Einleitung
Organisation und Aufgaben der Reichsritterschaft :
Vorläufer der späteren Reichsritterschaft waren Rittergesellschaften, die sich seit dem Ende des 14. und im 15. Jahrhundert bildeten. So ist 1398 erstmals von "Rittern und Knechten an der Baunach gesessen" die Rede. Sie grenzten sich aufgrund ihrer regionalen Herkunft von der übri-gen Ritterschaft des Hochstifts Würzburg ab. Während des gesamten 15. Jahrhunderts blieb der ritterschaftliche Adel in Franken sowohl überregional als auch regional genossenschaftlich organisiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem das Einungswesen der würzburgischen Stiftsritterschaft gegen die Territorialisierungsbestrebungen der Würzburger Bischöfe. 1450 ist von einer landschaftlichen Untergliederung der geeinten stiftischen Ritterschaft in vier Quartiere -Rhön-Werra ("obere Land"), Baunach, Steigerwald und Odenwald ("unter den Bergen")- die Rede.
Eine völlig neue Stufe erreichte die Vergesellschaftung des Adels mit den gesamtfränkischen ritterschaftlichen Einungsverträgen von 1494 und 1495, mit denen die "Ritterschaft Landes zu Franken" den fürstlichen Territorien als Verhandlungspartner gegenübertrat. Als der Kaiser im 16. Jahrhundert in regelmäßiger Folge mit Steuerforderungen an die Ritterschaft herantrat, kam es standespolitisch zu einem Kurswechsel. Hatte man sich bisher gegen die Territorialisierungsbestrebungen der Landesfürsten und die Steuerforderungen des Kaisers zusammengeschlossen, so organisierte man sich seit 1528 in enger Anlehnung an den Kaiser und das Reich zur Erfüllung von dessen Steuerforderungen. Es entstand die Reichsritterschaft mit den drei Ritterkreisen Franken, Schwaben und Rheinland, die wiederum territorial in sogenannte Kantone gegliedert waren, von denen einige noch über eigene Quartiere verfügten. An der Spitze der Reichsritterschaft stand das Generaldirektorium, das turnusmäßig zwischen den einzelnen Kantonen der Ritterkreise wechselte. Daneben besaß jeder Ritterkreis ein Kreis- oder Spezialdirektorium, das ebenfalls turnusmäßig zwischen den zu dem Kreis gehörenden Kantonen wechselte. Zur Beratung von die Reichsritterschaft betreffenden Problemen traf man sich seit 1577 regelmäßig auf Generalkorrespondenztagen, zu denen jeder Ritterkreis Vertreter entsandte. Daneben fanden in jedem Ritterkreis noch eigene Rittertage statt. Rückhalt erhielt die Reichsritterschaft durch wichtige kaiserliche Privilegien und Schutzmandate. Zu nennen sind hierbei besonders das Zuge-ständnis der Religionshoheit im Rahmen des Augsburger Religionsfriedens 1555, das Privileg "wider die landsesserey" 1559 sowie die Garantie der Steuerhoheit (ius collectandi) 1566. Seit den 1560er Jahren blieben die der Reichsritterschaft angehörenden Adeligen den Landständetagen der fürstlichen Territorien fern.
In Franken verfestigte sich die bereits vorhandene, sich an Landschaften orientierende Organisation in sechs Kantone: Altmühl, Steigerwald, Odenwald, Gebirg, Rhön-Werra und Baunach. Auch die innere Organisation mit je einem Hauptmann und einer wechselnden Zahl von Ritterräten an der Spitze jedes Kantons verfestigte sich. Mit der Ritterordnung von 1590 gab sich die fränkische Reichsritterschaft eine eigene Verfassung, was sich nach außen durch die Führung eines eigenen Siegels ausdrückte.
Rechtlich und politisch war der Ritterkanton die entscheidende Ebene der reichsritterschaftlichen Korporation. Dabei handelte es sich sowohl um einen Personen- als auch einen Güterverband, d. h. man musste persönlich aufgenommen und mit einem Rittergut immatrikuliert sein. Der Fränkische Kreis der Reichsritterschaft bestand wie oben erwähnt aus sechs Kantonen, die sich 1590 eine rechtliche Ordnung gegeben hatten. Diese bestand aus den regelmäßig stattfindenden Sechs-Orte-Konventen der Ausschüsse der einzelnen Kantone sowie einem in regelmäßigem Turnus wechselnden Spezialdirektorium. Zur internen Abstimmung der Reaktionen auf kaiserliche Steuerforderungen sowie zur Bündelung ritterschaftlicher Gravamina (Beschwerden, Eingaben) zum Vortrag beim Kaiser gab es darüber hinaus seit 1577 Generalkorrespondenztage der drei Kreise der Reichsritterschaft Franken, Rheinland und Schwaben.
Die Kantone selbst regelten ihre Angelegenheiten im Rahmen von Rittertagen, zu denen alle Mitglieder geladen wurden. Stimmberechtigt waren aber nur die Vollmitglieder. Der Vorstand eines Kantons wurde gewählt und bestand ursprünglich aus einem Ritterhauptmann, drei Ritterräten und aus Ausschüssen, die die laufenden Geschäfte regelten. Die Kantone waren die Interessensgemeinschaft und -vertretung der einzelnen Ritterfamilien, halfen ihnen aber auch bei der Wahrung ihrer Rechtsansprüche gegen benachbarte Landesherren. Beginnend mit der Steuerho-heit, die nicht dem einzelnen Rittergut, sondern der Korporation zustand, kamen den Kantonen zunehmend auch Aufsichts- und Herrschaftsrechte über die einzelnen im Ort organisierten Familien und Güter zu. Dies führte auch letztlich zu einer Erweiterung der Verwaltungsstrukturen der Kantone.
Ritterkanton Baunach, Organisation und Aufgaben:
Der Kanton Baunach war der kleinste und leistungsschwächste der sechs fränkischen Ritterorte. Im Süden und Osten bildete der Main von Schweinfurt bis Lichtenfels die Grenze. Die West-grenze bildete das Flüsschen Lauer, nach Norden hin grenzten die Herzogtümer Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Coburg an. Den Kern des Gebietes bildeten die Haßberge sowie der mit zahlreichen Adelsfamilien bevölkerte Baunachgrund. Von einer Ritterschaft an der Bau-nach ist erstmals 1398 die Rede. 1450 bildete Baunach eines der vier Quartiere der Ritterschaft des Hochstifts Würzburg. Mit der Ausbildung der Organisation der fränkischen Reichritterschaft wurde dann Baunach einer ihrer sechs Kantone. Der Kanton half seinen Mitgliedern bei der Wahrung ihrer Rechtsansprüche gegen benachbarte Landesherren, so z. B. der Kanton Baunach den Herren von Münster im Fall des Lehengutes Eichelsdorf gegen das Hochstift Würzburg oder den von Hutten mit ihrem Gut Ermershausen gegen die Herzöge von Sachsen-Hildburghausen. Mit dem Hochstift Bamberg konnte der Kanton 1715 vertraglich regeln, dass alle nach 1648 an das Hochstift gefallenen ritterschaftlichen Güter weiterhin ihre Steuer an den Kanton entrichten mussten. Mit der Zeit erlangten die Kantone auch zunehmend Aufsichts- und Herrschaftsrechte über seine Mitglieder. Die vom Kanton Baunach 1711 beschlossene Austrags- und Prozessordnung sowie die 1745 erlassene Accisordnung sind Beispiele für das legislative Wirken des Kantons. Mit dem Erwerb des vormals fuchsischen Ritterguts Rügheim 1721 von den Herzögen von Sachsen-Hildburghausen für 46143 Gulden zeigte sich der Kanton als eigenständige und finanzstarke Institution und -als einziger Kanton im fränkischen Kreis der Reichsritterschaft- als Besitzer eines eigenen Rittergutes.
Mit den Kompetenzerweiterungen wuchsen auch die Verwaltungsstrukturen des Kantons. Trotz seiner geringen Größe besaß der Kanton Baunach am Ende des Alten Reiches eine umfangreiche Verwaltung. Diese bestand aus dem Ritterhauptmann, der evangelisch sein musste, sechs Ritterräten (drei davon evangelisch, drei katholisch), sowie seit 1790 zwei Ausschüssen (jeweils evangelisch und katholisch). Dazu kamen noch elf Beamte, ein Ortskonsulent, ein Ortsphysikus, zwei Syndici, ein Kassier, ein Sekretär, ein Registrator, ein Marschkommissar sowie drei Ritterbo-ten.
Am Ende des Alten Reichs gehörten noch 43 Adelsfamilien dem Kanton Baunach an. Davon besaß aber knapp die Hälfte nur jeweils wenige Untertanen in unterschiedlichen Orten. Konstant über die Jahrhunderte tauchen sechs Adelsfamilien auf, die auch die Führungsstrukturen des Kantons prägten: Fuchs von Bimbach, Hutten, Lichtenstein, Rotenhan, Stein von Altenstein und Truchseß von Wetzhausen.
Die Auflösung der fränkischen Reichsritterschaft:
Nach der Machtübernahme in den Hochstiften Bamberg und Würzburg Ende November 1802 okkupierten kurpfalzbayerische Truppen im Dezember gewaltsam die in den und in Gemengelage zwischen diesen ehemaligen Territorien liegenden reichsritterschaftlichen Güter. Es wurden Besitzergreifungspatente in den Rittergütern angebracht und bei Gegenwehr Gewalt angewendet. Durch wirtschaftliche und rechtliche Maßnahmen wurde versucht, die Reichsritter entscheidend zu schwächen und ihre Untertanen gegen sie aufzubringen. Im November 1803 übersandte man ihnen Huldigungsformeln und forderte zur Leistung des Untertaneneids auf. Dies führte zwar zu großen Protesten in der gesamten Ritterschaft, doch haben laut Sörgel im Kanton Baunach alle bis auf einzelne Mitglieder der Familie von Rotenhan den Untertaneneid geleistet. Dann setzte sich aber der Kaiser nochmals unter Androhung einer Reichsexekution für seine Ritterschaft ein. Der bayerische Kurfürst musste im Februar 1804 alle gegen die Ritterschaft erlassenen Verord-nungen aufheben, die einzelnen Ritter von den ihm geleisteten Eiden entbinden, die unter Sequ-ester gesellten Güter zurückgeben und sich zur Leistung von Schadenersatz verpflichten.
Der Sieg Napoleons und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten im 3. Koalitionskrieg gegen die Habsburger 1805 entschied dann das Schicksal der Reichsritterschaft endgültig. Im November 1805 versprach Napoleon Kurpfalzbayern die volle innere Souveränität, die Erhebung zum Königreich, Gebietserweiterungen und die Mediatisierung der Reichsritterschaft. Darauf rückten im Dezember 1805 erneut bayerische Truppen in die ritterschaftlichen Territorien ein. Am 20. Januar 1806 erklärte der fränkische Kreis der Reichsritterschaft mit seinen sechs Kantonen dem Reichstag in Regensburg seine Auflösung.
Kanzlei und Archiv des Kantons Baunach:
Sekretär, Kanzlei und damit auch Archiv des Kantons waren anfangs wohl nicht an einem festen Orte beheimatet, sondern am Sitz des jeweiligen Ritterhauptmanns. Nach dem Erwerb des Rit-tergutes Rügheim für den Kanton 1721 wurde dort eine feste Kanzlei (mit Archiv) eingerichtet. In dem 1770er Jahren scheiterten Bemühungen, diese nach Schweinfurt zu verbringen, am Wi-derstand der Reichsstadt. Deshalb wurde die Kanzlei des Kantons 1778 in Nürnberg installiert. Nach der Auflösung der Reichsritterschaft übernahm am 7. Juli 1806 der königlich bayerische Spezialkommissar von Lochner die in Nürnberg lagernden Registraturen der Kantone Steiger-wald, Gebirg und Baunach. Diese wurden dem Kanzleipersonal des bisherigen Ritterkantons Steigerwald übergeben, das die Akten sichtete und die notwendigen Verzeichnisse anfertigte. Nach Beendigung dieser Arbeiten wurden die Archivalien im Jahr 1807 unter den interessierten Landesherren aufgeteilt. Von den Archivalien des Kantons Baunach fielen dabei 2/3 an das Großherzogtum Würzburg und 1/3 an das Königreich Bayern. Hierbei dürften die Direktorial- und Generalakten an Bayern, die Spezialakten, die sich auf einzelne Rittergüter und Familien bezogen, zum Großteil an Würzburg gelangt sein.
Die in der Registratur des ehemaligen Ritterkantons Baunach überlieferten Archivalien sind von sehr unterschiedlichem Inhalt. Zum einen handelt es sich um Generalia, die die Reichsritterschaft allgemein oder die Reichsritterschaft des Ritterkreises Franken betreffen, mit dem Kanton Baunach an sich aber nichts zu tun haben. Sie dürften angefallen sein, wenn der Kanton Baunach das Generaldirektorium oder fränkische Spezialdirektorium der Ritterschaft ausübte. Dazu kommen Stücke, die an alle Kantone der Reichsritterschaft übersandt werden mussten, z. B. Anträge zur Aufnahme in die Korporation oder die Meldung von zum Verkauf stehenden oder bereits verkauften Rittergütern zu einer etwaigen Geltendmachung des Einstandsrechts. Zum anderen sind dann die den Kanton Baunach direkt betreffenden Archivalien zu nennen. Auch ist das vorhandene Material zu einzelnen Themenbereichen sehr unterschiedlich. Auffällig ist z. B. das Fehlen von Steuerbüchern und sonstigen Amtsbüchern.
Formierung des Bestands:
Der Fonds "Ritterkanton Baunach" umfasst die erhaltenen Akten, Rechnungen und Amtsbücher des ehemaligen Ritterkantons Baunach. In ihm wurden die im Staatsarchiv Würzburg lagernden Archivalien des Kantons -dabei dürfte es sich um die bei der Aufteilung der Registratur des Kantons im Jahr 1807 an das Großherzogtum Würzburg gefallenen Stücke handeln- sowie die an das Staatsarchiv Bamberg gelangten und im Zuge der internen Beständebereinigungen zwischen den Archiven Würzburg und Bamberg 2007 an das Staatsarchiv Würzburg abgegebenen Archivalien -wohl die 1807 an das Königreich Bayern gefallenen Stücke- zusammengeführt. Insbesondere in Würzburg ist es zu größeren Kriegsverlusten gekommen, so dass der Fonds nur einen Teil der ursprünglichen Registratur des Ritterkantons Baunach umfasst. Ein Problem bei der Formierung des Bestandes war das Fehlen von Altrepertorien und -verzeichnissen. Aus der Registratur des Kantons Baunach sind nur einige fragmentarischen Repertorien erhalten, in denen nur ein Teil der heute noch vorhandenen Quellen erfasst ist. Zwar wurden bei der Übernahme der Registratur durch Kurpfalzbayern Verzeichnisse angelegt, die im 19. Jahrhundert in Würzburg auch noch vorhanden waren. Sie ließen sich aber nicht auffinden, so dass hier ebenfalls mit Kriegs-schäden gerechnet werden muss.
Für den neuformierten Fonds wurden die aus Bamberg gekommenen und dort bereits verzeichneten Archivalien neu geordnet sowie die Inhaltsangaben und Laufzeiten überprüft und ergänzt. Die Würzburger Stücke wurden komplett neu strukturiert und verzeichnet. Der Fonds umfasst derzeit 904 Nummern mit 92 Kartons im Umfang von 18,4 Metern. Dazu kommen noch als lagerungstechnische Selekte die Unterfonds "Ritterkanton Baunach Urkunden" mit derzeit 22 Nummern und "Ritterkanton Baunach Risse und Pläne" mit 2 Nummern.