Einleitung
Mit der Reichsverfassung von 1871 wurde Zivil- und Strafrecht sowie das Verfahrensrecht reichsgesetzlich geregelt. Das Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 vereinheitlichte die in Bayern bis dahin nebeneinander bestehenden Stadtgerichte, Stadt- und Landgerichte und Landgerichte zu Amtsgerichten und führte zu einer Neubildung der Gerichtsbezirke. Den in einigen Ländern bereits früher bestehenden mehrstufigen Instanzenzug weitete man auf die Justiz des gesamten Reichs aus: Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bayerisches Oberstes Landesgericht (Clausula Bavarica) - Reichsgericht.
Die Amtsgerichte wurden nach dem Gerichtsverfassungsgesetz als ordentliche Gerichte im Bereich der streitigen (allgem. Zivilprozesse) und nichtstreitigen ("freiwillige Gerichtsbarkeit") eingerichtet. Sie sind bis zu einem festgelegten Streitwert in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei kleineren Strafsachen Gerichte erster Instanz. Daneben sind sie auch für Mahnverfahren, Registersachen (Registergericht), Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen und für Miet-, Vollstreckungs-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzverfahren zuständig sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig. Zum Amtsgericht gehört seit Einführung einer reichseinheitlichen Grundbuchordnung (GBO v. 1897) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch ein Grundbuchamt, bei dem die öffentlichen Glauben genießenden Grundbücher geführt werden. Die Amtsgerichte unterstanden der Aufsicht des Landgerichtspräsidenten. Auch die Landgerichte waren zum 1. Oktober 1879 als staatliche Gerichte auf Reichsebene eingerichtet worden.
Das Amtsgericht Münchberg war als Nachfolgeinstitution des Landgerichts Münchberg ä.O. für die Gemeinden Ahornberg, Bug, Fleisnitz, Förstenreuth, Friedmannsdorf, Grossenau, Gundlitz, Hallerstein, Helmbrechts, Kleinlosnitz, Kleinschwarzenbach, Markersreuth, Mechlenreuth, Meierhof, Münchberg, Oberweißenbach, Poppenreuth, Sauerhof, Seulbitz, Sparneck, Stammbach, Straas, Weißdorf, Wüstenselbitz und Zell zuständig. Am 1. Januar 1970 kamen von der aufgehobenen Zweigstelle Bad Berneck des Amtsgerichts Bayreuth die Gemeinden Falls, Gefrees, Kornbach, Lützenreuth, Metzlersreuth, Streitau, Walpenreuth, Witzleshofen und Zettlitz zum Münchberger Amtsgerichtsbezirk. Am 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Münchberg aufgehoben. Die bis dato zum Sprengel gehörenden Gemeinden wurden nun - analog zu den Landkreisen - den Amtsgerichtsbezirken Hof bzw. Bayreuth zugeschlagen (hierzu: Wilhelm Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, München 1983, S. 526).
Der ca. 15.000 Archivalien zählende Bestand gründete sich bislang auf das maschinenschriftliche Repertorium K 125, das bereits um 1990 durch Frau Karola Schmitt vollständig neu verzeichnet wurde. Für die Strukturierung des Bestands, die Redaktion und die endgültige Findbuchfassung zeichnete Dr. Hans-Jürgen Wunschel verantwortlich. Die Reinschrift erledigte Frau Katharina Roberts. Im Zuge des DFG-Projekts "Retrokonversion von Findmitteln der Staatsarchive II", für die in den Jahren 2014/15 Fördermittel der DFG zur Verfügung standen, konnten bis heute knapp 7700 Archivalieneinheiten des Amtsgerichts Münchberg aus dem Bereich Nachlass- und Vormundschaftssachen als sogenannter Eigenanteil des Projekts digitalisiert und in die Datenbank 'Justiz' importiert werden. Einzelne retrokonvertierte Akten (insbesondere Vormundschaftssachen) können derzeit aus personenschutzrechtlichen Erwägungen jedoch nicht allgemein zugänglich gemacht werden, weshalb vorsorglich alle Akten von Betroffenen mit Geburtsjahren jünger als 1925 gesperrt wurden.
Der überwiegende, noch nicht digitalisierte Restbestand umfasst derzeit noch ca. 7300 Archivalieneinheiten und ist in den kommenden Jahren sukzessive in die Faust-Datenbank "Justiz" einzugeben.
Die im ursprünglichen maschinenschriftlichen Findbuch aufgeführten Bestellnummern des Fonds Amtsgericht Münchberg wurden beibehalten. Eine fortlaufende Nummernfolge bei den Bestellnummern ist nicht durchgängig gewährleistet (Springnummern und Nachträge). Auch die Titelbildung wurde weitgehend übernommen. Als Sachgliederung des Bestands legte man die bei der Bestandsformierung erarbeitete Inhaltsstruktur zugrunde. Der Bestand strukturiert sich folgendermaßen:
1. Allgemeines
2 Immobilienwesen
3 Verträge (Eheverträge, Gütertrennung)
4 Zivilprozessakten - freiwillige Gerichtsbarkeit
5. Strafprozessaken
6 Aufsicht über Vereine
7 Vormundschaftsakten
8. Todesanzeigen
9. Nachlassakten - Verfügungen von Todes wegen
10. Verschiedenes
Die im Repertorium genannten Archivaliennummern sind unter Nennung des Zusatzes AG Münchberg, K 125, Vormundschaftsakten bzw. AG Münchberg, K 125, Nachlassakten - also z.B. AG Münchberg, K 125, Nachlassakten, Nr. 4301 - zu bestellen.
Bamberg, August 2015
Achim Paulus