Einleitung
Das Generalkommissariat des Innkreises mit Sitz in Innsbruck wurde im Jahr 1808 als Mittelbehörde des Innkreises eingerichtet, der die Landgerichte Kufstein (mit dem Amt Auerburg), Rattenberg, Schwaz, Innsbruck, Reutte, Telfs, Landeck und Fürstenberg unterstanden (1). Mit der neuen Kreiseinteilung von 1810 wurde das Landgericht Reutte dem Illerkreis zugeteilt, während der Innkreis zusätzlich das Landgericht Werdenfels (bisher zum Isarkreis gehörig), das bisher Salzburgische Zillertal und den bisherigen Eisackkreis, soweit dieser nicht an Italien und die illyrischen Provinzen abgetreten worden war, übernahm (2). 1814 fiel der Innkreis mit Ausnahme des bis heute bayerischen Landgerichts Werdenfels an Österreich.
Die Generalkreiskommissariate standen als Mittelstellen der Verwaltung zwischen den zentralbehördlichen Ministerien und den Landgerichten ä.O. als Behörden der unteren Verwaltungsebene. Ihre Aufgabe bestand in erster Linie in der Berichterstattung an die Ministerien über die Verhältnisse ihres jeweiligen Kreises, der Weiterleitung ministerieller Weisungen an die Unterbehörden und der Überwachung von deren Vollzug (3).
17.04.2023
Claudia Mannsbart
(1) Karl Weber, Neue Gesetz- und Verordnungen-Sammlung für das Königreich Bayern - Anhangband, München 1894, S. 126 und 128.
(2) Ebenda, S. 131.
(3) Wilhelm Volkert [Hrsg.], Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983, S. 37.
(4) vgl. Vorwort zum Findbuch "MA IV" im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.