Einleitung
Durch das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 (RGBl I, S. 549 - 568) wurde das Deutsche Reich in Jagd-gaue eingeteilt, ein Jagdgau umfasste mehrere Jagdkreise (Jagdgesetz § 52). Als "Oberste Reichsbehörde für das gesamte deutsche Jagdwesen" wurde ein "Reichsjägermeister" ernannt. In den einzelnen Jagdgauen wurden Gaumeister eingesetzt, diese wurden vom Reichsjägermeister ernannt (§ 52). Auf Ebene der Jagdkreise fungierten Kreisjägermeister, die vom Gaujägermeister ernannt wurden. In Bayern stand über den Gaujägermeistern der Landesjägermeister Franz Ritter von Epp, der gleichzeitig Reichsstatthalter in Bayern war. Jeder Regierungsbezirk bildete einen Jagdgau, auch Mittelfranken; die Vereinigung der Regierungsbezirke Ober- und Mittelfranken wurde auf diesr Ebene nicht verwirklicht. Gaujägermeiste für den Jagdgau Mittelfranken war zuerst Fritz Spengler, seit 1940 war das Amt nicht mehr besetzt, Die Geschäfte wurden vom Gaujägermeister von Oberfranken, Anton Schäfer, geführt. Das Amt des Gaujägermeisters gab es bis 1945.
Der vorliegende kleine Aktenbestand wurde im Jahr 2007 von Dr. Klaus Zier, 1. Vorsitzender des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e. V. , bei Aufräumarbeiten inder Geschäftsstelle des Vereins gefunden und dem Staatsarchiv übermittelt. Inhaltlich handelt es sich lediglilch um Akten zur Festlegung und Änderung der Jagdgrenzen. Nachfolgebehörde für den Gaujägermeister war das Regierungsjagdamt Mittelfranken (Bestand 276/VIII).