Einleitung
Die Analyse der Provenienzen des Schriftgutbestandes des Markgraftums Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth (nach Schätzungen d. U. sind maximal 10 % der Zentralüberlieferung und 30 % der Außenamtsüberlieferung heute noch existent) wurde im Jahr 1991 begonnen. Es stellte sich heraus, dass der Bestand aus vier Fonds besteht, nämlich 1. und 2. zwei historischen Archiven, dem Geheimen Hausarchiv Plassenburg (GHAP) und dem Geheimen Archiv Bayreuth (GAB) - diese sind fertig verzeichnet und auch im Internet zu finden
(www.gda.bayern.de - dort: Staatsarchiv Bamberg - Findmittel), ferner 3. aus den Registraturen der Zentral- und Mittelbehörden bis 1791 (1795) und den Registraturen der markgräflichen Außenbehörden (Oberland: Kulmbach-Bayreuth und Unterland: Erlangen-Neustadt a. d. Aisch) bis 1797, und 4. den Registraturen der Zentralbehörden und Außenbehörden der preußischen und französischen Zeit (1792 (1795) bis 1810 (1812)).
Obwohl das Markgraftum Brandenburg-Kulmbach mit der Abdankung des letzten Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander schon am Stichtag 31.12.1791 auf die preußischen Vettern überging, griff deren neue preußische Behördenorganisation für manche Zentralbehörden erst im Jahr 1795 (bis 1.7.1810) und für die Außenämter im Jahr 1797 (für Kammerämter bis 1.10.1811 - für Justizämter bis 1.3.1812), was sich auch archivtheoretisch spiegeln muss.
Die Laufzeit der historischen Bestände der markgräflichen Zeit reichen daher für manche Zentralbehörden (z. B. Hofkammer) bis zum Jahr 1795 und für die Außenbehörden bis 1797. Die Bezeichnung des vorliegenden zentralen Bestandes der markgräflichen unmittelbaren Regierung lautet: Geheime Landesregierung (mit Vorgängerbehörden) - Nr. 1 - 5748, umfasst theoretisch den Zeitraum vom Beginn der Zollernherrschaft 1197 bis zu ihrem Ende 1791 und subsumiert folgende nach dem Zeitraum der Existenz der jeweiligen Behörden geordneten Teilfonds, die wohl analysiert erscheinen, aber nicht eigens bei der Aktenbestellung oder wissenschaftlichen Zitierung bezeichnet werden sollen:
Geheimer Rat (1197-1754)
Geheimes Ministerium (1754-1769)
Fürstliche Regierung (1737-1769)
Geheime Landesregierung (1769-1791).
Unmittelbare Nachfolgebehörde für die Geheime Landesregierung wird bereits ab 1.1.1792, und nicht erst 1795 die kgl. preuß. Regierung (1792-1795), deren Bestand in einem anderen Repertorium für die Bestände der preußischen (bis 1806) und französischen (bis 1810) Zeit zu finden ist.
Bamberg, 24.6.2010
Dr. Nöth