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Peter (von Schaumberg), Bischof von Augsburg, Kardinalpriester zu Santi Vitale, Valeria, Gervasio e Protasio in Rom, gewährt den Gläubigen, die an bestimmten Festtagen die Kirche Unsere Liebe Frau in Neuburg zum Gottesdienst besuchen und Spenden reichen, einen Ablaß auf hundertvierzig Tage, selbst von Todsünden und läßlichen Sünden (... criminalium et tottidem venialium). Auch den Gläubigen, die an den von ihm angeordneten vierteljährlichen Umgängen teilnehmen (vgl. Urkunde von 1451 XII 6), wird ein Ablaß von hundert Tagen gewährt. Auch den Gläubigen, die zum Andenken an die Kreuztragung Christi von der Klosterkirche zur St. Georgs-Kapelle in der Vorstadt (capellam Sancti Georgii In Suburbio) mit zwei Kniefällen unterwegs wallfahrten, wird an Karfreitagen ein Ablaß von hundert bzw. an anderen Feiertagen von zehn Tagen gewährt. Ebenso sollen die Gläubigen, die den Friedenskuß durch die Heilig-Kreuz-Partikel, die in der Klosterkirche verwahrt wird, oder andere Reliquien, empfangen, einen Ablaß von allen Sünden auf fünf Tage erhalten (osculum pacis per particulam sancte Crucis que ibi habetur). S: A
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