Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-ff736e22-2c38-453f-9747-9eb749e5b67b9 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Johanniterorden Kommende Würzburg Urkunden 365 |
| Archivische Altsignatur: |
Johanniterorden, Kommende Würzburg Urkunden 1499 Mai 2 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, beurkunden: Sie haben den Hof Zum Langen [bzw. Zu Herrn Hermann Lubrich] in der Stadt Würzburg von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea um 308 Gulden erworben. Dieser Hof gehört zum Halbteil dem Kloster St. Stephan, das davon jährlich 20 Pfennige erhält, und zum Halbteil der Johanniterkommende in Würzburg, die davon jährlich 4 Pfund, je 30 Würzburger Pfennige für ein Pfund gerechnet, erhält. Sie möchten nun diesen Hof zum Viertelhof des Stadtviertels Sand machen. Daher haben sie sich mit dem Abt des Klosters St. Stephan Konrad [Herloch] sowie den Johanniterbrüdern Eberhard Stolle und Heinrich Hausen und mit Johannes Salfelt, die als Statthalter des Komturs Philipp von Reiffenberg amtieren, wegen der Abgaben und des Handlohns unter Hinzuziehung der Würzburger Bürger und Ratsherren Johannes Jäger und Konrad Kole vertraglich geeinigt. Die Viertel- und Rechenmeister sollen künftig diesen Hof namens des Stadtviertels Sand von den beiden Obereigentümern zu Lehen tragen und ihnen jedes Jahr am 11. November ("vff einen yeden sanndt Mertins tag") den ihnen zustehenden Zins entrichten. Sooft ein neuer Viertelmeister sein Amt antritt, erhalten das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende je 1 rheinischen Gulden als Handlohn. Sollte das Stadtviertel den Hof nicht mehr als Viertelhof nutzen wollen und sein Erbrecht veräußern, dann gilt wieder die übliche Handlohnregelung, wobei der Handlohn zwischen dem Kloster und den Johannitern aufgeteilt wird. Auf Bitte der Viertel- und Rechenmeister siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. |
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| Äußere Beschreibung: |
S 2: Michael Neustetter; an Pergamentstreifen anhängend, gebrochen und leicht besch. |
| Laufzeit: | 1499 Mai 2 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 53 |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Stadtviertel, Sand, Viertelmeister ; Würzburg, Stadtviertel, Sand, Rechenmeister ; Würzburg, Stadtviertel, Sand, Viertelhof ; Würzburg, Stadtviertel, Sand ; Würzburg, Hof, Zum Langen bzw. Zu Herrn Hermann Lubrich ; Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt ; Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent ; Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Würzburg, Johanniterkommende, Bruder ; Würzburg, Johanniterkommende, Statthalter ; Würzburg, Währung ; Würzburg, Bürger ; Würzburg, Rat |
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| Personennamen: | Wolz, Klaus, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister ; Fridman, Wilhelm, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister ; Brendlin, Georg, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Gotthart, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Harttung, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Schreck, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Zirkel, Michael, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Wittichhausen, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister ; Bauer, Ludwig, Würzburg, Bürger ; Bauer, Dorothea, Würzburg ; Herloch, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt ; Stolle, Eberhard, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter ; Hausen, Heinrich, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter ; Salfelt, Johannes, Würzburg, Johanniterkommende, Statthalter ; Reiffenberg, Philipp von, Würzburg, Johanniterkommende, Komtur ; Jäger, Johannes, Würzburg, Bürger und Rat ; Kole, Konrad, Würzburg, Bürger und Rat ; Brend, Veit von ; Neustetter, Michael |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | V vi (16. Jh.)<BR/>V 6 (17. Jh.)<BR/>No. 14 1/2 (18. Jh.) |
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