Kulturgutschutz
Rechtsgrundlagen Kulturgutschutz
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten wurde 2024 70 Jahre alt. Sie ist heute wichtiger und aktueller denn je. Außer zum Schutz von Kulturgut in kriegerischen Auseinandersetzungen verpflichtet die Konvention ihre Unterzeichner auch dazu, Kulturgut in Friedenszeiten zu schützen und sich auf künftige Krisen vorzubereiten. Wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Haager Konvention in Deutschland ist die Bundessicherungsverfilmung, das bedeutet die Sicherung historisch bedeutender Dokumente auf Mikrofilm. Die von den Werkstätten der Bundessicherungsverfilmung erstellten Digitalisate werden in mehreren Ausbelichtungszentren auf Mikrofilm ausbelichtet und im Barbarastollen im Breisgau, dem zentralen Bergeort der Bundesrepublik Deutschland eingelagert. Mikrofilm als Träger wird nach wie vor genutzt, weil man ihn notfalls auch ohne technische Hilfsmittel betrachten kann. Die bayerische Verfilmungsstelle ist im Bayerischen Hauptstaatsarchiv angesiedelt.
Neben der Haager Konvention sind das Kulturgutschutzgesetz auf Bundesebene sowie die Denkmalschutz- und Archivgesetze auf Länderebene wichtige Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes.
Die Katastrophen- und Zivilschutzgesetzgebung verortet den Kulturgutschutz im Bereich des Zivilschutzes. Unter Zivilschutz versteht man alle nichtmilitärischen Verteidigungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, kritischer Infrastruktur, öffentlicher Einrichtungen und des Kulturgutes im Kriegs- oder Verteidigungsfall.
Kulturgutschutz in Bayern
Kulturgutverwahrende Einrichtungen sollen sich mit einem eigenen Kulturgutschutzplan auf Not- und Krisenfälle vorbereiten und diesen mit der zuständigen Feuerwehr abstimmen. Neben Alarmierungslisten und Priorisierungen für den Bergungsfall sind Notfallverbünde ein wichtiges Element der Vorbereitung.
In Bayern existieren Notfallverbünde bisher an allen Standorten eines staatlichen Archivs, also in Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, München, Nürnberg, Landshut und Würzburg bzw. jetzt Kitzingen. Ein weiterer Notfallverbund wurde 2023 in Lechrein gegründet. Aktuell im Entstehen ist ein Verbund in Ingolstadt. An den bestehenden Notfallverbünden sind bisher schwerpunktmäßig vor allem Archive und Bibliotheken beteiligt, Museen sind bislang nur ausnahmsweise beteiligt.
Der Zusammenschluss in einem Notfallverbund hat für die Einrichtungen den Vorteil, sich im Verbund bei Übungen und gemeinsamen Treffen austauschen und auf Notfälle vorbereiten zu können. Im Notfall helfen sich die Mitglieder des Verbundes gegenseitig mit Wissen, Material und mit Personal.
Notfallverbund Bayern
Um auch bei Großschadensereignissen besser aufgestellt zu sein und koordiniert handeln zu können, ergänzt seit 2024 der Notfallverbund Bayern (Link: https://notfallverbund.de/bayern) die bestehende Struktur der lokalen Notfallverbünde in Bayern.
Wichtigste Ziele des Notfallverbundes Bayern sind die Bündelung der personellen und sachlichen Ressourcen im Notfall und der Betrieb von Notfallcontainern zur Erstversorgung von Kulturgütern.
Partnerinstitutionen sind:
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die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns,
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die Bayerische Staatsbibliothek,
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die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern,
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die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen,
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das Bayerische Nationalmuseum,
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Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising,
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das Archiv des Erzbistums Bamberg,
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die Archäologische Staatssammlung,
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das Bundesarchiv für seine Einrichtung Lastenausgleichsarchiv Bayreuth.
Beitritte weiterer Institutionen in der Zukunft sind möglich.
Unterstützt wird der Notfallverbund vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium des Innern für Sport und Integration sowie dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und den bayerischen Feuerwehren.
Im Notfallverbund Bayern sind vor allem große Einrichtungen vertreten, die selbst eigene Restaurierungswerkstätten betreiben bzw. regelmäßig eigene Großprojekte im Bereich der Bestandserhaltung betreuen und so über die nötige Fachkompetenz verfügen, um im Einsatzfall auch weitere Einsatzkräfte im fachgerechten Umgang mit zu bergendem oder bereits havariertem Kulturgut anzuleiten. Ebenfalls zentral war eine breite Kompetenzverteilung. Neben Archiven und Bibliotheken sind große Museen und mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen auch ein wichtiger und kompetenter Repräsentant kleinerer Einrichtungen vertreten. Ob Urkunde, Buch, Gemälde oder Skulptur sind so für jede Art von Kulturgut Spezialisten mit an Bord.
Der rechtliche Rahmen des Notfallverbundes Bayern ist eine Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen.
Notfälle, bei denen der Notfallverbund Bayern in Aktion tritt, sind Großschadensereignisse, die von einer Einrichtung allein nicht mehr bewältigt werden können und zu einem erheblichen Verlust von Kulturgut führen können. Ziel ist der Aufbau einer vernetzten Notfallinfrastruktur für Kulturgüter.
Aus den Mitteln der Aufbauhilfe 2021 wurden zwei bayerische Abrollbehälter Kulturgutschutz beschafft, ein Abrollbehälter Kulturgut und ein Abrollbehälter Kühlung.
Alarmierung Notfallverbund Bayern und Abruf Großgeräte (ab Herbst 2026)
Im Schadensfall wendet sich die betroffene Einrichtung, die nicht selbst Mitglied im Notfallverbund Bayern sein muss, entweder unmittelbar an den Notfallverbund Bayern oder dieser wird von der örtlichen Feuerwehr über die Integrierte Leitstelle bzw. über eine Notruf-Leitstelle alarmiert. Der Notfallverbund Bayern prüft anhand einer Checkliste in Rücksprache mit der betroffenen Einrichtung, ob ein Anforderungsszenario für einen oder beide Abrollbehälter besteht und fordert, sofern dies bejaht wird mit einem Anforderungsformular über die Feuerwehreinsatzzentrale München den oder die Container an. Die Feuerwehr Unterschleißheim übernimmt den Transport zum Einsatzort und die Aufstellung des Spezialgeräts . Der Betrieb des Containers ist Aufgabe des Notfallverbundes Bayern bzw. der geschädigten Einrichtung selbst. Über den Notfallverbund wird auch die Mannschaft des Containers – abgestimmt auf das jeweils betroffene Kulturgut - alarmiert.
FAQS
Können nur Mitglieder des Notfallverbundes Bayern (NVB) die bayerischen Abrollbehälter Kulturgutschutz nutzen?
Nein. Die Abrollbehälter stehen grundsätzlich zur Bewältigung akuter Schadensereignisse (z.B. Brand, Wassereinwirkungen unterschiedlicher Art, Unwetter, technische Defekte, äußere Gewalt und andere unvorhersehbare Vorkommisse) zur Verfügung, die zu Schäden oder zum Verlust von Kulturgut im Freistaat Bayern führen können. Der NVB prüft allerdings vor einer Freigabe der Abrollbehälter, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, den oder die Abrollbehälter zur Schadensbewältigung einzusetzen und begleitet den Einsatz fachlich. Der Transport der Abrollbehälter zur Einsatzstelle durch die Feuerwehr erfolgt erst nach Freigabe durch den NVB.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um den Abrollbehälter einzusetzen?
Es muss sich um ein Großschadensereignis handeln, das von der betroffenen Einrichtung nicht alleine bewältigt werden kann. Vor Ort müssen die Aufstell- und Anschlussmöglichkeiten für den bzw. die Abrollbehälter vorhanden sein. Die Versorgung des havarierten Kulturgutes muss im Regelfall durch die betroffene Einrichtung vor Ort sichergestellt werden, seitens des NVB fährt geplant nur eine für das geschädigte Kulturgut fachkundige Person, die auch in der Handhabung der Abrollbehälter geschult ist, sowie ein Materialwart mit zum Einsatzort. Hauptaufgabe des NVB ist die Betreuung der Abrollbehälter sowie die Beratung und Anleitung. In Einzelfällen können nach Absprache auch andere Einsatzszenarien ermöglicht werden.
Welche Vorbereitungen sollten kulturgutverwahrende Einrichtungen treffen, um sich auf ein Schadensereignis vorzubereiten?
Zentral ist die eigene Notfallvorsorge, beginnend mit einem Notfallplan mit Alarmierungslisten sowie einer Bergungspriorisierung.
Für die Erstversorgung sollten entsprechende Materialien vorgehalten werden (Notfallboxen). Die im Ernstfall zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über eine eigene persönliche Schutzausrüstung (u.a. Gummistiefel, Handschuhe, Warnweste, ggf. Helm) verfügen und ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen (u.a. Tetanus, Hepatitis), da das Kulturgut im Havariefall auch mit verunreinigten Stoffen in Kontakt kommen kann.
Sinnvoll ist auch der Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen auf lokaler Ebene in einem Notfallverbund, die Organisation gemeinsamer Übungen und der Austausch mit der Feuerwehr.