Einleitung
Die Anlagsbücher des Staatsarchivs Landshut sind Ergebnis der sogenannten Hofanlagsbuchhaltung der kurfürstlichen Hofkammer in München. Die "Anlagen" bezeichnen Steuern bzw. Abgaben die, anders als alle anderen Steuern, nicht den Landständen, sondern der herzoglichen bzw. kurfürstlichen Regierung zuflossen und daher auch direkt von dort erhoben wurden. Hierfür wurde ab 1752 erstmals eine komplette Erhebung aller steuerpflichtigen Untertanen des Landes geschaffen. Geleistet wurde dies von den Verwaltungsinstanzen der unteren Ebene, den Land- und Pfleggerichten sowie den Hofmarken. Von den in mehreren Exemplaren erstellten Anlagsbüchern verblieb eines in der Regel vor Ort.
Dieser Bestand, ursprünglich als Selekt in Rep. 17 angesiedelt, wurde, ergänzt durch eine Abgabe des Staatsarchivs München, separiert und in vorliegendem Repertorium aufgelistet. Die Anlagsbücher sind alphabetisch nach Pfleggerichten gruppiert.