Einleitung
Der Landtag
Der Landtag wurde durch die Verfassung vom 8. August 1821 eingeführt. Er war zunächst unter der Bezeichnung "Landstände" das für das gesamte Herzogtum einschließlich des Fürstentums Saalfeld und des Amtes Themar zuständige gesetzgebende Verfassungsorgan. 1826 änderte sich mit der letzten ernestinischen Landesteilung der Geltungsbereich der Verfassung: das Fürstentum Saalfeld schied zusammen mit dem Amt Themar aus. Dafür kamen die Ämter Königsberg und Sonnefeld zum Herzogtum Coburg. Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg blieben eigenständige Herzogtümer, die auch nach dem Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852 lediglich in Personalunion verbunden waren. Die Verfassung von 1821 galt in Coburg weiter, wurde aber in Gotha nicht eingeführt. In beiden Herzogtümern bestanden Sonderlandtage, die nur die beiden Herzogtümer gemeinsam betreffenden Angelegenheiten als Gemeinschaftlicher Landtag berieten.
Der Coburger Landtag bestand aus dem Landtag im engeren Sinne, der Vollversammlung, und dem Landtagsausschuss. Der Landtagsausschuss stellte keinen parlamentarischen Fachausschuss dar, sondern vertrat die Interessen des Landtags außerhalb der Sitzungsperioden entsprechend dem früheren landschaftlichen Ausschuss. Für die Verwaltungsangelegenheiten wurde dem Landtag Personal einschließlich eines Landtagsarchivars aus dem Staatsministerium gestellt.
Am 30. Juni 1920 hielt der Landtag (seit 1. März 1919 "Landesversammlung") am Abend vor der Vereinigung mit dem Freistaat Bayern seine letzte Sitzung ab und löste sich danach auf.
Der Bestand
Vom Archivar des Landtags stammte ein Repertorium, das auf einer Instruktion vom 1. Dezember 1855 (Landtag 222) beruhte. Der Bestand umfasst annähernd vollständig die Unterlagen des Landtags und des Landtagsausschusses. Zum Bestand zählen auch die Unterlagen der Landesversammlung von 1919/20, des Parlaments für den Freistaat Coburg. Die Akten der Coburger Landschaft bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die dem Landtag 1821 übergeben wurden (Landtag 53) fehlen jedoch.
Der Bestand wurde 1963 auf der Grundlage der bisherigen Ordnung und unter Beibehaltung der Nummerierung neu verzeichnet. Im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten DFG-Projekts wurde das Findbuch 2014/15 retrokonvertiert. Die ursprünglich als Urkundenselekt aufgestellen Urkunden wurden dem Bestand angehängt (jetzt Nr. 1554-1559), ebenso Archivalieneinheiten, die bislang mit Unternummer versehen waren (jetzt Nr. 1538-1553). Die bisherigen Signaturen dieser Archivalieneinheiten sind im Feld "Archivische Altsignatur" hinterlegt ("Theater [Nr.]").
Literatur
Sandern, Detlef: Parlamentarismus in Sachsen-Coburg-Gotha 1821/26 - 1849/52. Erfurt 1996 (=Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen. 7)
Dressel, Carl-Christian: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826 im Vergleich. Berlin 2007 (=Schriften zur Verfassungsgeschichte. 79)