Einleitung
Die Landesdirektion Würzburg (1803-1806)
1.) Behördengeschichte der Landesdirektion Würzburg
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte der Landesdirektion Würzburg (1803-1806)
Mit der Einrichtung der neu organisierten Landesdirektionen Würzburg und Bamberg als Nachfolgebehörden der alten hochstiftischen Dikasterien (v.a. Weltliche Regierung und Hofkammer) Mitte Mai 1803 und der gleichzeitigen Auflösung des Generallandeskommissariats in Franken endete die erste administrative Phase der Inbesitznahme der fränkischen Hochstifte ("Fürstentümer") Bamberg und Würzburg durch Kurbayern (siehe: Regierungsblatt für die Churbayerischen Fürstenthümer in Franken [Erster Jahrgang 1803], Seite 85 und 89 ff.). Die beiden neuen Behörden unterstanden nunmehr hierarchisch dem Ministerialdepartement des Äußeren in München und waren selbst in den beiden Provinzen den vorerst weiter bestehenden alten hochstiftischen Landämtern, ab November 1804 dann den ebenfalls neu organisierten kurbayerischen Unterbehörden (Landgerichte ä.O. und Rentämter) vorgesetzt. Zur besseren Kontrolle der Außenbehörden bedienten sie sich der ebenfalls neu geschaffenen Landkommissariate (s. die Bestände "Landkommissariat Schweinfurt" und "Landkommissariat Würzburg"). Zu beachten ist außerdem, dass die Zuständigkeit der Landesdirektion Würzburg sich auch auf die Territorien der von Kurbayern mediatisierten Reichsstädte Rothenburg und Schweinfurt erstreckte.
Um die notwendige Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in Franken für die beiden getrennt bleibenden Fürstentümer zusätzlich zum regulären Instanzenzug zu gewährleisten, wurde die Präsidentenstelle für beide Landesdirektionen auf den Grafen Friedrich Karl von Thürheim übertragen und dieser zugleich als Person noch zum außerordentlichen Generallandeskommissar für beide Fürstentümer mit besonderen Kompetenzen und Aufgaben ernannt. Ein besonderes Augenmerk hatte er dabei auf den Bereich des Haushalts- und Finanzwesens zu richten ("Provinzial-Etatskuratel" zusammen mit dem Direktor der II. Deputation, vgl. Verordnung vom 31. 10.1804 im Churpfalzbayerischen Regierungsblatt, S. 909 ff.), für den Würzburger Sprengel zusätzlich auch auf den Aufbau einer modernen Universität ("Oberste Schul- und Studienkuratel").
Die regulären Verwaltungsaufgaben wurden unter Anlehnung an altbayerische Verhältnisse in der Landesdirektion Würzburg auf drei Deputationen verteilt (siehe: Regierungsblatt für die Churbayerischen Fürstenthümer in Franken. [Erster Jahrgang 1803]. 20tes Stück vom 14. May 1803, Seite 93 f.).
Die I. (staatsrechtliche) Deputation war für den weiten Bereich der Äußeren und Inneren Verhältnisse des Fürstentums, das Lehenswesen, die Landespolizei sowie für das Kirchen- und Schulwesen zuständig. Ihr wurde später das mit Wirkung zum 1.10.1804 neu geschaffene protestantisch-reformierte Generalkonsistorium unterstellt, welches auch für die Provinz Bamberg zuständig war. Die Zuständigkeiten der I. Deputation für das Schulwesen wurden ebenfalls im Jahr 1804 neu geordnet; ein Teil der Kompetenzen ging an das neu geschaffene, für ganz Franken zuständige Oberschul- und Studienkommissariat in Bamberg (mit nachgeordnetem Studienkommissariat Würzburg) über.
Durch die Auflösung der für die ehemaligen geistlichen Ordensgemeinschaften zuständigen "Spezialkommission in Administrativangelegenheiten der Stifte und Klöster" am 8. November 1804 wurde dieser Tätigkeitsbereich der Landesdirektion Würzburg übertragen.
Die II. (staatswirtschaftliche) Deputation bearbeitete den Bereich Finanzwesen und Staatswirtschaft. Die allgemeine Aufsicht über den Finanzetat der Provinz Würzburg wurde wie bereits erwähnt nicht durch die Deputation, sondern durch die dem Präsidium unterstellte sog. "Provinzial-Etatskuratel" (PEC) wahrgenommen.
Die III. Deputation führte die administrative Aufsicht über die Vermögen der Kirchen, milden Stiftungen und sonstigen öffentlichen Fonds.
Struktur und Aufgabenzuschnitt der Landesdirektion Würzburg blieben auch nach dem Wechsel der Landeshoheit vom Kurfürstentum Bayern zum Großherzogtum Würzburg mit Wirkung zum 1. Februar 1806 unter leichten Modifikationen bestehen. Allerdings reduzierte sich ihr Zuständigkeitssprengel zunächst im Wesentlichen wieder auf das Territorium des alten Hochstifts Würzburg.
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Die Formierung des vorliegenden Fonds war erst auf der Grundlage langjähriger, umfangreicher Provenienzanalysen in den Staatsarchiven Bamberg, Nürnberg und Würzburg und durch die enge Zusammenarbeit der damit befassten Archivare möglich. Das vorliegende Schriftgut im Umfang von 389 Archivalien zu rund 3,80 laufenden Metern wurde zum einen aus der großen Aktenabgabe der Regierung v. Unterfranken 1943/45 entnommen (26 AE), daneben den für die Würzburger Archivlandschaft charakteristischen Mischbeständen "Administrativakten", "Geistliche Sachen", "Lehenssachen", "Reichswesen", "Ritterschaft", "Sammlung Riedelbauch", "Säkularisationsakten", "Schulsachen", "Standbücher" und "Universitäts-Curatel". Des Weiteren wurden auch Abgaben aus den Staatsarchiven Bamberg (67 AE), Nürnberg (10 AE), dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv (4 AE) und dem Staatsarchiv Ludwigsburg (27 AE) integriert.
Die wiederhergestellte, durch Kriegsverluste allerdings stark dezimierte Überlieferung der Landesdirektion Würzburg dokumentiert nunmehr ausschnittsweise auf mittelbehördlicher Ebene die erste (kur-)bayerische Landesherrschaft im Würzburger Land. Trotz der schmerzlichen Einbußen dürfte die provenienzmäßige Zusammenfassung der noch vorhandenen, bisher völlig verstreuten Quellen, insbesondere in der Zusammenschau mit den anderen einschlägigen Überlieferungssträngen hier in Würzburg, aber auch in Bamberg und München, die künftige wissenschaftliche Beschäftigung mit der Umbruchszeit 1802/06 in Franken erleichtern.
Würzburg, 24.01.2017
Peter Kastner, Jens Martin M.A.