Einleitung
Behördengeschichte des Landgerichtes ä.O. Burgebrach
Die Einrichtung des Landgerichtes ä.O. Burgebrach erfolgte nach der Übernahme der fränkischen Territorien durch das Kurfürstentum Bayern mit Verordnung vom 16. November 1804 (Quelle: Regierungsblatt 1804, S. 273 ff.). Das Landgericht ä.O. Burgebrach hatte seinen Sitz in Schlüsselfeld und umfasste die im westlichen Teil des heutigen Landkreises Bamberg gelegenen ehemals hochstiftisch bambergischen Besitzungen. Dem Sprengel des Landgerichts ä.O. Burgebrach zugeschlagen wurden namentlich Teile des Amts Burgebrach, des Amts Schönbrunn, des Amts Schlüsselau, des Amts Wachenroth, des Michelsbergischen Gerichts, des Amts Schlüsselfeld Stadtreviers und des Amts Prölsdorf. Wie die übrigen bayerischen Landgerichte ä.O. erfüllte es administrative und gerichtliche Aufgaben zugleich (vgl. allg. W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, S. 429 ff.; H. Weiss, HAB Franken Rh. I H. 21: Stadt- und Landkreis Bamberg, S. 192 ff.).
Zum 1. März 1812 vergrößerte sich der Sprengel um Teile des aufgelösten Landgerichts ä.O. Ebrach. 1819 wurden einige Gemeinden aus dem alten Bezirk Prölsdorf an das neu errichtete Landgericht ä.O. Eltmann abgetreten. 1822 fiel die Gemeinde Ebersbrunn an das Landgericht Gerolzhofen, 1823 folgten die Orte Füttersee, Alt- und Neugrub, die dem Rezatkreis zugewiesen wurden. 1848 erweiterte sich der Sprengel hingegen um die als Enklaven im Amtsgebiet existierenden Patrimonialgerichte, die bis dahin eigene standesherrliche Verwaltungs- und Justizbehörden darstellten.
Auf den Gerichtsedikten von 1808, 1812 und 1818 fußend bestanden im Raum Burgebrach folgende Patrimonialgerichte, deren Besitzungen bis 1848 großteils ans Landgericht ä.O. Burgebrach heimfielen:
- Altenschönbach der Freiherren von Crailsheim
- Aschbach der Freiherren von Pölnitz als Patrimonialgericht I. Klasse (1819-1848)
- Buttenheim der Freiherren von Seefried als Patrimonialgericht I. Klasse (1820-1848) bezüglich der Gemeinde Birkach
- Grasmannsdorf des Appellationsrats Arnold Josef v. Heinrichen als Patrimonialgericht II. Klasse (1819-1828/48)
- Reichmannsdorf der Freiherren von Schrottenberg als Patrimonialgericht I. Klasse (1819-1848)
- Zettmannsdorf der Freiherren von Münster als Ortsgericht/Patrimonialgericht I. Klasse (1814-1848)
Auf Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die innere Verwaltung die Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später Amtsgerichte) gegründet. In diesem Zuge wurde am 24. Juli 1862 das Landgericht ä.O. Burgebrach gemeinsam mit dem Landgericht ä.O. Bamberg II in das neu gebildete Bezirksamt Bamberg II überführt.
Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand Landgericht ä.O. Burgebrach entstammt im Wesentlichen dem dreibändigen Repertorium über die Akten des Landratsamts Bamberg (mit Vorgängerbehörden) und war hauptsächlich in den älteren Abgaben des Bezirksamts Bamberg II enthalten (K 5 Nr. 1500-7868). Zwei Nummern wurden aus K 3 A I bzw. B 76 hinzugefügt. Der gesamte Bestand K 5 wurde von Juni bis Oktober 2009 durch Archivobersekretär Diller und Archivrätin Humphreys, teilweise auch mit Unterstützung durch Werkstudenten und Praktikanten, elektronisch neu erfasst sowie auf Provenienz und Laufzeiten überprüft. Nur die vor dem 24. Juli 1862 abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Burgebrach zugeführt. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck auch Akten getrennt und auf unterschiedliche Provenienzen aufgeteilt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurde durch Enthält-Vermerke erfasst.
Zusätzlich zu den Verwaltungsakten konnten im Jahr 2015 die bisher im Selektbestand "Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten des Bezirksamts Bamberg II" in einem handschriftlichen Abgabeverzeichnis (K 5 Nr. 15087 f.) verzeichneten Akten (bis Ende Juni 1862) nacherfasst werden: mit knapp 550 Akten immerhin knapp 40 Prozent des Umfangs des Gesamtbestands. Beteiligt daran waren Frau Katharina Roberts-Warwick (Eingabe) und die Wissenschaftliche Beschäftigte Lisa Witowski M.A.
Für die Gliederung des Bestandes wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extrabeilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe bleibt allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierungskriterien bei der Verzeichnung dienen Ortsschlagworte, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit. In einigen Fällen konnte beim Landgericht ä.O. Burgebrach eine Übereinstimmung zwischen dem Aktenplan und den tatsächlich verwendeten Aktenzeichen festgestellt werden. Meist waren jedoch nur Lagerorthinweise als Signaturen vergeben.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind das ebenfalls neu erstellte Findbuch zum Landgericht ä.O. Ebrach, zum Bezirksamt Bamberg II sowie zum Bezirksamt/Landratsamt Bamberg. Nicht selten wurden Akten der Vorgängerbehörde vom Bezirksamt nahtlos fortgeführt. In einen Auffangbestand "Adel, neuverz. Akten" überführt und mit neuen Nummern versehen wurden die Unterlagen der Patrimonialgerichte. Lediglich die Überlieferung des Patrimonialgerichts Altenschönbach der Freiherren von Crailsheim wurde ans Staatsarchiv Nürnberg abgegeben, wo sich ein Crailsheim-Zentralarchiv im Aufbau befindet. Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Burgebrach befindet sich derzeit noch in der Überlieferung der Amtsgerichte.
Seit der endgültigen Formierung des Bestandes im Jahr 2017 ist die neuen Bestandssignatur zu verwenden. Die Bestellnummern 349 und 988 sind nicht vergeben. Zu bestellen und zu zitieren sind die Akten folgendermaßen: Staatsarchiv Bamberg (StABa), Landgericht ä.O. Burgebrach, Innere Verwaltung Nr. ....
Bamberg, 12.11.2009 / 6.9.2017
Nicola Humphreys / Johannes Haslauer