Originale – was ist das und brauchen wir das überhaupt noch?
Zugegeben: das Original ist in der Krise. Original, das ist die Urschrift eines Dokuments, die Echtheit und Unverfälschtheit garantiert. Eine Kopie kann das nicht leisten. Wie aber können in der digitalen Welt Original und Kopie überhaupt noch sinnvoll unterschieden werden? Und wofür brauche ich überhaupt noch ein Original?
In einem Archiv werden grundsätzlich Originale verwahrt. Schließlich war – und ist – es eine der wichtigsten Funktionen eines Archivs, beweiserhebliche Dokumente zur Rechtssicherung aufzubewahren. Dafür wurden und werden Originaldokumente, wie beispielsweise Kaufverträge oder Baupläne, benötigt. Sie können im Streitfall einen Rechtsanspruch beweisen. Mühevoll wurden zu diesem Zweck bereits im Mittelalter Rechtsgeschäfte, vor allem Grundstücksgeschäfte, nach bestimmten Regeln auf Pergament geschrieben und besiegelt. Daran hat sich bis zum heutigen Tag wenig geändert. Auch heute ist formell beweiskräftig nur das Originaldokument, das gerade bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie dem Grundstückskauf immer noch formellen Voraussetzungen unterliegt und besiegelt wird.
Aber Originale leisten noch mehr: Sie dokumentieren das Geschehene nachvollziehbar und zuverlässig. Der historische Forscher ist bei der Rekonstruktion vergangener Geschehnisse auf glaubwürdige und verlässliche Quellen angewiesen. Nur Originale können diese Funktion erfüllen. Würden die geschichtlichen Quellen, die Aufnahme in ein Archiv gefunden haben, beliebig verändert werden können, wie sollte dann nachvollzogen werden, wie es wirklich war? Ohne Originale gibt es keine Möglichkeit, historische „Fake-News“ zu entlarven. Aus diesem Grund bewahren Archive Originale auf und gewährleisten deren Unverfälschtheit ab dem Zeitpunkt der Übernahme in das Archiv. Sie sind Garant der historischen Authentizität der Quellen unserer Vergangenheit.
Originale werden also zur Beweissicherung im Rechtsverkehr und zur zuverlässigen Dokumentation der Vergangenheit benötigt. Doch wie verhält es sich mit Dokumenten, die elektronisch erstellt wurden (sog. born digitals)? Da befindet sich die Gesellschaft immer noch im experimentellen Stadium. Die elektronische Signatur soll den Aussteller erkennen lassen und die Beweiskräftigkeit des elektronischen Dokuments garantieren. Neue Möglichkeiten der rechtssicheren digitalen Kommunikation werden erschlossen. Die Archive arbeiten daran, um die Authentizität elektronischer Dokumente auf Dauer zu bewahren. Wohin der Weg auch führen mag: Archive werden auch weiterhin zuverlässig Sorge tragen, dass die bei ihnen verwahrten Dokumente unverfälscht erhalten bleiben. Also: Willst Du wissen, wie es war? Im Zweifel – frag den Archivar!