Einleitung
1. Behördengeschichte Landgericht ä.O. Münchberg
Im Alten Reich gehörte der Großteil des späteren Landgerichts ä.O. Münchberg zum Fürstentum Bayreuth der Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth aus dem Hause Zollern. Dieses Fürstentum stand seit 1806 unter französischer Verwaltung und wurde im Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 an die Krone Bayern verkauft. Die Besitznahme erfolgte am 7. April und die Unterzeichnung des Übergabevertrags am 30. Juni 1810. Zur Einrichtung des Landgerichts ä.O. Münchberg kam es erst durch Verordnung vom 6. Januar 1812 (RBl. 1812, S. 172 ff.) mit Wirkung zum 1. März 1812. Als Unterbehörde war das Landgericht sowohl für Justiz- wie für Administrativbelange zuständig. Das neue Landgericht ging über den Sprengel des alten markgräflichen Kammer- und Justizamts hinaus. Es umfasste das alte Kammeramt Münchberg, den zum alten Kammeramt Gefrees gehörenden Steuerdistrikt Stammbach sowie die ehemals bambergischen bzw. reichsritterschaftlichen Steuerdistrikte Marienweiher und Marktleugast sowie Guttenberg und Eppenreuth.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 1840 wurden die in gewissen Sinne einen historischen Fremdkörper im Landgerichtsbezirk bildenden Gemeinden Marktleugast, Marienweiher, Sauerhof, Schlockenau und Vogtendorf sowie die landgerichtlichen Untertanen in Triebenreuth an das Landgericht ä.O. Stadtsteinach überwiesen. Das Herrschaftsgericht Guttenberg wurde ebenfalls ab diesem Zeitpunkt (für die Strafgerichtsbarkeit ab dem 21.3.1843) dem Landgericht Münchberg entzogen und der Aufsicht des Landgerichts ä.O. Stadtsteinach unterstellt. Als Folge des Gesetzes über die Aufhebung der adeligen Grund- und Gerichtsherrschaft vom 4. Juni 1848 übernahm das Landgericht Höchstadt a.d. Aisch die Einflussgebiete folgender Patrimonialgerichte im Sprengel: Bug, Grossenau und Weißdorf.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 10.11.1861 und die Verordnung vom 24.2.1862 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die Verwaltung Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später: Amtsgerichte) gegründet. In deren Folge wurde das Landgericht ä.O. Münchberg für den Bereich der Verwaltungsaufgaben nun ohne Sprengelveränderung zum Bezirksamt Münchberg. (RBl 1862, S. 409)
Lit.: W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter un d Gemeinden, S. 484 f.
2. Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Die im Findbuch aufgeführten 374 Nummern des Fonds Landgericht ä.O. Münchberg wurden dem Bestand "Bezirksamt/Landratsamt Münchberg" entnommen. Dieser ursprünglich knapp 5000 Akten zählende Bestand gründete sich bislang auf das Repertorium K 15, das die Aktenabgaben dieser Behörde und seiner Nachfolgebehörde (LRA Hof) vom späten 19. Jahrhundert bis in die 1980er Jahre zusammenfasste.
Sämtliche Akten in K 15 erhielten bereits um 1990 eine weitreichende Bearbeitung durch Frau Schmitt (Engert) bis hin zur Vergabe neuer Signaturen. Das zugehörige Findmittel wurde anschließend durch verschiedene Bearbeiter sukzessive in die Datenbank Faust eingegeben. Die in und vor dem Stichjahr 1862 endenden Akten so wie jene mit übergreifenden Laufzeiten wurden anschließend herausgesucht und auf die vermutete Provenienz "Landgericht ä.O. Münchberg" untersucht (Dr. Humphreys). In diesem Zusammenhang kam es auch zu Aktenteilungen. Zusätzlich wurden durch Dr. Nöth und Dr. Rupprecht mehr als 300 am Fach bereits separierte aber unverzeichnet liegende Akten landgerichtlicher Provenienz neu verzeichnet. Nur die vor dem 24. Juli 1862 abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Münchberg zugewiesen. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah am ursprünglichen Aktenbetreff. Für die Gliederung des Bestands wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837 , Extra-Beilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe wurde allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierkriterien wurden das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit definiert. Mit der Fondsbildung ist vorerst keine Umlegung des Bestands am Fach verbunden, weshalb weiterhin die im Ausdruck genannten K 15 - Signaturen als Bestellsignaturen gelten.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind neben den Akten der Regierung von Oberfranken (bzw. deren Vorgänger) als Mittelbehörde die Akten des ebenfalls neu erstellten Findbuchs "Bezirksamt/Landratsamt Münchberg (1862-1972)". Diese Behörde führte die Akten des Landgerichts als Vorgängerbehörde teilweise nahtlos fort. Wichtig ist es zudem darauf hinzuweisen, dass eine große Anzahl an Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten des ehem. Landgerichts Münchberg vorhanden ist, deren Verzeichnungseinheiten derzeit im Staatsarchiv Bamberg noch nicht digital vorliegen, sondern nur über eine im Lesesaal befindliche Kartei erschlossen sind. Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Münchberg wurde bereits um 1990 von Frau Schmitt formiert und befindet sich unter der Signatur K 125 am Fach; dazu vorhanden ist ein vierbändiges ausführliches Repertorium. Die Akten der darin aufgegangenen Patrimonial- bzw. Herrschaftsgerichte wurden zwar separiert, aber noch nicht als Bestand aufgestellt.
Die Verzeichnungsdatensätze sind elektronisch abrufbar in der FAUST-Dokumentation LRA-Akten, Objektart Landgericht Münchberg.
Die Bestellung erfolgt in folgender Weise:
Landgericht ä.O. Münchberg, K 15 Nr. ..
Die Bestellnummer steht am Ende jeder Verzeichnungs einheit.
August 2009
Dr. Rupprecht