Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1401-1450
URN: urn:nbn:de:stab-fdaead2e-c428-41a3-bcdd-3f5d9458b7b15
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 603
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 256 (1422 III 4)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Go{e}rig Aichperger zu Sa{e}ldenaw{e}n beurkundet über Verlangen des G. Eczel von Orttemberg und des G. Alram von Orttemberg die vor ihm als Obmann der beiderseits bestellten Schiedsleute, nämlich Hr. Hanns vom Degenberg, Hr. Heymeran Nothaft, Verweser in Niederbayern, und Andre der Swarczensteiner einerseits und Jo{e}rg Ahaymer, Hanns Trenbekh und Andre der Kautt andererseits, zu Passaw geführten Verhandlungen über folgende Streitsachen der beiden Grafen:

G. Alram hat gegen seinen Vetter G. Eczel die Beschuldigung erhoben, dass dieser 1000 Pfund Regensburger Pfennig innehabe, die von der Morgengabe und vom Heiratsgut von Alrams Ahnfrau stammen, und das ihm gebührende Erbteil nach seinem verstorbenen Vater G. Alram, der ein nicht beteilter Bruder des Beklagten war, darstellen. G. Eczel bestritt das Vorhandensein dieser 1000 Pfund Pfennig und des Heiratsgutes, denn es sei nichts da von seinen verstorbenen Eltern, G. Heinrichen und G. Angnesen, die zugleich Ahnherr und Ahnfrau des G. Alram sind, als was allgemein bekannt ist; wohl aber habe er insbesondere von seiner Mutter zwei U., die ihm das Erbe zuerkennen. Die vorgewiesene Vermächtnis-U. war jedoch nur mit dem S. des G. Heinrich d. Ä. von Orttemberg beglaubigt und nicht wie sonst üblich mit mehreren S., weshalb ihr von den Schiedsleuten keine Beweiskraft zuerkannt werden konnte. G. Eczel ist darum aufgefordert worden, den Beweis auf andere Art anzutreten, dass er nicht im Besitz des angefochtenen Gutes ist. Das hat er angenommen und durchgeführt, deshalb wurde er gegen alle Forderungen auf Heiratsgut und Morgengabe freigesprochen.

G. Alram hat des weiteren gegen G. Eczel geklagt, dass dieser sich Pruckperg angeeignet und als sein Gerhab nach seines Vaters G. Alrams Tod dieses dem H. Friedrich zur Einlösung gegeben, das empfangene Geld aber unverrechnet für sich behalten habe. G. Eczel bestritt dieses alles, da er zur fraglichen Zeit gar nicht im Lande gewesen und bekannt ist, dass nach dem Tode seines Bruders G. Alram der andere Bruder, G. Jo{e}rig von Orttemberg, Pruckperg besessen und sodann auch zur Einlösung gegeben hat. Als er wieder ins Land kam, war der nunmehr verstorbene G. Jo{e}rig der Gerhab des anklagenden G. Alram d.J. und seiner Geschwister. Erst auf sein Drängen habe ihm G. Jo{e}rig die Kinder und 950 sowie 90 fl. übergeben, die er mit diesen bereits abgerechnet hat, worüber eine Quittung ausgestellt wurde, die mit den S. des G. Alram d. J. und seines Bruders G. V{e}lreich sowie mit dem ihres Vetters G. Jorigen versehen ist und die vollständige Abrechnung bezeugt. Da die Schiedsleute die Rechtmäßigkeit der vorgelegten U. bestätigen, wurde G. Eczel von allen gegen ihn in dieser Sache erhobenen Ansprüchen freigesprochen.; S: Ausst.

Laufzeit: 1422 März 4
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg. (besch.)

Registerbegriffe

Ortsnamen: Bruckberg (Lkr. Landshut)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden