Adel, Reichsritterschaft
Die zum Teil nach Herrschaften oder Hofmarken, zum Teil noch nach standesherrlichen und ritterschaftlichen Geschlechtern formierten Bestände des Adels gelangten mehrheitlich über die Aussonderung bei Staatsbehörden nach Aufhebung der adeligen Befugnisse in Gerichtsbarkeit und Verwaltung (spätestens 1848, staatliche Abwicklungsbehörden bis 1852) in das Staatsarchiv. Daneben erfolgten Übernahmen von Familien- und Herrschaftsarchiven durch Deponierung oder Ankauf, durch den im Zeitraum von 1984 bis 1995 wertvoller Zuwachs (Herrschaftsarchive Bächingen a.d. Brenz, Neuburg a.d. Kammel, Rauhenzell, Waal) erzielt werden konnte. Bedeutsam sind auch die Herrschaftsarchive Autenried, Illereichen, Mattsies, Möhren sowie Teile des Familienarchivs der Grafen von Waldbott-Bassenheim. Im Beständeaufbau des Staatsarchivs kommt der Überlieferung der Adelsherrschaften auch durch Abgaben des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (zum Beispiel der bei den Herrschaften Haunsheim und Illertissen erwachsenen Archivalien) vermehrtes Gewicht zu. Die Rekonstruktion der Fonds durch schrittweise Auflösung von Pertinenzbeständen – „Lehen und Adel“, „Adel“ – und Zusammenführung mit entsprechendem Archivgut aus Abgaben staatlicher Behörden steht noch aus.
Quantitativ große Blöcke stammen aus den Verwaltungen verschiedener Linien der Fürsten und Grafen Fugger und Oettingen, zumal aus den „Administrativ- und Justizfächern“ der unteren Ebene ab dem 16. Jahrhundert. Der jeweils überwiegende Teil der Gesamtüberlieferung ist allerdings im Besitz dieser standesherrlichen Familien verblieben, die über eigene, hauptamtlich betreute Archive verfügen. Umfassender Neubearbeitung bedürfen im Staatsarchiv die Band- und Aktenbestände der Grafschaft Rothenfels (mit der Herrschaft Staufen), für die hier auch eine vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv abgegebene Urkundenserie (Originale ab 1349) vorliegt. Die Zuständigkeit des Staatsarchivs erstreckt sich auch auf die Überlieferung der Herrschaft Wasserburg.