Einleitung
1.) Behördengeschichte des Herrschaftsgerichtes Miltenberg
1.1) Geschichte des Justizamtes Miltenberg (1805-1816)
1.2) Geschichte des Herrschaftsgerichtes Miltenberg (1816-1849)
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte des Herrschaftsgerichtes Miltenberg
1.1) Geschichte des Justizamtes Miltenberg (1805-1816):
Das Justizamt Miltenberg wurde 1805 durch die Fürsten zu Leiningen als Nachfolgebehörde für das Oberamt Miltenberg des 1803 aufgelösten Erzstiftes Mainz eingerichtet. Die Territorialherrschaft für die am Untermain situierten Mainzer Ämter Amorbach, Buchen, Miltenberg, Seligenthal und Tauberbischofsheim wurde dem Haus Leiningen durch den sog. Reichsdeputationshauptschluss von 1803, welcher die Auflösung der geistlichen Staaten im Alten Reich legitimierte, als Entschädigung für ihre in den Revolutionskriegen verlorenen linksrheinischen Territorien zugestanden. Die faktische Inbesitznahme der Gebiete am Untermain durch das Haus Leiningen erfolgte bereits im Dezember 1802, die kurmainzische Verwaltungsstruktur blieb zunächst bestehen. Erst am 1. Dezember 1804 erließ Fürst Carl Friedrich Wilhelm zu Leiningen ein Organisationspatent, das einen zweistufigen Aufbau der Verwaltung mit der Einrichtung von Justizämtern auf der unteren Behördenebene zum 1. März 1805 wirksam werden ließ (Quelle: Herrschaftsgericht Amorbach Nr. 1).
Das 1805 eingerichtete Justizamt Miltenberg war sowohl für die Rechtsprechung bzw. -pflege als auch für die "innere" Verwaltung zuständig. Des Weiteren zählte zu seinen Aufgaben auch die Erhaltung der (landes-)hoheitlichen Regalien. In der Rechtsprechung fungierte das Justizamt als erste Instanz für die Kriminal- und Zivilgerichtsbarkeit (siehe auch: Historischer Atlas Miltenberg, Seite 323). Sein Sprengel beinhaltete die Ortschaften Amorbach, Beuchen, Breitenbach, Breitenbuch, Breitendiel, Boxbrunn, Buch, Bürgstadt, Dörnbach, Eichenbühl, Gönz, Guggenburg, Heppdiel, Kirchzell, Mainbullau, Miltenberg, Neudorf, Neunkirchen, Ohrenbach, Otterbach, Ottorfszell, Preunschen, Pohlbach, Reuenthal, Richelbach, Riedern, Rüdenau, Schippach, Schneeberg, Watterbach, Weckbach, Weilbach, Wenschdorf, Wiesenthal, Wenschdorf, Windischbuchen und Zittenfelden (Quelle: Herrschaftsgericht Amorbach Nr. 1).
Das Justizamt Miltenberg existierte länger als das Fürstentum Leiningen. Letzteres wurde im Zuge der Auflösung des mittelalterlichen deutschen Reiches 1806 und der landespolitischen "Flurbereinigung" in der Napoleonischen Ära am 13. August 1806 unter die Landeshoheit des neu gebildeten Großherzogtums Baden gestellt (siehe: Historischer Atlas Miltenberg S. 324). Durch den Wechsel der Landeshoheit wurde eine Verwaltungsreform initiiert, die im Dezember 1807 zu einer Verkleinerung des Verwaltungsbezirkes durch die Abtretung von Ortschaften an das neu eingerichtete Justizamt Amorbach führte. Zum reduzierten Sprengel des Justizamtes Miltenberg gehörten jetzt noch die Orte Breitendiel, Bürgstadt, Eichenbühl, Geisenhof, Guggenberg, Heppdiel, Mainbullau, Miltenberg, Neunkirchen, Richelbach, Riedern, Rüdenau, Schippach, Wenschdorf und Windischbuchen (Quelle: Regierungs-Blatt des Großherzogtums Baden Nr. 44 vom 22. Dezember 1807, Seite 282).
Die Schnelllebigkeit dieses Zeitabschnittes wird durch einen erneuten Wechsel der Landeshoheit für Territorium und Amt belegt: Durch den sog. Vertrag von Paris zwischen den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt vom 8. September 1810 wurde das Justizamt unter hessische Souveränität gestellt. Auch bei einem neuerlichen Wechsel der Landeshoheit 1816, bei dem das Großherzogtum Hessen-Darmstadt die vier Justizämter Alzenau, Amorbach, Heubach und Miltenberg gemäß dem sog. Münchner Territorialrezess vom 7. Juli 1816 an das Königreich Bayern übertrug, verursachte zunächst keine Veränderungen in Kompetenz oder Sprengel des Justizamtes Miltenberg, das dem bereits Bayern zugehörigen ehemaligen Fürstentum Aschaffenburg zugeordnet und der in Aschaffenburg fungierenden Hofkommission unterstellt wurde.
1.2) Geschichte des Herrschaftsgerichtes Miltenberg (1816-1849):
Die Einrichtung des Herrschaftsgerichtes Miltenberg erfolgte zunächst provisorisch zum 1. Dezember 1816 als Nachfolgebehörde des Justizamtes Miltenberg (Quelle: Intelligenzblatt für das Fürstentum Aschaffenburg Nr. 95 vom 27.11.1816, Seite 808). Die definitive Bestätigung für die Organisation bzw. Führung des Herrschaftsgerichtes Miltenberg durch die Fürsten zu Leiningen erfolgte erst am 29. April 1821 (Quelle: Regierung von Unterfranken 12.505). Der Verwaltungssprengel des Herrschaftsgerichtes Miltenberg war identisch mit dem Territorium des einstigen Justizamtes und umfasste die Ortschaften Berndiel, Breitendiel, Bürgstadt, Eichenbühl, Geisenhof, Guggenberg, Heppdiel, Mainbullau, Miltenberg, Monbrunn, Neunkirchen, Pfohlbach, Richelbach, Riedern, Rüdenau, Schippach, Wenschdorf und Windischbuchen.
Aufgabenbereich und Sprengel des Herrschaftsgerichtes Miltenberg blieben bis zu seiner Auflösung im Zuge der Revolution 1848 konstant. Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Herrschaftsgericht Miltenberg zum 1. Oktober 1848 aufgelöst, seine Aufgaben wurden zunächst durch die Gerichts- und Polizeibehörde Miltenberg wahrgenommen (Quelle: Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 52 vom 12.09.1848, Seite 969). Am 11. August 1849 wurde die Gerichts- und Polizeibehörde Miltenberg ihrerseits aufgelöst und in das Landgericht (älterer Ordnung) Miltenberg umgewandelt (Quelle: Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 48 vom 25.08.1849, Seite 974).
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand setzt sich aus zwei großen Teilen zusammen, welche die regionale Verwaltungsgeschichte während der Zeit vom Ende des Alten Reiches bzw. der Napoleonischen Ära und anschließend die Tätigkeit des Herrschaftsgerichtes Miltenberg ab 1816 dokumentieren. Eine erste Gruppe bilden die durch das Justizamt Miltenberg erstellten Akten und Bände im Umfang von circa 70 Einheiten. Vom Schriftgutbestand des eigentlichen Herrschaftsgerichtes Miltenberg sind fast 180 Akten und Bände bis zum Jahr 1849 überliefert.
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen des Altbestandes Landratsamt Miltenberg. Anschließend wurden sowohl aus diesem über 5000 Archivalieneinheiten umfassenden Altbestand alle Archivalien, die nicht der Provenienz "LRA Miltenberg" entsprechen, entnommen. Im Fall des Herrschaftsgerichtes Miltenberg handelt es sich um 205 Akten, die neu verzeichnet wurden. Ergänzend wurden aus dem bisherigen Bestand "Justizamt Amorbach" 37 Archivalien bzw. dem bisherigen Altbestand "Justizamt Miltenberg" vier Archivalien sowie aus dem Altbestand "Herrschaftsgericht Miltenberg" mit Registraturunterlagen aus dem Bereich der Rechtspflege bzw. der Rechtsprechung ein Protokollband in den neuen Bestand integriert.
Das vorliegende Schriftgut im Umfang von 249 Einheiten bietet damit für Forschungen genealogischer, heimatkundlicher oder wissenschaftlicher Natur eine umfangreiche Grundlage. Es empfiehlt sich auch eine Einsichtnahme in die Findbücher für die Bestände "Landgericht (ä.O.) Miltenberg" bzw. "Landratsamt Miltenberg".
Würzburg, 28.11.2013
Peter Kastner, Archivoberinspektor