Einleitung
Die Ursprünge des Geheimen Rats liegen in einer Gruppe "Geheimer Räte", die in der Hofmarschallinstruktion von 1553 erstmals erwähnt sind. Sie bildeten aber noch kein Kollegium, sondern stellten offenbar nur einen Kreis besonders vertrauenswürdiger Hofräte dar.
Der Geheime Rat als Behörde entstand um 1579/80 in Folge des Regierungsantritts Wilhelms V. und nahm 1581 seine Arbeit auf, wie sich am Einsetzen einer Protokollführung zeigt, die allerdings im Laufe des Jahres 1583 schon wieder aufhört. Reguläre Protokolle gibt es dann erst wieder ab 1671.
Aus der Zwischenzeit existieren nur:
1. wenige vereinzelte Protokolle für weniger gewichtige Teilbereiche: Supplikenprotokoll über direkte Eingaben an den Landesherrn, Protokolle über die Verleihung der Landeshuld (Erlaubnis zur Rückkehr für Landesverwiesene), Protokolle des "Pfälzischen Rates" (Ausschuss für die Oberpfalz und bis 1649 die besetzten rheinpfälzischen Gebiete),
2. private Mitschriften von Geheimen Räten aus Sitzungen.
Der Hintergrund dieser auffälligen Erscheinung war ein politischer: Die Schaffung des Geheimen Rates erfolgte auf Drängen des Obersthofmeisters Ottheinrich Graf von Schwarzenberg, der dabei von den Landständen unterstützt wurde. Das gemeinsam verfolgte Ziel war es, das persönliche Regiment des Herzogs, insbesondere in Finanzangelegenheiten, in eine behördliche Struktur einzubinden und somit für mehr Transparenz zu sorgen. Wilhelm V. aber betrachtete einen Geheimen Rat in diesem Sinne als eine Art "Oberaufseher", verhinderte einen weiteren institutionellen Ausbau und richtete mit Hilfe seines Kammersekretärs eine Art persönliche "Nebenregierung" ein. Erst durch den ab 1595 als Mitregent fungierenden und ab 1598 allein regierenden Herzog und späteren Kurfürsten Maximilian I. wurde die starke Stellung des persönlichen Sekretärs des Landesherrn wieder abgeschafft. Maximilian regierte durch und mit dem Geheimen Rat, dessen Sitzungen er zunächst häufig persönlich vorsaß, später nur noch bei seltenen Gelegenheiten. Den Vorsitz führte dann in Vertretung des Landesherrn der oberste Hofbeamte, durch den der Kurfürst die Tagesordnung vorgab, sich vom Ergebnis der Beratungen unterrichten und seine Resolutionen wiederum dem Geheimen Rat mitteilen ließ. Aus dieser Regierungspraxis Maximilians entwickelte sich der Geschäftsgang des Geheimen Rats mit den folgenden Bearbeitungsschritten:
1. Diskussion der anstehenden Themen in den regelmäßigen Sitzungen einmal (im 18. Jh. zweimal) pro Woche aufgrund eingelaufener Schreiben oder Weisung des Kurfürsten
[2. bei umfangreicheren Problemen Beauftragung eines oder mehrerer Referenten mit der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen
3. Vortrag durch die Referenten im Plenum]
4. Mehrheitsentscheid
5. Beauftragung eines Geheimen Rates, den Entwurf eines Antwortschreibens oder ein Gutachten an den Kurfürsten zu verfassen
6. Vorlage an den Kurfürsten
7. Bekanntgabe der kurfürstlichen Resolution
8. Ausfertigung des Antwortschreibens
Mitglieder des Geheimen Rates waren der oberste Hofbeamte (stets der Obersthofmeister oder, wenn dieses Amt nicht besetzt war, der Oberstkämmerer), der Oberstkanzler bzw. ab 1640 der Geheime Ratskanzler (Dieser Titel wurde damals für den Vizekanzler Richel, der schon seit den 1620er Jahren den greisen Oberstkanzler von Donnersberg vertreten hatte, neu geschaffen. Nach Donnersbergs Tod wurde des Amt des Oberstkanzlers nicht mehr besetzt), häufig auch der Vizekanzler und der Landschaftskanzler, in der Regel der Hofrats- und der Hofkammerpräsident, dazu aufgrund des landesherrlichen Vertrauens zu Geheimen Räten ernannte erfahrene Politiker (Hofräte, Hofkammerräte, Diplomaten).
Eine offiziell erlassene Instruktion für den Geheimen Rat gab es über die ersten hundert Jahre seiner Existenz nicht. Instruktionen für die übrigen Zentralbehörden regelten deren Zusammenarbeit mit dem Geheimen Rat. Dieser besaß von Anfang an eine allen übrigen Behörden des Landes übergeordnete Position, ausgenommen lediglich bis 1625 den Hofrat in Justizsachen. Der Geheime Rat konnte aus den übrigen Zentralbehörden die Entscheidung einzelner Sachen an sich ziehen und auch deren Beschlüsse revidieren. Erst Kurfürst Max Emanuel schuf dann durch verschiedene Einzeldekrete so etwas wie eine Geheime Ratsordnung mit klaren Kompetenz- und Verfahrensregeln.
Im Prinzip war der Geheime Rat somit allzuständig, faktisch aber zeigt sich in seiner Tätigkeit eine deutliche Zweiteilung. Einerseits befasste er sich nämlich mit der Reichs- und Außenpolitik sowie den fürstlichen Haussachen, die ausschließlich in seine Kompetenz fielen. Andererseits fielen in seine Zuständigkeit alle Angelegenheiten, in denen grundsätzliche Entscheidungen zu fällen oder über wichtige Einzelfälle zu urteilen war, wobei die Beurteilung, was wichtig war, sich entsprechend den Zeitumständen wandelte. In der Regel gehörten dazu bedeutende finanzielle Entscheidungen, insbesondere über Kreditaufnahmen sowie die Besetzung leitender Positionen im landesherrlichen Dienst, insbesondere bei Hofe, im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert auch Fragen der Kirchenreform, in Kriegszeiten auch wichtige militärische Entscheidungen.
Als Kanzlei des Geheimen Rates diente zunächst die schon von Albrecht V. als fürstliche Privatkanzlei neben der Hofkanzlei gegründete "Geheime Kanzlei". Wilhelm V. trennte die beiden Funktionen aber alsbald (s.o.), indem er mit der "Kammerkanzlei" wieder eine neue Privatkanzlei errichtete. Maximilian I. sorgte 1596 für deren Abschaffung. Die Geheime Ratskanzlei wurde somit auch zuständig für die Ausfertigung der persönlichen Korrespondenz des Landesherrn sowie für ausgehende Schreiben der Hofämter. Seit 1599 ist eine eigene Registratur des Geheimen Rats nachweisbar. Damit hörte die Ablieferung der beim Geheimen Rat anfallenden Akten an das Äußere Archiv auf, dessen Beschränkung auf die Funktion eines Behördenarchivs des Hofrats somit eingeleitet wurde.
Unter der Regierung des Kurfürsten Ferdinand Maria wurde der Höhepunkt des politischen Einflusses des Geheimen Rats erreicht. Sichtbares Zeichen hierfür ist das Einsetzen der Führung offizieller Sitzungsprotokolle im Jahre 1671. Die damals begonnene Serie läuft dann regelmäßig weiter, unterbrochen lediglich in den Zeiten österreichischer Besetzung Bayerns während des Spanischen und des Österreichischen Erbfolgekrieges. Auch die von 1705 bis 1714 geführten Protokolle der Kaiserlichen Administration wurden jedoch nach der Rückgabe des Landes an Kurfürst Max Emanuel in die Reihe der Geheimen Ratsprotokolle eingegliedert und stellten somit einen Teil der Registratur des Geheimen Rats dar, weshalb sie auch in den vorliegenden Archivbestand aufgenommen wurden. Dasselbe gilt für die Protokollführungen, die in den Jahren 1693-1714 bei der Geheimen Kanzlei des in Brüssel oder im französischen Exil weilenden Kurfürsten angefallen sind. Die abweichende Behördenprovenienz dieser Amtsbücher ist jedoch im Repertorium ausgewiesen.
Unter Kurfürst Max Emanuel wurde der Geheime Rat personell auf 9-12 Mitglieder ausgebaut, erzwungen durch erweiterten Arbeitsanfall v.a. in den auswärtigen Angelegenheiten im Zuge der zunehmenden Einbindung Bayerns in die Politik der europäischen Mächte und des Ausbaus des Netzes ständiger Gesandtschaften. Eine weitere starke Vermehrung der Zahl der Geheimen Räte war Folge der dem höfischen Absolutismus eigenen Tendenz zu inflationären Titelverleihungen. Es wurden nun auch verdiente Räte der Regierungen der Rentmeisterämter, außerdem aus Gründen des diplomatischen Protokolls die bayerischen Gesandten an auswärtigen Höfen zu Geheimen Räten ernannt. Diese Personen konnten natürlich in der Regel an den Sitzungen nicht teilnehmen, waren also nur Titular-Geheimräte. Für die tatsächlich diensttuenenden Angehörigen der Behörde kam daher die Bezeichnung "Wirkliche Geheime Räte" auf. Auf die Geheimhaltung der Beratungen wirkte sich der Personalausbau negativ aus. Ferner wurde der Geheime Rat durch die Neigung Max Emanuels zu persönlichem Regiment und privater "Neben-Außenpolitik" mit Hilfe von Günstlingen geschwächt. Es zeigten sich gewisse Ansätze dazu, mit besonders vertraulichen Angelegenheiten nur ausgewählte Geheime Räte zu befassen und diese zu Ausschusssitzungen zu versammeln (Vgl. Nr. 209/8, 211/2, 213/6).
Kurfürst Karl Albrecht zog aus diesen Verhältnissen schließlich die Konsequenz, indem er sogleich nach seinem Regierungsantritt am 4. März 1726 vier "Geheime Konferenzminister" berief. Anfangs war dies nur ein persönlicher Titel, noch keine Behördenbezeichnung. Damit wurde jedoch die Praxis von "Partikularkonferenzen" von 2-4 besonders vertrauten Geheimen Räten verfestigt. Die allmählich auch als Institution "Geheime Konferenz" bezeichnete Einrichtung verdrängte den Geheimen Rat zunehmend aus seiner Spitzenstellung, v.a. in der Außenpolitik. Alle Geheimen Konferenzminister gehörten jedoch zugleich dem Geheimen Rat an und der Geheime Ratskanzler gehörte stets zu den Ministern.
Es bahnte sich eine Einteilung in Ressorts an, die freilich zunächst noch nicht stabil, sondern an die Personen der Minister gebunden war und sich daher entsprechend der personellen Zusammensetzung der Geheimen Konferenz immer wieder änderte. Häufig war dabei eine Verklammerung mit der Leitung nachgeordneter Zentralbehörden (z.B. war in der Regel der Hofkammerpräsident als Geheimer Konferenzminister für Finanzfragen zuständig). Das Ressort für Außenpolitik wurde 1762 institutionalisiert als "Departement der auswärtigen Angelegenheiten" und erhielt eine eigene Registratur ("Geheime Staatsregistratur" als Kern des Archivbestandes Kasten schwarz). Die Geheime Konferenz als ganzes besaß dagegen keine eigene Registratur und keine eigene Kanzlei, sondern bediente sich der entsprechenden Einrichtungen des Geheimen Rats, weshalb die seit 1764 regelmäßig geführten Geheimen Konferenzprotokolle (s. Nr. 400ff.; Vorläufer: Nr. 213/11-14, 215/3, 215/6, 216/1, 216/5, 216/6) einen Teil der Geheimen Ratsregistratur bildeten und in den vorliegenden Archivbestand aufzunehmen waren.
Der Umfang der Geheimen Konferenz blieb zunächst auf 4-5 Mitglieder beschränkt, erst nach der Vereinigung Bayerns und der Pfalz 1778 wuchs sie auf sieben einschließlich des Geheimen Ratskanzlers, indem Kurfürst Karl Theodor unter Pensionierung einzelner bisheriger Mitglieder die kurbayerische und die kurpfälzische Geheime Konferenz vereinigte. Diese neue Geheime Konferenz erhielt am 18.8.1778 erstmals einen eigenen Sekretär zur Protokollführung.
Der Geheime Rat dagegen tagte ab 1778 nicht mehr im Plenum, weshalb auch keine Protokolle mehr geführt wurden. Einige Geheime Räte wurden mit dem Titel "Geheimer Staatsrat" oder "Geheimer Referendar" als engste Mitarbeiter der Minister der Geheimen Konferenz zugeteilt, andere in der Geheimen Kanzlei als "Geheime Sekretäre" verwendet oder mit Sonderaufgaben betraut, z.B. in der "Geheimen Ratsdeputation" von 1779 zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Behebung von Mängeln in der Staatsverwaltung. Der Geheime Rat als Kollegialbehörde war damit de facto aufgelöst, auch wenn "Wirklicher Geheimer Rat" noch immer als Titel an hohe Beamte verliehen wurde. Die weiterhin in der Geheimen Ratsregistratur abgelegten Amtsbuchserien (Sitzungsprotokolle, "Resolutiones Serenissimi", Expeditionsprotokolle u.a.) sind daher faktisch solche der Geheimen Konferenz bzw. der ihr zugeordneten Geheimen Kanzlei.
Der Bestand "Kurbayern, Geheimer Rat" wurde bereits in den 1980er Jahren formiert und 2008 durch die wissenschaftliche Angestellte Maria Hildebarndt M.A. unter seinen bisherigen Signaturen verzeichnet, jedoch erhielten die in den Kartons Nr. 193 bis 216 gesammelten Archivalien - zum großen Teil kleinformatige Aufzeichnungen und Notizbücher - nach ihrer chronologischen Ordnung Unternummern und sind jetzt erstmals einzeln erfasst.
Der erste Teil umfasst die Kanzlei-, Signaten- und Beschlussprotokolle des Geheimen Rats und der Geheimen Konferenz aus der Zeit von 1581 bis 1778 und enthält ferner Expeditionsprotokolle, private Aufzeichnungen sowie die "Preysingische Sammlung" mit Protokollen und einer alphabetisch geordneten Generaliensammlung.
Im zweiten Teil finden sich Sitzungsprotokolle der Geheimen Konferenz unter Kurfürst Karl Theodor, "Resolutiones Serenissimi", Expeditionsprotokolle, Journale und Findbehelfe sowie eine Generaliensammlung mit gedruckten Verordnungen und Instruktionen.
Die im Findbuch angegebenen Laufzeiten der Protokolle (Nr. 214, 215, 443ff.) beziehen sich auf die Daten der jeweiligen Ratifikationen bzw. Erledigungen, die auch mit größerer zeitlicher Verzögerung gegenüber dem Datum der betreffenden Ratssitzung erfolgt sein kann. Unter der Rubrik "AS" (Altsignatur) sind mehrere Angaben möglich, da in einzelnen Fällen aus verschiedenen Beständen zusammengeführte Schriftstücke chronologisch geordnet wurden.
München, den 06.08.2008
gez. Dr. Immler, Archivdirektor
Bestellsignatur:
Kurbayern Geheimer Rat Amtsbücher [Nr.]