträchtigten Fischrechte in der Vellich sollen für dieselbe beschränkt bleiben, bis sie die Urkunde, da sie darüber zu haben vorgibt, beibringt. Geschieht dies innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht, dann bleibt die genannte Einschränkung ständig. - Schiedsrichter: Rudolph v. Hu{e}rnheim, eichstättischer Hofmeister, Landkomtur der Deutschordens-Ballei Franken. Vertreter der Stadt: Christoph Munderlein, Bürgermeister. - Unterschriften: dieselben. - Siegler: die Schiedsrichter, der Komtur und die Stadt.
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