Einleitung
1 Die Rentämter im Königreich Bayern 1802/03 bis 1919
Im Zuge der Montgelas’schen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde auch die staatliche Finanzverwaltung Bayerns umfassend reformiert. Mit der Verordnung über die „Einrichtung der Landgerichte betreffend“ vom 24. März 1802 (RBl 236) wurden neben den Landgerichten als unterste staatliche Behörden für die Verwaltungs- und Justizgeschäfte die Rentämter für die Einnahme und Verrechnung der Staatsgefälle eingerichtet. Sie traten an die Stelle der bisherigen landesherrlichen Kastenämter und übernahmen in der Regel deren Personal und Gebäude.
Ihre wichtigsten Aufgaben waren
-die Einnahme der Staatsgefälle, soweit sie nicht anderen Behörden zugewiesen waren,
-die Führung der Kataster und die Einziehung der Grund- und Rustikalsteuer, der Dominikal- und Haussteuer, der Gewerbesteuer und des Familienschutzgeldes,
-die Verrechnung und Buchführung über diese Gefälle und Steuern,
-die Besorgung der Kassengeschäfte der Behörden im Amtsbezirk und
-die Auszahlung der Beamtenbesoldung.
1880 wurden die Rentamtsbezirke im Königreich Bayern der mit der Reichsjustizreform neu geschaffenen Amtsgerichtsorganisation angeglichen (GVBl 1879, 1503).
1903 erfolgte eine Neuorganisation der Rentämter (GVBl 315), wobei es zu grundlegenden Veränderungen im Personalbereich kam. Das gesamte Rentamtspersonal, das bislang vom Amtsvorstand selbst entlohnt worden, wurde in pragmatische Staatsdiener, nichtpragmatische statusmäßige Staatsbedienstete und nichtstatusmäßige Bedienstete eingeteilt und aus der Staatskasse besoldet.
1919 ging die Steuerhoheit auf das Deutsche Reich über. Mit Verordnung vom 13.12.1919 (RGBl 1993) wurden die bisherigen bayerischen Rentämter zu Reichsbehörden mit der Bezeichnung „Finanzamt“.
2 Das Rentamt Amberg
1803: das neu eingerichtete Rentamt Amberg ist zuständig für den Bezirk des Landgerichts ä.O. Amberg, das am 22.08.1803 aus dem Landrichteramt und Hofkastenamt Amberg, den Ämtern Hirschau, Freudenberg und Rieden sowie dem ehemals hochstift-bambergischen Amt Vilseck neu gebildet wird. Rentbeamter wird der bisherige Amberger Hofkastner Johann Baptist Freiherr von Duprel (Oberpfälzer Wochenblatt 610, 744).
1845: Eingliederung der Gemeinden Kürmreuth, Sigras und Weißenberg vom Rentamt Sulzbach (RBl 129)
1857: Eingliederung der Ortschaften Thansüß, Freihung - bei gleichzeitiger Einverleibung der Ortschaft Tanzfleck mit der Schwadermühle in die Gemeinde Freihung – vom Rentamt Weiden (RBl 277)
1880: der Amtsbezirk umfasst die Sprengel der Amtsgerichte Amberg und Vilseck (GVBl 1879, 1503)
3 Literatur
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983
Reinhard Heydenreuter, Die Hüter des Schatzes. 200 Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern, Regensburg 2008
4 Bestandsformierung
Die Gliederung des Bestands erfolgte auf Grundlage des "Repertoriums fuer die Current-Registratur" des Rentamts Amberg von 1873/74 (Rentamt Amberg 1474). Für die Rechnungen wurde der neue Gliederungspunkt "85. Rechnungen", für die Sonderabgaben der Jahre 1914 bis 1918 der Punkt "86. Kriegssteuer" geschaffen.