Einleitung
Das Kurmainzer Landes- oder Regierungsarchiv, das seit dem 16. Jahrhundert als Sammelbecken für Schriftgut Kurmainzer zentraler Landesbehörden erwachsen und - unter Abtrennung des Reichs- oder Erzkanzlerarchivs - zuletzt 1784 neu formiert worden war, fand während der Wirren der französischen Revolutionskriege und des Zusammenbruchs des alten Kurstaates in den Jahren 1794 - 1803 seine Zuflucht in Aschaffenburg. Hier ging es - freilich vermindert um jene Teile, die an andere Miterben Kurmainzer Staatsgebietes abgegeben worden waren - zufolge des bayerisch-österreichischen Staatsvertrages vom 03.06.1814 in kgl. bayerischen Besitz über und wurde in der Folgezeit dem k.b. Kreisarchiv Würzburg zur Verwahrung anvertraut.
Hier war das - zuvor zwar nach Sachgebieten grob geordnete jedoch nicht im Einzelnen verzeichnete - Archiv Gegenstand umfangreicher Erschließungsarbeiten. Die Einzelaufnahme von schätzungsweise 20 - 30 000 Akten des Regierungsarchivs auf Zettel schuf die Grundlage für die Benutzung des Archivs und stellt ein bleibendes Verdienst der Würzburger Archivare des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts dar. Indessen kamen die Arbeiten, die auf Anfertigung von Bandrepertorien analog den "Würzburger" Bandrepertorien (WK) zielten, nach der Jahrhundertwende noch ein gutes Stück vor ihrer Vollendung zum Erliegen. Eineinhalb Jahrhunderte nach dem Untergang ihres einstigen Herren boten die Kurmainzer Zentralakten hinsichtlich ihres Erscheinungszustandes ungefähr folgendes Bild:
1. Der größte Teil des Regierungsarchives war auf Zetteln aufgenommen, welche 36 Kartons, bezeichnet als MK 29 - 62, füllten. Im Verlauf der Arbeiten hatte sich das Konzept der Signaturgebung geändert: Die anfänglich geordneten Teile tragen Buchstaben-Signaturen (L, LG, und H = Anfangsbuchstaben der Namen der ordnenden Archivare Leist, Göbel, Hüttner), die später bearbeiteten Teile dagegen sind durch Sach-Schlagworte (wie Münze, Zoll, Hessen-Kassel usw. usw.) gekennzeichnet.
2. Teile des Regierungsarchivs indessen blieben unverzeichnet unter der Bezeichnung UVZ liegen. Es waren dies insbesondere die alten Laden 431 - 590 mit Akten über Reichsfürsten, Adel und Reichsstädte. Für diese lag bis in jüngste Zeit kein Findbehelf vor.
3. Nicht wenige Akten Kurmainzer Zentralbehörden waren indessen auf diejenigen Bestände verteilt worden, die - in der damals üblichen Gleichgültigkeit gegenüber den Provenienzzusammenhängen - aus Akten unterschiedlichster Würzburgischer, Mainzischer und (für das 19. Jahrhundert) kgl. bayerischer Behörden künstlich neugebildet wurden und die heute (soweit für das Würzburgische Gebiet einschlägig) in den Bandrepertorien WK und (soweit für das Mainzische Gebiet einschlägig) in den Bandrepertorien MK I - IX (= MK 1 - 28) vorgetragen sind. Unter den Mainzer Zentralakten, die in diesen Repertorien (MK 1 - 28) vorgetragen sind, sind in erster Linie zwei Aktenbestände der Mainzer Landesregierung betreffend Polizeisachen ("Mainzer Polizei-Akten") und Schulsachen ("Mainzer Schulsachen") zu nennen, Bestände, die zum Glück am Fach als provenienzreine Bestände bestehen gelassen wurden.
4. Splitter von Beständen Kurmainzer Zentralbehörden waren des weiteren in den sogenannten "Aschaffenburger Archivresten" überliefert, die, nur durch äußeres Schicksal oder Zufall zu einem "Bestand" vereinigt, heute im Findbuch 77, Bd. I - IV, verzeichnet vorliegen.
5. Weitere, u. zw. wichtige und umfangreiche Aktenbestände Kurmainzer Zentralbehörden führten ein Sonderdasein unter der Bezeichnung "Mainzer Regierungsakten" (Repertorium 76). Unter dieser Bezeichnung waren 16 Abteilungen vereinigt. Für 4 derselben traf die Bezeichnung "Regierungsakten" nicht zu, die übrigen 12 waren ihrer Natur nach als Bestandteile des Mainzer Regierungsarchives anzusprechen, ja, dürften zum Teil nach 1802 im Rahmen geplanter, jedoch nicht realisierter Extraditionsvorhaben von dort entnommen worden sein (wie besonders Abt. VIII, Kurpfalz).
6. Zu nennen ist ferner der Aktenbestand der Fürstprimatialen Geheimen Kanzlei, der stets als provenienzreine Einheit unangetastet fortbestand und in eigenem Repertorium (Rep. 86) verzeichnet vorliegt, infolge massenhafter Brandverluste 1945 und einiger Extraditionen heute allerdings auf einen Bruchteil seines ursprünglichen Umfangs zusammengeschmolzen ist.
7. Akten Kurmainzer zentraler Gerichte schließlich gelangten in die Registratur der bayerischen Nachfolgegerichte (Appellationsgericht von Unterfranken und Aschaffenburg; Oberlandesgericht Bamberg) und wurden im Rahmen einer Abgabe des Oberlandesgerichts Bamberg 1936/37 dem Staatsarchiv übergeben. Dieser Bestand (Repertorium 108) ist für eine Neuordnung nach dem Grundsatz der Provenienzreinheit in Aussicht genommen.
Mit vorliegendem Band wird nunmehr die als abschließend gedachte Gestaltung des Mainzer Regierungsarchivs und lückenlose Übertragung aller seiner Aktenbetreffe in Bandrepertorien in Angriff genommen. Hierbei geschieht folgendes:
a) Die Zettel der Kartons 29 - 62 (s.o., Ziffer 1) werden abgeschrieben. Die Betreffe werden hinsichtlich ihres Inhalts, ihrer Ausdrucksweise, Termini und Schreibweise im allgemeinen ohne einschneidende Änderungen übernommen, da sie als Ausdruck ihrer Entstehungszeit nicht ohne Reiz sind, andererseits eine völlige Neubearbeitung den Fortgang des Unternehmens allzusehr verzögert hätte.
b) Die bisher unverzeichneten Teile des Regierungsarchivs werden neu aufgenommen und in die Bände eingefügt.
c) Die 12 Abteilungen der herkömmlichen "Mainzer Regierungsakten", die als Zentralakten ins Mainzer Regierungsarchiv gehören (s.o., Ziffer 5), werden an entsprechender Stelle eingefügt. Hierbei werden die alten, oft sehr flüchtigen und ungenauen Betreffe überprüft und größtenteils gänzlich neu bearbeitet. Ihre Einfügung ins Regierungsarchiv erfordert die Vergabe neuer Signaturen; die alten Signaturen werden jedoch unter dem jeweiligen Betreff sowie durch Konkordanztabellen evident gehalten. Die Betreffe der (innerhalb der "Regierungsakten" leider zahlreichen) 1945 verbrannten Akten werden - diese freilich ohne Vergabe neuer Signaturen - ebenfalls in die Bände übernommen.
Dem gegenwärtigen Stand der Planung zufolge sollen die 12 Abteilungen der "Regierungsakten" an folgenden Stellen des Regierungsarchivs erscheinen:
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung I (Abgetretene Ämter) --> Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. II (Ämter in Baden, Ämter in Hessen)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung II (Verhältnis zu Kurköln, Kurtrier sowie den Hochstiften Bamberg, Speyer und Worms) Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. X (Kurköln/ Kurtrier/ Hochstift Bamberg/ Hochstift Speyer/ Hochstift Worms)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung III (Ksl. Kommissionsakten) - Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XIX (Ksl. Kommissionen)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung IV (Frankfurter Ausgleichskongress) -- Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XVII (Frankfurter Ausgleichskongress)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung V (Klubbisten-Akten) -- Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XVIII (Klubbisten)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung VI (Ältere und neuere Kriegsakten) -- Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. VIII (Militär)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung VII (Lehensakten) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XVI (Lehensachen)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung VIII (Verhältnis zur Kurpfalz) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. IX (Kurpfalz)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung IX (Reichsarchiv, Fiskalat, Inskripten) (nur 1 Akt erhalten!) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XIX (Reichsarchiv)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung X (Schuldenwesen) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XVII (Schuldenwesen)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung XI (Rheinschifffahrt, Stapel, Lagerhaus zu Mainz, Jahrmessen) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. VI (Schiffahrt)
Alt: Mainzer Regierungsakten, Abteilung XVI (Mainzer Aktenfragmente) --Neu: Mainzer Regierungsarchiv, MRA Bd. XX (Aktenfragmente)
Die übrigen Abteilungen der bisherigen "Mainzer Regierungsakten" (Abt. XII: Mainzer Vikariats- bzw. Aschaffenburger Kommissariatsakten; Abt. XIII: Ritterstift St. Alban; Abt. XIV, Stift St. Ferrutius in Bleidenstadt) sollen als selbständige Bestände weiterbestehen. Die Abteilung XV (Rechnungen des Ritterstifts St Alban) ist bereits in früherer Zeit aufgelöst worden.
Mit der Eingliederung der "Mainzer Regierungsakten" in das Mainzer Regierungsarchiv sowie der lückenlosen Darbietung der Betreffe in übersichtlichen Bandrepertorien, deren Zahl sich nach gegenwärtiger Planung auf 24 belaufen wird, dürfte eine spürbare Verbesserung im Ordnungs- und Erschließungsstand der Mainzer zentralen Aktenbestände geschaffen werden. Von hier aus können weitere Schritte im Sinne der Bereinigung der Provenienzen getan werden. Die Zusammenführung aller Akten Mainzer Zentralbehörden wäre dadurch zu erreichen, dass die in den Beständen MK 1 - 28 (s.o. Ziffer 3) und "Aschaffenburger Archivreste" (s.o. Ziffer 4) vorfindlichen Zentralakten ausgesondert und dem Regierungsarchiv angegliedert werden. In den Beständen MK 1 - 28 dürften sich nach Abzug der "Polizei-Akten" und der "Schulsachen", die beide geschlossen zu übernehmen wären, nurmehr verschwindend wenige Dokumente als Provenienzen zentraler Mainzer Behörden erweisen. Nach Aussonderung ebendieser Zentralakten könnte das in MK 1 - 28 zurückbleibende Schriftgut unschwer nach seinen - unterbehördlichen - Provenienzen bereinigt werden.
Nach Abschluß der Ordnungs- und Abschreibearbeiten wird eine Gesamtübersicht über Aufbau und Inhalt des Regierungsarchivs zu erstellen sein. Nicht minder wird sich noch für lange Zeit die Möglichkeit bieten, durch Anfertigung alphabetischer Register an der fortschreitenden Verbesserung des Erschließungsstandes dieses Archivs verdienstvoll weiterzuarbeiten.
Würzburg 29.09.1978
WICHTIG: Bei ARCHIVALIENBESTELLUNGEN bitte mit der Bestellformel "MRA ..." und der Angabe im Feld "Archivische Altsignatur" arbeiten!
Literatur: Schatz, Rudolf und Schwersmann, Aloys (Zusammenstellung): Inventar des Aktenarchivs der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz. [5 Bände 1993ff. ab Bd. 60] (In: Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz)