Einleitung
1.) Behördengeschichte
Mit Wirkung zum 16. November 1804 wurde das Rentamt Gleusdorf als Bestandteil des kurbayerischen Fürstentums Bamberg errichtet; seinen Dienstsitz hatte es zunächst in Rattelsdorf. Neben zahlreichen Ortschaften des ehemals Banzer Klosteramts Gleusdorf (u.a. Bodelstadt, Gleusdorf, Hebendorf, Kaltenbrunn, Landsbach, Obermerzbach, Recheldorf und Untermerzbach) und des Michelsberger Klosteramts Rattelsdorf (mit Helfenroth und Medlitz) umfasste der Amtssprengel auch Orte des bambergischen Amtes Baunach (u.a. Baunach, Appendorf, Daschendorf, Godeldorf, Godelhof, Lauter, Welsberg) und des würzburgischen Amtes Sesslach (Memmelsdorf). In Folge des Pariser Staatsvertrags zwischen dem Königreich Bayern und dem Großherzogtum Würzburg vom 26. Mai 1810 (sowie dem großherzoglichen Besitzergreifungspatent vom 11. September 1810) wurde der Amtsbezirk geteilt und alle westlich des Flusses Itz gelegenen Orte dem Großherzogtum Würzburg zugeschlagen. Das Rentamt Gleusdorf bestand dort zunächst zwar weiter, wurde aber zu einer Rentamtsadministration herabgestuft und von dem Rentamt Ebern mitverwaltet. Erster Rentamt-mann wurde ein gewisser Faber. Ihm folgten Rentamtmann Rebhan (1808/09) und ab dem Rechnungsjahr 1810/11 Johann Adam Rückert aus Ebern als Administrator.
Hauptaufgabe des Rentamts war die Verwaltung des gesamten Staatsvermögens in seinem Amtsbezirk. Dazu erhob es alle Einkünfte ("Gefälle"), die aus Steuern, herrschaftlichen Rechten und Staatsgütern entsprangen, verrechnete diese und lieferte sie an die vorgesetzte Provinzial- oder Kreiskasse in Bamberg bzw. Würzburg ab. Weiterhin war es zuständig für die Erhebung der Forstgefälle und die Erstellung der sog. "Pecunial-Forstrechnung" sowie die Verrechnung der von den Landgerichten (ä.O.) eingenommenen Gebühren ("Taxen"). Schließlich hatte es auch gewisse Exekutivbefugnisse gegen saumselige Abgabepflichtige.
Mit Verordnung vom 5. Februar 1820 wurde die Rentamtsadministration schließlich aufgelöst und ihr Sprengel nun auch formal dem Rentamt Ebern eingegliedert.
2.) Hinweise zum Bestand
Der neuformierte provenienzreine Bestand "Rentamt Gleusdorf" umfasst die heute noch vorhandenen geringen Überlieferungsreste dieser Behörde; sie waren bis auf die letzte Nummer ausschließlich Teil des Mischbestands "Rechnungen". Der gesamte Rest, sowohl Akten als auch Amtsbücher, ging vermutlich bei der Bombardierung Würzburgs am 16. März 1945 verloren. Erwähnt werden muss auch, dass es sich bei den hier verzeichneten Rechnungen des Rentamts bis zum Rechnungsjahr 1816/17 zum großen Teil um die Revisionsexemplare der vorgesetzten Rechenkammer bei der königlich bayerischen Finanzdirektion des Mainkreises, dann bei der großherzoglichen Landesdirektion Würzburg und schließlich bei der Regierung des Untermainkreises handelt (erkennbar am Registraturvermerk "Pro Registratu-ra"). Dies hat seine Ursache darin, dass insbesondere im Jahr 1908 im damaligen Kreisarchiv Würzburg eine umfangreiche Nachkassation bei den bis dahin häufig doppelt vorhandenen Rechnungen durchgeführt wurde - und zwar quer durch alle Provenienzen. Eine den seriellen Charakter des Archivalientyps "Rechnungen" beachtende und gleichzeitig provenienzgemäße Bestandsrekonstruktion ist damit heute in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb wurde vom Unterzeichnenden im Sinne der Benutzerfreundlichkeit und unter teilweiser Missachtung des Provenienzprinzips grundsätzlich festgelegt, bei der Bestandsrekonstruktion eine möglichst geschlossene Rechnungsserie jeweils bei der rechnungslegenden Behörde aufzubauen. Die abweichende Provenienz des Rechnungsbandes soll dennoch im Feld "Interne Bemerkungen" kenntlich gemacht werden. In den wenigen bisher nachweisbaren Fällen, wo sowohl das Amtsexemplar als auch das Revisionsexemplar der Rechnung (mit Beilagen) heute noch vorhanden sind, findet diese Sonderregelung natürlich keine Anwendung.
Auf die Erstellung einer differenzierten Gliederung und eines Registers wurde wegen des geringen Umfangs des Bestands verzichtet.
Würzburg, 16.10.2018
Jens Martin M.A.