Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-f312a2ef-881b-4db6-a07a-50aba4fb34542 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 377 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1379 April 4 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Heinrich Scherb, Bürger zu Würzburg, und seine Ehefrau Adelheid verkaufen gemeinsam für sich und ihre Erben an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten unterhalb der Stadt Würzburg einen Zins von 1 Pfund Heller Würzburger Währung. Diesen sollen sie jedes Jahr am 11. November ("auf sant Mertes tag") in der Stadt Würzburg bezahlen. Er gefällt von ihrem Haus und der dazugehörenden Hofstatt genannt Zur Schleie ("zum Schleyen") in der Würzburger Vorstadt Sand anstoßend an die Häuser des Lorenz ("Larencz") und des Albrecht Wagner. Dafür haben sie von den Käuferinnen 20 Pfund Heller Würzburger Währung erhalten. Sie übergeben daher Haus und Hofstatt mit Mund, Hand und Halm, wie es Sitte ist, den Käuferinnen. Für sich und ihre Erben übernehmen sie gegenüber diesen die Gewährleistung dafür, dass das Haus an niemand anderen verpfändet oder verkauft, sondern ihr unbelastetes Eigengut ist. Dafür stellen sie den Käuferinnen als Bürgen den Weinschröter Heinrich von Greußenheim ("Greussen") und den Zimmermann Konrad Brunster, beide gesessen zu Würzburg. Falls den Käuferinnen Haus und Hofstatt streitig gemacht werden sollten, dann sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg in eigener Person zum Schaden der Verkäufer und ihrer Erben Einlager halten, bis alle Einsprüche ausgeräumt sind. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll der andere Bürge sich ins Einlager begeben, bis dies erfolgt ist. Die Verkäufer geloben, ihre Bürgen ohne deren Schaden aus der Bürgschaft zu lösen und verpflichten sich für sich und ihre Erben mit Handgelöbnis, den Verkauf einzuhalten und mit keinerlei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten. Auf Bitte der Verkäufer und ihrer Bürgen siegelt der Offizial, Richter des geistlichen Gerichts an der Roten Tür in Würzburg. |
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| Laufzeit: | 1379 April 4 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Papier |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 396 S. 384f. |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Bürger ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Währung ; Würzburg, Haus, Zur Schleie ; Würzburg, Vorstadt, Sand ; Würzburg, Anlieger ; Würzburg, Weinschröter ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Gericht, geistliches, Schreiber |
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| Personennamen: | Scherb, Heinrich, Würzburg, Bürger ; Scherb, Adelheid, Würzburg ; Lorenz, Würzburg ; Wagner, Albrecht, Würzburg ; Greußenheim, Heinrich von, Würzburg, Weinschröter ; Brunster, Konrad, Würzburg, Zimmermann ; Neideck, Engelhard von, Würzburg, Domherr ; Lauingen, Johannes von, Schreiber, des Engelhard von Neideck ; Bleichenbach, Peter, Schreiber, Gericht, geistliches ; Wisenkircher, Ulrich, Schreiber, Gericht, geistliches |
| Sachbegriffe: | Bürger, Würzburg ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Währung, Würzburg ; Haus, Würzburg, Zur Schleie ; Vorstadt, Würzburg, Sand ; Anlieger, Würzburg ; Weinschröter, Würzburg ; Zimmermann, Würzburg ; Einlager, Würzburg ; Kanoniker, Würzburg, Domstift ; Schreiber, Würzburg, Gericht, geistliches |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 286 (18. Jh.)<BR/>N. 383 (18. Jh.) |
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