Arbeitsverwaltung
Mit dem Reichsgesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 17. Juli 1927 war die Grundlage für den Aufbau einer einheitlichen Arbeitsverwaltung und die Bildung von Arbeitsämtern auf lokaler Ebene geschaffen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Arbeitsverwaltung dem 1945 von der amerikanischen Militärregierung neu eingerichteten Ministerium für Arbeit im Land Bayern unterstellt. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf den Bund im Jahr 1952 wurden die Arbeitsämter aus der bayerischen Verwaltungsstruktur herausgelöst und der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg zugeordnet. Das von den drei Arbeitsämtern Bamberg, Bayreuth und Hof bisher im Archiv befindliche Schriftgut misst ca. 30 lfm. Es schließt 5 lfm Personalakten des Zeitraums 1927-1974, etwa 15 lfm Archivgut über "wertschaffende Arbeitslosenfürsorge" der Nachkriegszeit sowie 1,5 lfm Akten über die Zuzahlung von Kurzarbeitergeld ein.