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21. Flurkarte

Gedruckte Karten in Holzschnitt- oder Kupferstichtechnik gab es schon seit dem 16. Jahrhundert. Sie entstanden aber in der Regel nicht in amtlichem Auftrag, sondern aus dem Geschäftsinteresse eines Kartenverlegers heraus, der möglichst viele Exemplare zu verkaufen hoffte.
In scharfem Gegensatz dazu ist das große bayerische Flurkartenwerk zu sehen. Auf Anregung Joseph Utzschneiders (1763-1840), der im Finanzministerium eine bedeutende Funktion innehatte, beschloss die bayerische Staatsregierung im Jahr 1808 die Einführung eines Grundsteuerkatasters, der auf genauen Vermessungen der Grundstücke basiert. Die Größe der einzelnen Grundstücke sollte in den Grundsteuerkataster Eingang finden. Die mathematischen Berechnungsformeln lieferte Johann Georg Soldner (1776-1833), der seinerseits auf die trigonometrische Vermessung Bayerns durch den französischen Oberst Bonne (1771-1839) zurückgriff, die dieser seit 1801 durchgeführt hatte. Soldners System zerlegte die zu vermessende Fläche in nahezu quadratische Vierecke. Mit München als Mittelpunkt teilte man Bayern in 4 Quadranten (Nordwest, Südwest, Nordost, Südost) ein, die ihrerseits in Schichten (römische Ziffern) und Reihen (arabische Ziffern) gegliedert wurden. Die so gebildeten etwa 22.000 Vierecke ergaben die Zahl an Flurkarten. Jedes Viereck wurde nun einem Geometer zur Aufnahme einer Flurkarte zugeteilt, so dass zunächst eine meist leicht kolorierte Kartenzeichnung entstand, die sog. Uraufnahme. Die Erfindung der Lithographie durch Alois Senefelder (1771-1834) in den vorausgehenden Jahren ermöglichte es, die neu entstehenden Karten rationell im Steindruck zu vervielfältigen.

Flurkarte NW XVI-19 (Gebiet um Affing) von 1813, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plansammlung 20393.

Erläuterung: Die mit NW (Quadrant Nordwest), [Schichte] XVI [Reihe] 19 bezeichnete Flurkarte zeigt das kleine Dorf Affing, das durch den mächtigen Schlosskomplex mit Nebengebäuden geprägt wird. Es ist die älteste gedruckte Flurkarte dieses Gebiets aus dem Jahr 1813; die Datierung ist leider auf der Flurkarte selbst nicht angegeben. Bei der Übertragung der gezeichneten Karte auf den Lithographenstein wurden für Wiesen, Wälder usw. einheitliche Symbole angewandt, welche die Nutzung der Erdoberfläche anschaulich und ästhetisch ansprechend wiedergeben. Die gedruckte Flurkarte war ursprünglich ohne farbige Kennzeichnung. Diese gehört einer Zweitverwendung an, indem man auf dieser und weiteren angrenzenden Flurkarten mit Farbkennzeichnung die Grenzen des neu zu bildenden Herrschaftsgerichts Affing eintrug und sich somit die Anfertigung einer neuen handgezeichneten Karte sparte. Viele der Flurkarten haben auf ähnliche Weise eine zweckbestimmte Verwendung erfahren.

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