Einleitung
Für Überwachung und Steuerung der nationalsozialistischen Marktordnung für landwirtschaftliche Produkte war die Reichshauptabteilung III des Reichsnährstandes ("Der Markt") verantwortlich. Verwaltungsorganisatorisch auf nächst niedrigerer Ebene sorgten neun Hauptvereinigungen (für Brau-, Eier-, Fisch-, Garten- und Weinbau-, Getreide- und Futtermittel-, Kartoffel-, Milch- und Fett-, Vieh- sowie Zuckerwirtschaft) als selbständige öffentlichrechtliche Körperschaften für die unmittelbare Aufgabenerledigung. Hierbei ist für den Bereich der Kartoffelbewirtschaftung noch zwischen der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft und der Geschäftsabteilung der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft zu unterscheiden (beides selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Neben der Preis- bzw. Preisspannenfestsetzung mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung zählten Erfassung und Lenkung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu den Aufgaben der Hauptvereinigungen. Die Hauptvereinigungen konnten für ihre Mitglieder Ablieferungs-, Annahme-, Einlagerungs- und Verarbeitungsverpflichtungen festlegen sowie Ausnutzungsgrad und Arbeitsumfang der verarbeitenden Betriebe definieren.
Auf regionaler Ebene bildeten die zum 1.5.1935 gegründeten Wirtschaftsverbände den zur Organisation des Binnenmarktes erforderlichen Unterbau der Hauptvereinigungen. Territorial deckten sich in der Regel die Zuständigkeitsgebiete der Wirtschaftsverbände mit denen der Landesbauernschaften. In Bayern gab es den Getreidewirtschaftsverband Bayern in München, den Milch- und Fettwirtschaftsverband Bayern in München, den Milch- und Fettwirtschaftsverband Allgäu in Kempten, den Milch- und Fettwirtschaftsverband Bayreuth (s. Fußnote 1), den Eierwirtschaftsverband Bayern in München, den Viehwirtschaftsverband Bayern in München, den Kartoffelwirtschaftsverband Bayern in München, den Gartenbauwirtschaftsverband Bayern in München, den Brauwirtschaftsverband Süddeutschland in München und den Wein- und Trinkbranntweinwirtschaftsverband Süddeutschland in Würzburg.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bestanden die Wirtschaftsverbände in der Ernährungswirtschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts zunächst fort. Erst mit 30.6.1948 wurden sie in das Bayerische Landesernährungsamt (s. Fußnote 2) überführt. Personell und räumlich scheint diese Überführung ohne größere Veränderungen vonstatten gegangen zu sein, die Angestellten der Wirtschaftsverbände erhielten zwar mit 30.6.1948 formal Kündigungsschreiben, wurden jedoch mehrheitlich in den jeweiligen Referaten des Landesernährungsamtes weiterbeschäftigt. Mit der Lebensmittelbewirtschaftung endete 1950 auch die Tätigkeit der aus den Wirtschaftsverbänden gebildeten Referate des Landesernährungsamtes. Die Verwaltung der Vermögen der ehemaligen Wirtschaftsverbände wurde 1948 einer eigenen Abwicklungsstelle übertragen, die in enger Abstimmung mit dem Landestreuhänder für die Abwicklung des Reichsnährstandsvermögens arbeiten sollte (s. Fußnote 3). Obwohl über die Abwicklung der Vermögen der ehemaligen Wirtschaftsverbände bereits zum Ende des Jahres 1949 Abschlussbilanzen erstellt wurden, sind noch nach der abschließenden Vermögensüberweisung an den "Beauftragten des Abwicklers des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse", die im April 1962 erfolgte, einzelne Zahlungen für die Wirtschaftsverbände nachweisbar.
Aus einer Abgabe des Bayerischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten des Jahres 1988 konnte ein kleiner Teil der Überlieferung des Kartoffelwirtschaftsverbandes (ca. 0,6 lfm, Laufzeit 1935-1957) und des Brauwirtschaftsverbandes (ca. 0,2 lfm, Laufzeit 1946-1949) Bayern herausgelöst werden. Die beiden Bestände wurden von der Abteilung II an die Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs abgegeben. Schriftgut anderer bayerischer Wirtschaftsverbände aus der Zeit der Ernährungsbewirtschaftung ist bisher nicht nachweisbar.
Mittelbaren Niederschlag gefunden hat das Wirken der Wirtschaftsverbände natürlich in den in der Abteilung II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs verwahrten Akten des Bayerischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten (s. Fußnote 4) sowie in den Beständen Beauftragter des Abwicklers Reichsnährstand (s. Fußnote 5) und Reichsnährstand - Landesbauernschaft Bayern. In den bayerischen Staatsarchiven findet sich die Überlieferung der Ernährungsämter A (Lenkung und Erfassung der landwirtschaftlichen Produktion) und B (Verteilung der Lebensmittel über den Einzelhandel an die Verbraucher). Für den Brauwirtschaftsverband einschlägig ist die in der Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs überlieferte Registratur des Bayerischen Brauerbundes e.V.
Fußnoten:
1) Der Milch- und Fettwirtschaftsverband Bayreuth existierte bis 31.07.1945 und war zuständig für Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern. Zum 1.7.1945 wurde er mit der Hauptstelle in München vereinigt.
2) Referate in München: Getreide- und Futtermittel, Milch und Fett, Eier, Vieh, Kartoffeln (ehem. Kartoffelwirtschaftsverband), Obst- und Gartenbauerzeugnisse, Getränke (ehem. Brauwirtschaftsverband); Referat in Kempten: Milch und Fett Allgäu.
3) § 3 der 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Auflösung des Reichsnährstandes vom 19.5.1948, Bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt 1948, S. 103f.
4) Für die Nachkriegszeit v.a.: MELF 1104, 1231, 1222.
5) Zur Abwicklung der Wirtschaftsverbände allgemein: Beauftragter des Abwicklers Reichsnährstand 1; zur Abwicklung des Brauwirtschaftsverbandes: Beauftragter des Abwicklers Reichsnährstand 3; zur Abwicklung des Kartoffelwirtschaftsverbandes: Beauftragter des Abwicklers Reichsnährstand 7.
April 2009
Dr. Scherr
Literatur
Christoph Bachmann, Blut und Boden - Zur Herrschafts- und Verwaltungsgeschichte des Reichsnährstandes in Bayern, in: Staat und Gaue in der NS-Zeit. Bayern 1933-1945, S. 621-648, München 2004.