Einleitung
Das Stiftungsamt Würzburg wurde mit Wirkung zum 01.06.1906 durch Zusammenlegung der Wohltätigkeits-Stiftungs-Administration Würzburg und der Kultus- und Unterrichts-Stiftungs-Administration Würzburg gebildet (vgl. Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg für das Jahr 1906, Nr. 23, Seite 95).
Die Organisation des Stiftungsamtes Würzburg wurde in einer eigenen Dienstinstruktion vom 09.05.1906 durch die Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern geregelt. Diese wurde im Kreisamtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg für das Jahr 1906 unter Nr. 24 (Seite 97 ff.) veröffentlicht.
Besetzt war das Stiftungsamt mit einem Stiftungsamtmann als Vorstand, einem Stiftungskassier, einem Stiftungskontrolleur und einem I. und II. Stiftungsamtsgehilfen sowie einem Stiftungsamtsdiener.
Zu den Aufgaben des Stiftungsamts zählten vor allem:
- die Erhaltung und sichere Anlage der Stiftungsvermögen sowie die Admassierung der entbehrlichen Rentenüberschüsse,
- die Stellung der Rechnungen,
- sich mit den Stiftungsbriefen und Satzungen der einzelnen Stiftungen, Fonds und Anstalten vertraut zu machen und die Erfüllung des jeweiligen Zwecks gewissenhaft zu überwachen.
Unter der Oberaufsicht des Staatsministeriums des Innern wurde das Stiftungsamt Würzburg der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Inneren unmittelbar untergeordnet.
Im Jahre 1923 wurde das Stiftungsamt Würzburg aufgelöst. Diese Maßnahme hing damit zusammen, dass aufgrund des Verschwindens vieler Vermögensmassen durch die Inflation eine große Zahl von hier verwalteten Stiftungen nicht mehr lebensfähig gewesen waren.