Einleitung
Im neuen Königreich Bayern wurden 1807 alle Binnenzölle aufgehoben und das gesamte Territorium zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum erklärt. Mit dem Zollgesetz von 1819 wurde auch die Verwaltung reorganisiert. Als Zentralstelle entstand in der Nachfolge der Generalzoll- und Mautdirektion die Generalzolladministration mit neugeschaffenen nachgeordneten Oberzollämtern. Diesen wiederum waren Beizollämter, Grenzzollämter, Hallämter und Wegegeldstationen nachgeordnet. Die beiden Letzteren hatten Zollaufgaben wahrzunehmen, die im Landesinneren anfielen. Im Zuständigkeitsgebiet des Staatsarchivs Bamberg gab es Hallämter in Bamberg, Bayreuth und Hof. Aus diesen wurden im Zuge der Neuordnung des Zollwesens nach der Gründung des Deutschen Zollvereins (1833) zunächst vorläufige, dann zum 1.1.1837 endgültige Hauptzollämter. Im Rahmen der Neuordnung der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern 1874 gingen die Oberaufschlagsämter (hier: Bayreuth) an die Zollverwaltung über und wurden den Hauptzollämtern integriert . Die den Oberaufschlagsämtern untergeordneten Aufschlagseinnehmereien (ab 1906: Steuerämter, hier überliefert Kulmbach und Stadtsteinach) wurden den Hauptzollämtern unterstellt. 1919 gingen sämtliche Zolldienststellen in die Reichsverwaltung über (siehe Reichs- und Bundesbehörden des Staatsarchivs).
Die Aussonderungsverhandlungen zwischen den Hauptzollämtern und dem Staatsarchiv Bamberg fanden hauptsächlich in den 1930er Jahren statt. Das Hauptzollamt Bamberg bot erstmals 1931 Akten zur Aussonderung an; übernommen wurden insbesondere Rechnungsunterlagen, Industriebereichte, Strafakten sowie solche zu Branntwein-, Tabak- und Biersteuern und -statistiken. 1939 und 1943 kam es zu weiteren Anbietungen, wobei v.a. Personalakten übernommen wurden.
Unter Mithilfe von Praktikanten wurden die zollamtlichen Akten im Staatsarchiv Bamberg, die bisher nach Abgaben verzeichnet waren, neu aufgenommen, nach Provenienzen gelegt und nach einem eigens entwickelten Aktenplan gegliedert. Die im Rechnungsselekt gelagerten Rechnungen wurden dem Bestand wieder hinzugefügt. Es erfolgte eine Trennung zwischen den bayerischen Zollbehörden und den Reichszollbehörden.
Bamberg, 20.8.2015
Dr. Klaus Rupprecht