| Betreff: |
Maurus, Abt, und der Convent zu Aspach verstiften an Hans Adam Messerer von Owen für die Zeit nach seiner Eltern Tode als Leibgeding und für seinen Todfall ohne Erben an seinen Bruder usw. die Klosterbesitzungen in den Ämtern Seeling und auf der Aurach, also den gefreiten Amtshof zu Seeling am Attergau und den Zehent "am Wald" bei St. Margarethen, St. Geörg, ferner zu Weyer und Steinpach gegen jährliche 10 fl. von dem Hof und von den Zehenten 230 fl. Während er alles zu verechnen und zu verwalten, alle Abgaben und Rechte in Österreich zu beachten habe, darf er sich von der ersten Instanz nichts entziehen lassen.
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