Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1401-1450
URN: urn:nbn:de:stab-f297b615-e666-4b8f-b98e-706b47b2744a5
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 967
Archivische Altsignatur:

Sp. U 875

Beschreibung des Archivales

Betreff:

(1) Johann Graf zu Sp., (2) Friedrich und (3) Johann (Haman) Grafen von Zweibrücken (Tzweinbrucken), Herren zu Bitsch (Bytsche), (4) Philipp Graf zu Nassau (Nasse) und Saarbrücken (Sarbrucke), (5) Friedrich Graf zu Veldenz (Veldentzen) und (6) der Ritter Heinrich Eckbrecht von Dürkheim (Dorenck-), Gemeiner zu Landstuhl (Nanstein), beschwören für sich und ihre Erben den Burgfrieden für Burg und Fels (Nanstein) sowie die Stadt Landstuhl (Nanstul). Der Burgfriedensbezirk wird beschrieben (1). Sollen Freunde oder Diener auf der Burg enthalten werden, hat der den Vortritt, der den Wunsch zuerst meldet. Der Pförtner und 2 gemeinsame, geschworene Knechte auf der Burg sollen das urkundlich festhalten. Die übrigen Gemeiner sollen dabei nicht hinderlich sein. An Enthaltgeld zahlen ein Fürst 40 Gulden und 4 gute Armbrüste, ein Graf oder Herr 20 Gulden und 2 Armbrüste, ein Ritter oder Knappe 10 Gulden und eine Armbrust, eine Stadt zahlt wie ein Fürst; eine gute Armbrust soll 3 Gulden wert sein; anstelle der Armbrüste kann auch Geld gezahlt werden. Für den Enthalt ist außerdem an Pförtner und Turmknechte ein Gulden zu zahlen. Die Einnahmen werden für Baumaßnahmen verwendet. Wer enthalten wird, hat den Burgfrieden zu beschwören. Greift ein Enthaltener an Leib und Gut eines Gemeiners, soll der es richten, der ihn aufgenommen hat. Die übrigen Bestimmungen des Burgfriedens bleiben weiter gültig (1); Ratleute werden von Fall zu Fall bestimmt. Die 6 Aussteller siegeln. (1) Entspricht Nr. 915.

Laufzeit: 1403 Januar 23
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Bilder: 3 Bilder

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Grafschaft Sponheim Urkunden